Kulturbetriebe Dortmund
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Kulturelle Förderprogramme

KUNST.DIVERS

Informationen in Einfacher Sprache

Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft. Jeder Mensch ist anders und hat eine eigene Geschichte, verschiedene Voraussetzungen und Wünsche. Diese Unterschiede beeinflussen das Leben jedes Menschen und machen es einfacher oder schwieriger. Leider zeigt sich die Vielfalt von Menschen noch nicht in allen Lebensbereichen. Dazu gehört auch der Kulturbereich. Viele Menschen fühlen sich von den Programmen nicht angesprochen, sind nicht im Publikum oder finden keine Arbeit im Kulturbereich. Das Kulturbüro fördert darum Kunst und Kultur, die bisher zu wenig gezeigt wurde. Vielfalt betrifft viele verschiedene Bereiche. Das Kulturbüro bezieht sich bei der Förderung auf die Merkmale vom Verein Charta der Vielfalt:

  • Alter
  • soziale Herkunft
  • ethnische Herkunft und Nationalität
  • Geschlecht und geschlechtliche Identität
  • körperliche und geistige Fähigkeiten
  • Religion und Weltanschauung
  • sexuelle Orientierung

Welche Projekte können die Förderung bekommen?

  • Das Projekt beschäftigt sich künstlerisch mit dem Thema Vielfalt.
  • Oder das Projekt zeigt die Sicht von Menschen, die bisher dazu wenig Gelegenheit hatten oder an den Rand gedrängt werden.
  • Oder das Projekt sorgt für mehr Vielfalt beim Personal oder im Publikum von Kultureinrichtungen.

Welche Projekte bekommen keine Förderung?

  • Projekte, die nicht künstlerisch sind und auch keine Vielfalt in den Kulturbereich bringen.
  • Projekte, die nur einer bestimmten Person oder einem bestimmten Verein helfen.
  • Projekte, die Feiertage feiern.
  • Projekte, die andere Menschen diskriminieren, abwerten oder die Menschenwürde verletzen.
  • Projekte mit Inhalten, die zu Gewalt aufrufen.
  • Projekte, die nur auf finanziellen Erfolg abzielen.
  • Projekte, die Werbung für politische Parteien oder politische oder religiöse Ziele machen.
  • Projekte, die schon eine sichere Finanzierung haben.

Was kann man mit der Förderung bezahlen?

Diese Ausgaben können mit der Förderung bezahlt werden:Personalkosten
Zum Beispiel:

  • Lohn für die Projektleitung, Projektplanung und Projektentwicklung
  • Honorare für Künstler*innen
  • Honorare für Vorträge oder Workshops von Expert*inne
  • Kosten für Beratungen, zum Beispiel für Beratungen zu barrierefreien Veranstaltungen oder Diskriminierung bei Veranstaltungen
  • Honorare für Assistenzpersonen, damit sie Barrierefreiheit sicherstellen
  • Honorare für Awareness-Teams, damit sie Menschen bei Veranstaltung helfen, die sich bedrängt fühlen
  • Kosten für Kinderbetreuung zum Beispiel während einer Veranstaltung
  • Kosten für Kommunikation und für Lösung von Krisen innerhalb des Projekts

Kosten für Material, Räume und Fahrten

Zum Beispiel:

  • Mietkosten für Geräte und Räume
  • Ausstattung von Räumen
  • Verpflegung für die Teilnehmer*innen
  • Kosten für Barrierefreiheit, dazu gehören Kosten für Assistenztiere, mobile Rampen, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Hilfen für sehbehinderte und gehörlose Menschen, mehrsprachige Führungen und Übersetzungen, auch in Leichte oder Einfache Sprache

Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit

Nachhaltig meint hier: Die Öffentlichkeitsarbeit soll der Natur nicht schaden, zum Beispiel: Der Druck von Plakaten verbraucht viel Papier.
Zum Beispiel:

  • Veranstaltungen für Austausch und Werbung
  • Werben um Partner*innen für eine Zusammenarbeit
  • Gestaltung von Werbemitteln
  • Werbung mit Flyern, Anzeigen oder im Internet

Eigenes Geld

Die Projekte müssen kein eigenes Geld mitbringen.
Wir empfehlen aber, dass sich auch noch um weitere Fördermittel kümmern.

