Ordnungsamt
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen
  4. Visa-Angelegenheiten, ausländische Studierende und Fachkräfte
  5. Ausländische Studierende und Fachkräfte
  6. Studium / Sprachkurs

Ausländische Studierende und Fachkräfte

Studium / Sprachkurs

Anmeldung

Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, z.B. wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben:
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Teilnahmebescheinigung der Sprachschule

Verlängerung

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)

beim Studium zusätzlich:

Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:

  • Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
  • aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
  • Nachweis über Feststellungsprüfung.

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.

Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Wechsels des Aufenthaltszwecks

Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung, 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Ordnungsamt - Ausländische Studierende

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1 , Zugang:Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 37, 44137 DortmundStadthaus Dortmund, Gebäudeteil C-Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44122 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Services

Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

Themen

Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Kontakt

Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Services

Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.

Themen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.

Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der städtischen Datenschutzerklärung.

Datenschutz