Schulische Bildung
Schulische Inklusion
Diesen Grundgedanken erkennen alle Dortmunder Schulen an und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen in ihrer Individualität ein gemeinsames Lernen.
Jedes Kind ist einzigartig.
Entsprechend benötigen Schüler*innen in ihrer Vielfalt unterschiedliche Anregungen und Unterstützungsangebote, um sich schulisch und persönlich entfalten zu können.
Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, braucht es neben der täglichen pädagogischen Arbeit auch verlässliche Informationen, Materialien und weiterführende Unterstützungsangebote. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie hilfreiche Informationen, Anregungen und konkrete Angebote zum Thema Vielfalt, Inklusion und individuelle Förderung im schulischen Kontext.
Eltern, Schüler*innen und pädagogische Fachkräfte werden hier bei Fragen rund um individuelles Lernen, Förderung und Beratung unterstützt.
Übersicht
Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.
Informationen, Hilfe und Beratungsmöglichkeiten bei einer vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag.
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Zentrales Ziel der Beruflichen Orientierung im schulischen Rahmen ist die bestmögliche Vorbereitung aller Schüler*innen auf das Arbeitsleben.
Der Fachbereich Schule hat vier Diagnosezentren an den Standorten verschiedener Dortmunder Förderschulen eingerichtet.
Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.
Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.
Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.
Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation eines Nachteils.
UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.
Handlungsempfehlungen, Beratungsangebote und weitere Informationen bei chronischen Erkrankungen im schulischen Unterricht.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
Informationen für Eltern
Alle Unterstützungsangebote rund um die Grundschulzeit:
Information der Eltern der Vierjährigen
Die wohnortnahe Grundschule informiert Eltern von Vierjährigen u.a. über die Sprachdiagnostik sowie weitere Förderangebote.
Vorschulische Angebote
Einige Grundschulen bieten Förderangebote vor der Einschulung an. Erfragen Sie diese bei der
Dortmunder Grundschulen des Gemeinsamen Lernens
Alle 88 Grundschulen in Dortmund sind Schulen des Gemeinsamen Lernens.
Sonderpädagogische Förderung
Die sonderpädagogische Förderung wird in Dortmund in jeder Grundschule sowie in Förderschulen angeboten.
Schuleingangsuntersuchung
Die Teilnahme an einer
Anmeldung an einer Grundschule
Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf der Homepage des
Schuleingangsphase
Die Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) kann in jeder Grundschule sowie in vielen Förderschulen in 1-3 Schuljahren durchlaufen werden. Alle Kinder werden individuell gefördert.
Neu: Änderungen im AO-SF-Verfahren in Dortmund
Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gem. § AO-SF)
Das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) hat sich in Dortmund verändert. Bisher erfolgte die Antragstellung und Begutachtung über städtische Formulare und externe Gutachter*innen.
Neu seit 2025:
- Zentrale Steuerung über die Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg
- Keine obligatorischen externen Gutachten mehr – die diagnostische Datenlage wird von (sonderpädagogischen) Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellt
- Digitalisierte und standardisierte Abläufe, die von der Expertisestelle geprüft und begleitet werden
- Schulen und Eltern werden enger in den Prozess eingebunden, die Entscheidung liegt weiterhin bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde
- Damit wird das Verfahren landesweit vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter gestaltet.
Weitere Informationen sowie die neuen Formulare zur Beantragung, Beendigung, Förderortwechsel sowie jährlichen Überprüfung finden Sie hier:
Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen
Die Weitergabe von relevanten Daten für das Gemeinsame Lernen durch abgebende an aufnehmende Schulen ist durch die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Genaue Vorgaben zur Datenweitergabe bei einem Schulwechsel sind in § 6 VO-DV I nachzulesen. Relevante Daten für das Gemeinsame Lernen an weiterführenden Schulen sind gemäß VO-DV
Ohne Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten
Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 VO-DV 1 werden Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die sonderpädagogische Förderung [Anlage 1, Abschnitt C, Nr. IV(Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum und Ergebnis des zugrunde liegenden Gutachtens)] sowie über gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder körperliche Behinderungen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. II. Ziff. 13) übermittelt, soweit für Schüler*innen eine besondere schulische Betreuung in Frage kommt.(VO-DV1, Anlage 1, Abschnitt C, Abs. IV).
Mit Einverständniserklärung (durch Sorgeberechtigte) zur Datenweitergabe aus der Schülerakte (Formblatt D)
Gutachten zur Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Kopie des Schulärztlichen Gutachtens, Kopien von Zeugnissen, Medizinisch-therapeutische Berichte, Formblatt jährliche Überprüfung, sonstiges.
Weitere Themen
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Informationen über Kinder- und Jugendförderung in Dortmund.
Ehren- und Nebenamtliche Helfer*innen erhalten ein kostenloses erweitertes Führungszeugnis. Mehr Informationen hier.
Der Dortmunder Bildungswegweiser ist ein Verzeichnis der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Schullaufbahn und Bildungsbiografie.
Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.
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Sexuelle Bildung für Jugendliche in Dortmund
Das Jugendamt der Stadt Dortmund bietet kostenlose Beratungen, Freizeitangebote und Bildungsprojekte für Familien mit afrikanischer Herkunft.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
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Kinderärztliche Gutachten im Auftrag verschiedener Behörden und Institutionen wie Schul-, Jugend- und Sozialamt und Beratung zu Schulgesundheit.
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Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund