Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit oder Rechtsstellung als Deutsche bzw. Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Für bestimmte Personengruppen ist die Genehmigung des Verzichts zu versagen. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten generell als handlungsfähig. Bei Antragstellern unter 16 Jahren stellen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel Vater und Mutter, gemeinsam den Antrag. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Verzichtserklärung einer Person, die unter elterlicher Sorge (unter 18 Jahren) oder Vormundschaft steht, nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts erfolgen kann.
Erforderliche Unterlagen für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit:
Die Unterlagen sind in Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher, beizubringen.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
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