Wer kann sich für die Förderung bewerben?

  • Künstler*innen, die in Dortmund arbeiten und leben
  • Vereine, Verbände und Kollektive aus dem Bereich Kunst und Kultur, die in Dortmund arbeiten
Es können sehr gerne Künstler*innen, Kulturschaffende und Vereine zusammenarbeiten. Es müssen nicht alle Beteiligten in Dortmund leben und arbeiten.Die Förderung gibt es für alle Kunst- und Kulturbereiche, zum Beispiel Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, Architektur, Fotografie oder Malerei.

Wie können Sie sich bewerben? Welche Fristen gibt es?

Es gibt jedes Jahr zwei feste Termine, bis wann Sie den Antrag einreichen müssen.
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".

- Laden Sie das Antragsformular, 193 KB, PDF herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Erstellen Sie einen ausgeglichenen Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX .
- Sie müssen dafür diese Vorlage nutzen.

Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief (Kontakt siehe unten).

Bitte nutzen Sie auf jeden Fall unsere Beratung, wenn Sie sich für die Förderung bewerben wollen.

Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen der Formulare haben, können wir Ihnen eine Assistenz suchen und bezahlen.Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen. Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben, eine überjährige Förderung ist also nicht möglich.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Eine unabhängige Jury entscheidet, wer die Förderung bekommt.In der Jury sind zehn Expert*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Vielfalt. Sie kommen von Interessenvertretungen, aus der Verwaltung oder der Politik.
Das Kulturbüro schlägt die Expert*innen vor. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bestimmt die Mitglieder für ein Jahr.In der Jury sind:

  • eine Person aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund
  • eine Person aus dem Kulturbüro
  • eine Person aus Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund
  • eine Person aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk der Stadt Dortmund
  • eine Person aus dem Integrationsrat der Stadt Dortmund
  • eine Person der Freien Kulturzentren in Dortmund
  • eine Person aus dem Forum der Freien Szene Dortmund
  • eine Person aus den BIPoC-Netzwerken in der Stadt Dortmund
  • eine Person über 60 Jahre und eine Person unter 25 Jahre.
    Die beiden Personen haben zusammen eine Stimme.
Die Entscheidungen der Jury müssen sich an die Förderrichtlinien halten. Dazu bewertet die Jury, ob das geplante Projekt qualitativ gut und professionell ist und neue Ideen zeigt.Die Jury muss aus der Bewerbung erkennen, wofür die Förderung benötigt wird. Die Jury kann die Höhe der Förderung anpassen.Die Jury wählt ein Mitglied als Vorsitz. Die Jury trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Nach Ende der Antragsfrist wertet die Jury alle Bewerbungen aus. Es müssen fünf Personen aus der Jury anwesend sein, wenn etwas beschlossen wird. Für einen Beschluss muss eine einfache Mehrheit in der Jury zustimmen. Die Jury informiert das Kulturbüro über ihre Beschlüsse. Das Kulturbüro verschickt die Zusagen an die Bewerber*innen.

Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.

Die Mitglieder dürfen selbst keine Bewerbung für diese Förderung einreichen, solange sie in der Jury sind.
Die Mitglieder bekommen ein Honorar für ihre Arbeit in der Jury, wenn sie nicht für die Stadt Dortmund arbeiten.Die Jury darf eine Person dazu holen, die sich mit dem Thema Vielfalt auskennt oder die bei Uneinigkeit zwischen Mitgliedern vermittelt. Die Person hat keine eigene Stimme.

Informationen in Leichter Sprache

Wenn Sie auf "Förder-Richtlinien" klicken, öffnet sich eine Datei.

