Ausländerbehörde
Aufenthalte aus humanitären Gründen
Im Team "Aufenthalte aus humanitären Gründen" werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind. Dies sind bspw. Ausländer*innen nach positivem Ausgang eines Asylverfahrens oder nach Einreise im Rahmen eines Aufnahmeprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Ausländer*innen nach Erhalt eines Bleiberechtes aufgrund bspw. besonderer Integrationsleistungen.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9) oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0231 50-26399.
Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Ordnungsamt - Aufenthalte aus humanitären Gründen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund