Ausländische Studierende und Fachkräfte
Studium / Sprachkurs
Anmeldung
Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Teilnahmebescheinigung der Sprachschule
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
beim Studium zusätzlich:
-
Prüfbescheinigung , 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule) - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:
- Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
- aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
- Nachweis über Feststellungsprüfung.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Wechsels des Aufenthaltszwecks
Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
-
Prüfbescheinigung, 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule), - Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
- Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Ordnungsamt - Ausländische Studierende
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.