Antragstellung

Förderanträge können ab dem 12. März 2024 bis zum 13. Mai 2024 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Urban Art Hand an einer Wand
Bild: Tim Mossholder / unsplash
Bild: Tim Mossholder / unsplash

In unserer Gesellschaft leben Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen, Voraussetzungen, Zugängen und Wünschen. Alle Menschen sind in sich schon vielfältig: Sie befinden uns in verschiedenen Lebenslagen, haben verschiedene Erfahrungen gemacht, haben verschiedene Voraussetzungen. All das beeinflusst ihr Leben, macht es leichter oder aber schwieriger.

Vielfalt umgibt uns jeden Tag. Doch leider wird sie noch nicht in allen Strukturen widergespiegelt. Das gilt auch für den Kulturbereich: In den Programmen finden sich viele Menschen nicht wieder und sind nicht im Publikum vertreten. Auch finden viele Menschen keinen Zugang zu einer Arbeit im Kulturbereich. Das Kulturbüro der Stadt Dortmund möchte darum gezielt künstlerische Perspektiven fördern, die bisher oft unterrepräsentiert sind.

Das diesem Förderprogramm zugrunde liegende Verständnis von Diversität basiert auf denen in der Charta der Vielfalt benannten Kerndimensionen von Diversität, die wie folgt lauten:

  • Alter
  • Soziale Herkunft
  • Ethnische Herkunft & Nationalität
  • Geschlecht & geschlechtliche Identität
  • Körperliche und geistige Fähigkeiten
  • Religion & Weltanschauung
  • Sexuelle Orientierung

Die Jury

2024

Eine Jury entscheidet über die Förderungen. Die Jury ist unabhängig und wird divers besetzt. Die 10 Mitglieder der Jury sind Expert*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Diversität, sind Teil von Interessensvertretungen oder stammen aus Verwaltung und Politik. Sie werden vom Kulturbüro vorgeschlagen und als Jury vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit für ein Jahr beschlossen.

Jurybesetzung:

  • Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Barbara Brunsing (Bürgermeisterin der Stadt Dortmund)
  • Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt) Sina Ebert (Referentin)
  • Ein*e Vertreter*in der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Susanne Hildebrandt (Leitung)
  • Ein*e Vertreter*in des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Petra Schulz (Mitglied im BpN)
  • Ein*e Vertreter*in des Integrationsrat der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Dominik De Marco (Mitglied im Rat der Stadt Dortmund, SPD- Ratsfraktion)
  • Ein*e Vertreter*in der Freien Kulturzentren (stimmberechtigt) Claudia Schenk (Geschäftsführerin, Kulturort Depot)
  • Ein*e Vertreter*in des Forums der Freien Szene Dortmund (stimmberechtigt) Hartmut Salmen (Leiter, Literaturhaus Dortmund)
  • Ein*e Vertreter*in von BIPoC-Netzwerke in der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Noblè Eduardo Toca (Gründer, Kollektiv Afro-Electronic Music „Barulho.World“; Künstler, DJ)
  • Je ein*e Vertreter*in von Kulturschaffenden Ü60 und U25 als Tandem (mit einer Stimme stimmberechtigt)
    Scherwin Hosseini (Gründerin, BLEND HAUS) Irmhild Koeniger-Rosenlecher (Bildende Künstlerin)


Die Jury entscheidet nach den Förderrichtlinien, die den Antragsteller*innen öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Die Jury bewertet die Projekte zusätzlich nach Qualität, Professionalität und Innovationsgehalt. Der Förderbedarf muss nachvollziehbar dargestellt werden. Basierend auf Erfahrungswerten und der zur Verfügung stehenden Mittel kann eine abweichende Förderung ausgesprochen werden.
Das Gremium entscheidet über die Bewilligung der Anträge im Rahmen der bereitgestellten Mittel des Haushaltes der Stadt Dortmund. Nach positiver Entscheidung ergeht ein schriftlicher Bescheid durch das Kulturbüro Dortmund. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Förderanträge können ab dem 12. März 2024 bis zum 13. Mai 2024 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Die Projekte müssen im Jahr der Antragsstellung umgesetzt werden. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Eine Jury trifft die Förderentscheidungen nach der Antragsfrist.

Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.

Eigenschaften des Projekts?

