Ordnungsamt
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Ausländerbehörde

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Im Team "Aufenthalte aus humanitären Gründen" werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind. Dies sind bspw. Ausländer*innen nach positivem Ausgang eines Asylverfahrens oder nach Einreise im Rahmen eines Aufnahmeprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Ausländer*innen nach Erhalt eines Bleiberechtes aufgrund bspw. besonderer Integrationsleistungen.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9) oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 0231 50-26399.

Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)

Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:

Ordnungsamt - Aufenthalte aus humanitären Gründen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

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Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

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Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

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