Schulische Inklusion
Inklusive Schulentwicklung
Seitdem am 01.08.2014 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft trat, haben die Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Das inklusive Lernen hat wiederum in der Stadt Dortmund bereits eine längere Tradition.
Inklusive Schulentwicklung - Hinweise zur Konzepterstellung
Bereits seit dem Schuljahr 1987/88 setzt die Stadt Dortmund das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Praxis erfolgreich um. Die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen stieg mit Einführung der „Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort“ (VO-SF) ab dem Schuljahr 1995/96 sprunghaft an.
Auf der Grundlage der aktuellen Ausbildungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) aus dem Jahr 2005 hat sich die Dortmunder Schullandschaft diesem Prozess entsprechend weiterentwickelt und das Gemeinsame Lernen sowie die Unterstützungsangebote für Schulen im Gemeinsamen Lernen ausgebaut. Hierbei sind die Dortmunder Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen mit ihren Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen an der Umsetzung beteiligt.
Um die Unterrichtsentwicklung, Teamentwicklung sowie den Aufbau von Beratungsstrukturen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie den Schulen der Einzelintegration der Stadt Dortmund kontinuierlich verbessern zu können, bietet das Schulamt für die Stadt Dortmund für Schulleitungen und Lehrkräfte aller Schulen zu Themen der sonderpädagogischen und präventiven Förderung sowie zu Fragen der inklusiven Schulentwicklung unterschiedliche fachliche und systemische Beratungsmöglichkeiten:
- Inklusionsfachberater*innen (IFA)
- Inklusionskoordinator*innen (IKO)
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Beratungshaus Inklusion - Berater*innen für Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
Ansprechpartnerin für "Inklusion an Dortmunder Schulen" des Schulamtes ist Holger Nolte.
Glossar
Hier werden Schlagwörter zum Gemeinsamen Lernen in der Grundschule einfach erklärt:
Weitere Themen
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Services Sozialamt
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.
Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.
Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.
Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen des Regionalen Bildungsbüros der Stadt Dortmund.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.