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Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Abholung bei einem persönlichen Termin

Bei der Online-Terminvergabe werden Ihnen die frühestmöglichen Termine angezeigt. Bitte beachten Sie, dass der elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in der Regel eine Produktionsdauer von 6 Wochen hat.
Wir haben keinen Einfluss auf die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei.
Sie können Ihren Online beantragten Termin selber verschieben oder löschen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Terminbestätigungsmail.

Für die Abholung können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Den hierzu notwendigen Vordruck finden Sie hier: Vollmacht, 43 KB, PDF

Sollten Sie aus dringenden Gründen einen noch früheren Termin, als die online angebotenen benötigen, können Sie eine Terminanfrage direkt über unser Serviceportal stellen.
Übersenden Sie jedoch bitte entsprechende Nachweise für die Dringlichkeit mit Ihrer Terminanfrage.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:

  • wenn das Vorhandensein Ihres Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufnahme oder Ihrer Erwerbstätigkeit steht und zwingend erforderlich ist (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers o. ä.) oder
  • wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Reisegrund)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Aufzählungen nicht abschließend sind.
Nach Prüfung Ihres Anliegens und ggf. Anerkennung der Gründe erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Termin samt der zur Abholung mitzubringenden Unterlagen.

Abholung an der Dokumentenausgabebox

Die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) an der Dokumentenausgabebox ist möglich, sofern Sie dies bei der Beantragung angegeben haben. Eine Anleitung zur Abholung finden Sie hier: Anleitung, 79 KB, PDF .

Stadt Dortmund - Zentrale Dienste (38/1) - Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44122 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Mehr zum Thema

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

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Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

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Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

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Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

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Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

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Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

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Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.