Schulische Inklusion
Zeugnisse im Gemeinsamen Lernen
Die im Dezember 2022 veröffentlichte
Für die Erstellung von Zeugnissen im Gemeinsamen Lernen für Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der Bildungsgang entscheidend, in dem der*die jeweilige Schüler*in unterrichtet wird.
Zielgleiche Bildungsgänge
Die Zeugnisse der Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den zielgleichen Bildungsgängen sind identisch mit den Zeugnissen der Schüler*innen ohne einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie unterscheiden sich lediglich in dem Hinweis zur sonderpädagogischen Förderung, der unter dem Feld Bemerkungen aufzuführen ist (vgl. VV zu § 21 AO-SF). In den weiterführenden Schulen können die Schüler*innen den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform erreichen.
Zieldifferente Bildungsgänge
Schüler*innen, die im zieldifferenten Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, erhalten gemäß § 33 AO-SF Zeugnisse, die die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern beschreiben. Die Beschreibung kann beispielsweise in Form von Fließtexten oder mithilfe kompetenzorientierter Raster bzw. vorgegebener Items erfolgen. Entscheidend ist, dass die individuelle Lernentwicklung und der Leistungsstand nachvollziehbar abgebildet werden und eine Verknüpfung mit der individuellen Förderplanung gewährleistet ist. Kompetenzraster müssen dabei so ausgestaltet sein, dass sie dem jeweiligen Lern- und Entwicklungsstand der Schüler*innen Rechnung tragen. Die Verwendung identischer Items für alle Jahrgangsstufen ist daher nicht geeignet.
Ab Klasse 4 oder einer höheren Klasse kann die Schulkonferenz beschließen, dass der Leistungsstand in einzelnen Fächern zusätzlich mit Noten bewertet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. Hauptschule entsprechen. Die Notengebung ersetzt die beschreibende Leistungsbewertung nicht, sondern ergänzt diese.
In diesem Zusammenhang ist eine sorgfältige jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und des Bildungsgangs von besonderer Bedeutung. Insbesondere wenn Schüler*innen zunehmend Leistungen erbringen, die den Anforderungen des zielgleichen Bildungsgangs entsprechen, ist zu prüfen, ob der zieldifferente Bildungsgang Lernen weiterhin erforderlich ist.
Im Bildungsgang Lernen können Schüler*innen am Ende der Klasse 10 den Abschluss des Bildungsgangs Lernen oder – im besonderen Bildungsgang gemäß § 35 Abs. 3 AO-SF – einen dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Für Letzteren gelten die in § 35 AO-SF festgelegten Voraussetzungen; hierzu gehört unter anderem die Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10.
Im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung werden die Leistungen gemäß § 40 AO-SF ohne Notenstufen auf Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung berücksichtigt die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Die Schüler*innen erhalten gemäß § 41 Abs. 2 AO-SF am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis; Halbjahreszeugnisse sind nicht vorgesehen.
Da die Zeugnisse in den zieldifferenten Bildungsgängen in der Regel unter Beteiligung mehrerer Lehrkräfte erstellt werden und insbesondere in größeren Systemen eine transparente Koordination erforderlich ist, empfiehlt sich die Erstellung einer „Zeitleiste“, in der Zuständigkeiten, Arbeitsschritte und zeitliche Abläufe verbindlich festgehalten werden.
Weitere Themen
Serviceangebote für Schulen: Von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II:
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Sexuelle Bildung für Jugendliche in Dortmund
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Der Dortmunder Bildungswegweiser ist ein Verzeichnis der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Schullaufbahn und Bildungsbiografie.
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.
Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.
Die Schulverwaltung in Dortmund plant, organisiert und sichert Schulbetriebe. Das umfasst Gebäude, Lehrmittel, Einrichtungen und Schülerunterstützung.
Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche in Dortmund: Alle Infos zur sicheren und gesunden Mediennutzung. Hier mehr erfahren.
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund