1. Themen
  2. Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen
  3. Visa-Angelegenheiten, ausländische Studierende und Fachkräfte
  4. Ausländische Studierende und Fachkräfte
  5. Studium / Sprachkurs
Ordnungsamt

Ausländische Studierende und Fachkräfte

Studium / Sprachkurs

Anmeldung

Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, z.B. wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben:
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Teilnahmebescheinigung der Sprachschule

Verlängerung

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)

beim Studium zusätzlich:

Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:

  • Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
  • aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
  • Nachweis über Feststellungsprüfung.

Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.

Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Wechsels des Aufenthaltszwecks

Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung, 12 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
  • Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto,
  • DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
  • aktuelle Finanzierungsnachweise
    • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
    • Sperrkonto,
  • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).

Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Die Ausländerbehörde bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.

Ordnungsamt - Ausländische Studierende

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1 , Zugang:Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 37, 44137 DortmundStadthaus Dortmund, Gebäudeteil C-Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44122 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Aufenthaltsbeendigung

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Willkommen an alle Neubürger*innen

Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.

Studium / Sprachkurs

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Freizügigkeit (EU)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.