Frauen & Gleichstellung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin
Grundgesetz Art. 3, Abs. 2
Diesen Grundsatz führt das 'Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)' weiter aus. Auf europäischer Ebene bindet der Amsterdamer Vertrag (Art 2 i.V.m. Art 3 Abs. 2) Exekutiven aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft an den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gleichstellung in Dortmund
Nach § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW und § 9 Abs.1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, ist „die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Mann und Frau (…) auch eine Aufgabe der Gemeinden.“ , welche die Stadt Dortmund seit 1985 mit dem Gleichstellungsbüro unter Leitung der Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene unterstützt.
"Die Gleichstellungsbeauftragte (bzw. das Gleichstellungsbüro wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben."(§ 5 GO Abs 3 NRW i.V.m. § 9 Abs 2. Hauptsatzung der Stadt Dortmund)
Seine Aufgabe nimmt das Gleichstellungsbüro u.a. durch die Vernetzung und Unterstützung der Einrichtungen der Frauenförderung in Dortmund wahr. Es informiert individuell über Hilfeangebote seiner Kooperationspartner/innen vor Ort, wirkt strukturell an gesellschaftlicher Gleichstellung mit und macht Entwicklungen rund um das Thema Gleichstellung transparent, um das Bewusstsein für Gleichstellung innerhalb der Zivilgesellschaft zu fördern.
Als kommunaler Arbeitgeber und Dienstherr ist die Stadt Dortmund bei der verwaltungsinternen Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes an das Landesgleichstellungsgesetz NRW gebunden. Dienstkräften mit Leitungsfunktion schreibt §1 Abs 3 LGG NRW die Umsetzung der Gleichstellung als besondere Aufgabe zu. Frauenförderung und die Umsetzung der Gleichberechtigung im Rahmen der Personalverantwortung ist somit integraler Bestandteil moderner Personalpolitik.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten (§ 15 LGG NRW) und des Gleichstellungsbüro ist es, auf die Umsetzung des LGG hinzuwirken, die Dienststellenleitungen zu beraten und ihnen Anregungen zu geben und Maßnahmen die auf Chancengleichheit hinwirken, einzufordern. Sie unterstützen bei der Ausführung des LGG "und aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können; dies gilt insbesondere für
Durch das LGG vorgeschrieben ist, dass die Gleichstellungsbeauftragte bzw. das Gleichstellungsbüro über alle Maßnahmen schon im Planungsstadium unterrichtet wird, angehört wird und Gelegenheit erhält, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und das Ergebnis zu beeinflussen.
Darüber hinaus haben sie auf die Implementierung der Frauenförderung in die Personalpolitik der Dienststellen hinzuwirken.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten/des Gleichstellungsbüros ist es nicht, im Personalgeschäft die Frauenförderung operativ zu ergänzen, wohl aber Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung zu beraten und zu unterstützen (§17 Abs. 2 LGG NRW).
Gleichstellung - das Ziel
Ziel der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros ist es im Sinne der Gleichstellung für Frauen in Zivilgesellschaft und Verwaltung
Benachteiligungen zu verhindern, bzw. zu beseitigen, sowie
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie Themen aus dem Bereich "Vielfalt, Toleranz und Demokratie" des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
Finden Sie hier Links & Downloads zum Thema Vielfalt, Toleranz und Demokratie in Dortmund und bundesweit.
Sie möchten Kontakt zur Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund aufnehmen? Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Hier finden Sie Themen aus dem Bereich "Frauen & Gleichstellung" des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
Wichtige Links und Downloads zu diversen Themen u.a. zu Hilfe bei häuslicher Gewalt, gendersensible Sprache und Evaluationsberichte.
Hier finden Sie die Adresse und Ansprechpartner*innen des Gleichstellungsbüros. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Das sind die Themen der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund. Erfahren Sie mehr über die Arbeitsschwerpunkte und wichtige Ressourcen.
Links & Downloads der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund
Erfahren Sie, wie Sie sich persönlich für Gleichstellung engagieren können: Vernetzung, Aktions- und Gedenktage und vieles mehr. Jetzt aktiv werden.
Gemeinsam für Gleichstellung von Frauen in Politik, Beruf und Gesellschaft! Unser Portal für Geschlechtergerechtigkeit & Beratung stellt sich vor.
Informationen zur Bewerbungsphase für den Edith Peritz-Preis (Gleichstellungspreis)
Entdecken Sie Netzwerke, Beratung und aktuelle Veranstaltungen für den Austausch mit anderen Frauen. Nutzen Sie unseren Vernetzungsratgeber.
Wichtige Links für Frauen zur Ausbildung & Beruf: von Schule, Studium, Karriere und Selbständigkeit bis hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Hier erhalten Sie Informationen und hilfreiche Links zur Gleichstellung und Genderforschung. Jetzt mehr über Geschlechtergerechtigkeit erfahren.
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der