Schulische Inklusion
Berufliche Orientierung bei schulischer Inklusion
Zentrales Ziel der Beruflichen Orientierung im schulischen Rahmen ist die bestmögliche Vorbereitung aller Schüler*innen auf das Arbeitsleben. Dies gilt insbesondere für Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, deren Integration in den Arbeitsmarkt oftmals mit besonderen Anforderungen verbunden ist.
Allgemeine Hinweise
Daher kommen der Beruflichen Orientierung folgende Kernaufgaben zu:
- Erkennen und Fördern berufsfeldorientierter Entwicklungspotenziale und Fähigkeiten
- Vorbereitung einer möglichst konkreten nachschulischen Anschlussperspektive
Sonderpädagogisch ausgerichtete Berufsvorbereitung setzt - insbesondere für die Schülerschaft in den zieldifferenten Bildungsgängen - folgende Schwerpunkte:
- Vermittlung von Basiskompetenzen (Schlüsselqualifikationen wie Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit)
- Förderung handwerklich-motorischer Grundfertigkeiten, die in verschiedenen Berufsfeldern beherrscht werden müssen
- Förderung von Fachkompetenzen (Vermittlung berufsfeldbezogener Grundfertigkeiten und das Entwickeln und Festigen von Kultur- und Arbeitstechniken im Kontext einzelner Berufsfelder)
Im Rahmen des Berufsvorbereitungsprozesses kommen - unabhängig von einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung - für alle Schüler*innen verpflichtende Elemente zum Tragen. Hierzu gehört in NRW das Programm "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA).
Neben den verpflichtenden Elementen von KAoA existiert KAoA-STAR. Hierbei handelt es sich um zusätzliche freiwillige Angebote für die im Programm genannte Zielgruppe. Die Zielgruppe hat ein Recht auf dieses Angebot; entsprechend sind die Erziehungsberechtigten über das besondere Angebot ausführlich zu informieren.
Es ist empfehlenswert, die Elternberatung zu dokumentieren, falls KAoA-STAR nicht angenommen wird. Im Ausnahmefall ist eine Nachmeldung für KAoA-STAR bei der Kommunalen Koordinierung möglich.
Das Pflichtprogramm KAoA sollte in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung durch zusätzliche schuleigene Maßnahmen im Rahmen der Arbeitslehre ergänzt und vertieft werden, um den Schüler*innen auch in der Schule Gelegenheit zu berufsbezogenen Erfahrungen zu geben und dadurch ihren Übergang von der Schule in den Beruf individuell zu gestalten.
Berufliche Orientierung in den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung
Zu diesen innerschulischen Maßnahmen gehören beispielsweise:
- Die Übernahme wiederkehrender Dienstleistungen durch Schüler*innen (u.a. Betreiben des Schulkiosks unter Anleitung)
- Einrichtung von Schüler*innenfirmen mit unterschiedlicher Ausrichtung (u.a. Arbeiten mit Holz, Catering, Metallprodukte, Gartenbau)
- Schließen von Partnerschaften mit Firmen, deren Arbeitsfelder innerschulisch nicht oder nur schwer abgebildet werden können (u.a. Hotelgewerbe, Altenpflege)
- Durchführung von Berufsorientierungsfahrten/-Camps
Die Berufliche Orientierung im zieldifferenten Bildungsgang Lernen mit ihrer Ausrichtung an den Hauptschulrichtlinien und dem verpflichtenden Element Arbeitslehre wirft für manche Schulen aufgrund ihrer strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten viele Fragen auf. Hier existieren unterschiedliche Lösungsansätze, z.B. Kooperationen zwischen Schulen und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen.
Um den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen angemessen begegnen zu können, hat das Schulamt für die Stadt Dortmund
Hinweise der Rehaberatung
Da oftmals Unsicherheiten existieren, wann die Rehaberatung eingeschaltet werden sollte, möchten wir im Folgenden einige Informationen anhand von Leitfragen diesbezüglich geben.
Bei welchen Schüler*innen ist die Rehaberatung zu kontaktieren?
Rehaberater*innen beraten und unterstützen Schüler*innen mit Schwerbehinderteneigenschaft und/oder folgenden Förderschwerpunkten:
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sprache
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Lernen
- Emotional und soziale Entwicklung, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt.
Was sind die Aufgaben der Rehaberatung?
- Betreuung aller Förderschüler*innen und Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in Dortmund
- Berufliche Orientierung und berufliche Beratung ab der Vor-Vor-Entlassklasse
- mögliche Teilnahme an Berufswegekonferenzen
- Beratungsgespräche und Sprechzeiten an bzw. mit Schulen und Schüler*innen
Wie können Sie Kontakt zur Rehaberatung aufnehmen?
Jeder Dortmunder Schule ist ein*e Rehaberater*in zugeordnet, diese zuständigen Personen können Sie unter
Weitere Themen
Die Schulverwaltung in Dortmund plant, organisiert und sichert Schulbetriebe. Das umfasst Gebäude, Lehrmittel, Einrichtungen und Schülerunterstützung.
Informationen zur Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen im Bereich der schulischen Inklusion.
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
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Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.
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