Förderfähig sind Projekte in Dortmund, die

  • sich künstlerisch mit dem Thema Diversität beschäftigen und/oder
  • künstlerische Sichtweisen von bislang unterrepräsentierten oder marginalisierten Gruppen sichtbar machen und/oder
  • Strukturveränderung für mehr Diversität in der Kulturarbeit erreichen wollen oder Kulturorte öffnen wollen im Sinne der Vielfaltsdimensionen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die

  • nicht eindeutig künstlerisch angelegt sind bzw. nicht eindeutig strukturverändernde Maßnahmen im Kunst- und Kulturbereich erreichen,
  • nur einer bestimmten Person, einem bestimmten Verein helfen oder Feiertage feiern,
  • andere Menschen diskriminieren, in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen,
  • gewaltverherrlichende Inhalte verbreiten,
  • rein kommerzielle Zwecken verfolgen,
  • der Werbung für politische Parteien oder politischen, religiösen und weltanschaulichen Zielsetzungen dienen,
  • bereits genug Mittel für die Umsetzung haben.

Förderrichtlinien KUNST.DIVERS, 181 KB, PDF

Was wird gefördert?

Förderfähig sind eindeutig den Projektinhalten zuzuordnende Ausgaben in den Bereichen:

  • Personalkosten, zum Beispiel für:
    • Projektleitung, -koordination und -entwicklung
    • Künstler*innenhonorare
    • Expert*innenhonorare für Vorträge/Workshops, wie z.B. Bildungsmaßnahmen zur Förderung von Diversitätssensibilisierung
    • Beratungsleistungen, wie z.B. für Barrierefreiheit
    • projektinterne Kommunikation & Krisenmanagement
    • zum Beispiel für die physische Barrierefreiheit des Projekts:
    • Assistenz- und Unterstützungspersonen
    • Awareness-Teams
    • Kinderbetreuung

  • Material-, Sach- und Reisekosten zum Beispiel:
    • Mietkosten für Technik und Räume
    • Ausstattung der Räume
    • Verpflegung der Teilnehmer*innen
    • zum Beispiel für die physische Barrierefreiheit des Projekts:
    • Assistenztiere
    • mobile Rampen, Hublift
    • visuelle Hilfen (Eye-Able), akustische Hilfen und Tastmodelle
    • Transporthilfen, wie z.B. Busse
    • zum Beispiel für die kommunikative Barrierefreiheit des Projekts:
    • Audiodeskription
    • Übersetzungsleistungen (Zweisprachigkeit, Leichte & Einfache Sprache)
    • Mehrsprachige Führungen (auch in Einfacher Sprache)

  • Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel:
    • Netzwerkarbeit,-pflege und -veranstaltungen
    • Ansprache von Kooperationspartner*innen
    • Designleistungen - Einsatz von Social-Media
    • Einsatz von Print- und Online-Produktione
    • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, kann aber eingebracht werden.

Es wird dazu geraten, weitere Fördermittel anderer Fördermittelgeber*innen einzuwerben.

Förderrichtlinien KUNST.DIVERS, 181 KB, PDF

Wer kann einen Antrag einreichen?

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben
und/oder

  • künstlerisch aktive Vereine, Verbände und Kollektive, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Dortmund haben
Kooperationen innerhalb der Projekte mit regionalen und überregionalen Künstler*innen, Kulturschaffenden und Vereinen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Förderung ist spartenoffen und spartenübergreifend angelegt.

Wie wird gefördert?

Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Terminen mindestens zweimal im Jahr.

Einzureichen sind im Original und unterschrieben:

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

sebert@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Frau Sina Ebert
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Vor Antragsstellung sollte unbedingt eine Antragsberatung durch das Kulturbüro erfolgen. Falls Hürden bei der Antragseinreichung in Schriftform bestehen, kann im Rahmen dieser Beratung auch eine Unterstützungsperson in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Eine Jury entscheidet über die Förderungen. Die Jury ist unabhängig und wird divers besetzt.

Zum Thema

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Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Personen
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Kulturarbeit Stadtbezirke

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