Visa-Angelegenheiten, Ausländische Studierende und Fachkräfte
Visa-Angelegenheiten
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren (außer Besuchsaufenthalte, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler) in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Auslandsvertretung sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung des ersten Aufenthaltstitels.
Vor der Einreise (wenn Sie ein Visum benötigen):
Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Die Ausländerbehörde wird von der deutschen Auslandsvertretung im Visa-Verfahren in der Regel beteiligt. Ob Sie ein Visum erhalten, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder beim Auswärtigen Amt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Wir bitten deswegen, von Nachfragen zum Sachstand im Visa-Verfahren nach Antragstellung abzusehen.
Zum 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und mit diesem die Neuregelung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Nach der Einreise:
Sie müssen zeitnah nach der Einreise Ihren Wohnsitz bei der Ausländerbehörde anmelden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes
- vollständig ausgefüllte
- vollständig ausgefüllter
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Anmeldung zum Familiennachzug zum Drittstaatsangehörigen:
- letzten drei Gehaltsabrechungen (Original & Kopie) der Bezugsperson
- Arbeitgeberbescheinigung der Bezugsperson
- Anmeldung zum Studium / Sprachkurs:
- Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Teilnahmebescheinigung am Sprachkurs
- Finanzierungsnachweise
- bei Anmeldung zur Erwerbstätigkeit
Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit in Kopie - Arbeitgeberbescheinigung
- Arbeitsvertrag (Original & Kopie)
Am 01.08.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Ehepartner, Eltern von Minderjährigen und minderjährige ledige Kinder können seit dem wieder zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen.
Die Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nimmt ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland der Antragsteller entgegen.
Die Ausländerbehörde hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe bei den deutschen Ausländervertretungen. Wegen des neuen Verfahrens der Kontingentierung können sich die Einreisen trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ab dem 01.08.2018 werden durch die Auslandsvertretungen monatlich bis zu 1.000 Visa erteilt. Überschreitet die Zahl der Visa-Anträge das monatliche Kontingent trifft das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auswahl. Dabei werden humanitäre Gesichtspunkte sowie Integrationsleistungen der hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten besonders berücksichtigt.
Da das Auswahlverfahren allein in den Händen des Bundesverwaltungsamts liegt, kann die Ausländerbehörde keine Vorabzustimmung im Visumverfahren erteilen. Die Ausländerbehörde hat keinen Einfluss auf die Dauer des Visumverfahrens und kann auch keine Informationen zum Sachstand abgeben.
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Team Visa-Angelegenheiten, ausländische Studierende und Fachkräfte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).