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Schulische Inklusion

Inklusive Schulentwicklung

Seitdem am 01.08.2014 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft trat, haben die Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Das inklusive Lernen hat wiederum in der Stadt Dortmund bereits eine längere Tradition.

Inklusive Schulentwicklung - Hinweise zur Konzepterstellung

Bereits seit dem Schuljahr 1987/88 setzt die Stadt Dortmund das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Praxis erfolgreich um. Die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen stieg mit Einführung der „Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort“ (VO-SF) ab dem Schuljahr 1995/96 sprunghaft an.

Auf der Grundlage der aktuellen Ausbildungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) aus dem Jahr 2005 hat sich die Dortmunder Schullandschaft diesem Prozess entsprechend weiterentwickelt und das Gemeinsame Lernen sowie die Unterstützungsangebote für Schulen im Gemeinsamen Lernen ausgebaut. Hierbei sind die Dortmunder Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen mit ihren Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen an der Umsetzung beteiligt.

Um die Unterrichtsentwicklung, Teamentwicklung sowie den Aufbau von Beratungsstrukturen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie den Schulen der Einzelintegration der Stadt Dortmund kontinuierlich verbessern zu können, bietet das Schulamt für die Stadt Dortmund für Schulleitungen und Lehrkräfte aller Schulen zu Themen der sonderpädagogischen und präventiven Förderung sowie zu Fragen der inklusiven Schulentwicklung unterschiedliche fachliche und systemische Beratungsmöglichkeiten:

  • Inklusionsfachberater*innen (IFA)
  • Inklusionskoordinator*innen (IKO)
  • Beratungshaus Inklusion
  • Berater*innen für Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Ansprechpartnerin für "Inklusion an Dortmunder Schulen" des Schulamtes ist Holger Nolte.

Glossar

Hier werden Schlagwörter zum Gemeinsamen Lernen in der Grundschule einfach erklärt:

Weitere Themen

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Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Zeugnisse im Gemeinsamen Lernen

Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.

Kontakt

Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Services

Services Sozialamt

Prüfungsberichte der Heimaufsicht

Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund

Themen

Erfahren Sie mehr zu den Themen, die in den Aufgabenbereich der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund fallen.

Schulische Inklusion

Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.

Unterstützte Kommunikation und assistive Technologien

UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.

Übergang Sek I Sek II

Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.

Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen

Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg

Hilfe bei Suchtstoffen

Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.

Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktinformationen des Regionalen Bildungsbüros der Stadt Dortmund.

Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF

Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.

Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.