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Schulische Bildung

Schulische Inklusion

Diesen Grundgedanken erkennen alle Dortmunder Schulen an und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen in ihrer Individualität ein gemeinsames Lernen.

Jedes Kind ist einzigartig.

https://stock.adobe.com/de/images/teacher-learning-and-helping-girl-in-classroom-for-knowledge-studying-and-assessment-preschool-smile-development-and-happy-kid-or-student-with-woman-for-education-with-notebook-in-kindergarten/586200666

Entsprechend benötigen Schüler*innen in ihrer Vielfalt unterschiedliche Anregungen und Unterstützungsangebote, um sich schulisch und persönlich entfalten zu können.

Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, braucht es neben der täglichen pädagogischen Arbeit auch verlässliche Informationen, Materialien und weiterführende Unterstützungsangebote. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie hilfreiche Informationen, Anregungen und konkrete Angebote zum Thema Vielfalt, Inklusion und individuelle Förderung im schulischen Kontext.

Eltern, Schüler*innen und pädagogische Fachkräfte werden hier bei Fragen rund um individuelles Lernen, Förderung und Beratung unterstützt.

Übersicht

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.

Autismus-Spektrum-Störung

Informationen, Hilfe und Beratungsmöglichkeiten bei einer vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag.

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

Berufliche Orientierung

Zentrales Ziel der Beruflichen Orientierung im schulischen Rahmen ist die bestmögliche Vorbereitung aller Schüler*innen auf das Arbeitsleben.

Diagnosezentren für Dortmunder Förderschulen

Der Fachbereich Schule hat vier Diagnosezentren an den Standorten verschiedener Dortmunder Förderschulen eingerichtet.

Fachkräfte schulischer Inklusion

Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.

Förderschwerpunkte

Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.

Inklusive Schulentwicklung

Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.

Jährliche Überprüfung gemäß §AO-SF

Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation eines Nachteils.

Unterstützte Kommunikation und assistive Technologien

UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.

Unterstützungsangebote bei chronischen Erkrankungen

Handlungsempfehlungen, Beratungsangebote und weitere Informationen bei chronischen Erkrankungen im schulischen Unterricht.

Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen

Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg.

Übergang Sek I Sek II

Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.

Zeugnisse im Gemeinsamen Lernen

Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.

Informationen für Eltern

Alle Unterstützungsangebote rund um die Grundschulzeit:

Information der Eltern der Vierjährigen

Die wohnortnahe Grundschule informiert Eltern von Vierjährigen u.a. über die Sprachdiagnostik sowie weitere Förderangebote.

Vorschulische Angebote

Einige Grundschulen bieten Förderangebote vor der Einschulung an. Erfragen Sie diese bei der Schulanmeldung .

Dortmunder Grundschulen des Gemeinsamen Lernens

Alle 88 Grundschulen in Dortmund sind Schulen des Gemeinsamen Lernens.

Sonderpädagogische Förderung

Die sonderpädagogische Förderung wird in Dortmund in jeder Grundschule sowie in Förderschulen angeboten.

Schuleingangsuntersuchung

Die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend. Sie erhalten eine Einladung per Post ab dem 6. Lebensjahr Ihres Kindes durch das Gesundheitsamt.

Anmeldung an einer Grundschule

Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf der Homepage des Dienstleistungszentrums Bildung .

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) kann in jeder Grundschule sowie in vielen Förderschulen in 1-3 Schuljahren durchlaufen werden. Alle Kinder werden individuell gefördert.

Neu: Änderungen im AO-SF-Verfahren in Dortmund

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gem. § AO-SF)

Das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) hat sich in Dortmund verändert. Bisher erfolgte die Antragstellung und Begutachtung über städtische Formulare und externe Gutachter*innen.

Neu seit 2025:

  • Zentrale Steuerung über die Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg
  • Keine obligatorischen externen Gutachten mehr – die diagnostische Datenlage wird von (sonderpädagogischen) Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt
  • Digitalisierte und standardisierte Abläufe, die von der Expertisestelle geprüft und begleitet werden
  • Schulen und Eltern werden enger in den Prozess eingebunden, die Entscheidung liegt weiterhin bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde
  • Damit wird das Verfahren landesweit vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter gestaltet.

Weitere Informationen sowie die neuen Formulare zur Beantragung, Beendigung, Förderortwechsel sowie jährlichen Überprüfung finden Sie hier:

Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen

Die Weitergabe von relevanten Daten für das Gemeinsame Lernen durch abgebende an aufnehmende Schulen ist durch die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Genaue Vorgaben zur Datenweitergabe bei einem Schulwechsel sind in § 6 VO-DV I nachzulesen. Relevante Daten für das Gemeinsame Lernen an weiterführenden Schulen sind gemäß VO-DV

Ohne Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 VO-DV 1 werden Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die sonderpädagogische Förderung [Anlage 1, Abschnitt C, Nr. IV(Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum und Ergebnis des zugrunde liegenden Gutachtens)] sowie über gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder körperliche Behinderungen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. II. Ziff. 13) übermittelt, soweit für Schüler*innen eine besondere schulische Betreuung in Frage kommt.(VO-DV1, Anlage 1, Abschnitt C, Abs. IV).

Mit Einverständniserklärung (durch Sorgeberechtigte) zur Datenweitergabe aus der Schülerakte (Formblatt D)

Gutachten zur Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Kopie des Schulärztlichen Gutachtens, Kopien von Zeugnissen, Medizinisch-therapeutische Berichte, Formblatt jährliche Überprüfung, sonstiges.

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Bildungswegweiser

Der Dortmunder Bildungswegweiser ist ein Verzeichnis der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Schullaufbahn und Bildungsbiografie.

Medienkreativ

Informationen für Kinder und Jugendliche mit Medien kreativ umzugehen.

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

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Dortmund: Familienfreundliche Strukturen und gute Kinderbetreuung – Informieren Sie sich über Schulangebote für Kinder in Ihrer Nähe.

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung in Dortmund plant, organisiert und sichert Schulbetriebe. Das umfasst Gebäude, Lehrmittel, Einrichtungen und Schülerunterstützung.

Ernährung und Bewegung für Kinder und Jugendliche

Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund

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Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

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Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.

Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.

Sexuelle Bildung

Sexuelle Bildung für Jugendliche in Dortmund

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.

Regionalplanungskonferenz (RPK)

Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus.

Sicherer Umgang im Internet

Informationen vom Jugendamt der Stadt Dortmund für den sicheren Umgang im Internet von Kindern und Jugendlichen.