Förderprogramme
KUNST.DIVERS
Informationen in Einfacher Sprache
Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft. Jeder Mensch ist anders und hat eine eigene Geschichte, verschiedene Voraussetzungen und Wünsche. Diese Unterschiede beeinflussen das Leben jedes Menschen und machen es einfacher oder schwieriger. Leider zeigt sich die Vielfalt von Menschen noch nicht in allen Lebensbereichen. Dazu gehört auch der Kulturbereich. Viele Menschen fühlen sich von den Programmen nicht angesprochen, sind nicht im Publikum oder finden keine Arbeit im Kulturbereich. Das Kulturbüro fördert darum Kunst und Kultur, die bisher zu wenig gezeigt wurde. Vielfalt betrifft viele verschiedene Bereiche. Das Kulturbüro bezieht sich bei der Förderung auf die Merkmale vom Verein Charta der Vielfalt:
- Alter
- soziale Herkunft
- ethnische Herkunft und Nationalität
- Geschlecht und geschlechtliche Identität
- körperliche und geistige Fähigkeiten
- Religion und Weltanschauung
- sexuelle Orientierung
Welche Projekte können die Förderung bekommen?
- Das Projekt beschäftigt sich künstlerisch mit dem Thema Vielfalt.
- Oder das Projekt zeigt die Sicht von Menschen, die bisher dazu wenig Gelegenheit hatten oder an den Rand gedrängt werden.
- Oder das Projekt sorgt für mehr Vielfalt beim Personal oder im Publikum von Kultureinrichtungen.
Welche Projekte bekommen keine Förderung?
- Projekte, die nicht künstlerisch sind und auch keine Vielfalt in den Kulturbereich bringen.
- Projekte, die nur einer bestimmten Person oder einem bestimmten Verein helfen.
- Projekte, die Feiertage feiern.
- Projekte, die andere Menschen diskriminieren, abwerten oder die Menschenwürde verletzen.
- Projekte mit Inhalten, die zu Gewalt aufrufen.
- Projekte, die nur auf finanziellen Erfolg abzielen.
- Projekte, die Werbung für politische Parteien oder politische oder religiöse Ziele machen.
- Projekte, die schon eine sichere Finanzierung haben.
Was kann man mit der Förderung bezahlen?
Diese Ausgaben können mit der Förderung bezahlt werden:Personalkosten
Zum Beispiel:
- Lohn für die Projektleitung, Projektplanung und Projektentwicklung
- Honorare für Künstler*innen
- Honorare für Vorträge oder Workshops von Expert*inne
- Kosten für Beratungen, zum Beispiel für Beratungen zu barrierefreien Veranstaltungen oder Diskriminierung bei Veranstaltungen
- Honorare für Assistenzpersonen, damit sie Barrierefreiheit sicherstellen
- Honorare für Awareness-Teams, damit sie Menschen bei Veranstaltung helfen, die sich bedrängt fühlen
- Kosten für Kinderbetreuung zum Beispiel während einer Veranstaltung
- Kosten für Kommunikation und für Lösung von Krisen innerhalb des Projekts
Kosten für Material, Räume und Fahrten
Zum Beispiel:
- Mietkosten für Geräte und Räume
- Ausstattung von Räumen
- Verpflegung für die Teilnehmer*innen
- Kosten für Barrierefreiheit, dazu gehören Kosten für Assistenztiere, mobile Rampen, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Hilfen für sehbehinderte und gehörlose Menschen, mehrsprachige Führungen und Übersetzungen, auch in Leichte oder Einfache Sprache
Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit
Nachhaltig meint hier: Die Öffentlichkeitsarbeit soll der Natur nicht schaden, zum Beispiel: Der Druck von Plakaten verbraucht viel Papier.
Zum Beispiel:
- Veranstaltungen für Austausch und Werbung
- Werben um Partner*innen für eine Zusammenarbeit
- Gestaltung von Werbemitteln
- Werbung mit Flyern, Anzeigen oder im Internet
Eigenes Geld
Die Projekte müssen kein eigenes Geld mitbringen.
Wir empfehlen aber, dass sich auch noch um weitere Fördermittel kümmern.
Wer kann sich für die Förderung bewerben?
- Künstler*innen, die in Dortmund arbeiten und leben
- Vereine, Verbände und Kollektive aus dem Bereich Kunst und Kultur, die in Dortmund arbeiten
Wie können Sie sich bewerben? Welche Fristen gibt es?
Es gibt jedes Jahr zwei feste Termine, bis wann Sie den Antrag einreichen müssen.
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".
- Laden Sie das
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie das Antragsformular.
- Erstellen Sie einen ausgeglichenen
- Sie müssen dafür diese Vorlage nutzen.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief (Kontakt siehe unten).
Bitte nutzen Sie auf jeden Fall unsere Beratung, wenn Sie sich für die Förderung bewerben wollen.
Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen der Formulare haben, können wir Ihnen eine Assistenz suchen und bezahlen.Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen. Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben, eine überjährige Förderung ist also nicht möglich.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Eine unabhängige Jury entscheidet, wer die Förderung bekommt.In der Jury sind zehn Expert*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Vielfalt. Sie kommen von Interessenvertretungen, aus der Verwaltung oder der Politik.
Das Kulturbüro schlägt die Expert*innen vor. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bestimmt die Mitglieder für ein Jahr.In der Jury sind:
- eine Person aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund
- eine Person aus dem Kulturbüro
- eine Person aus Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund
- eine Person aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk der Stadt Dortmund
- eine Person aus dem Integrationsrat der Stadt Dortmund
- eine Person der Freien Kulturzentren in Dortmund
- eine Person aus dem Forum der Freien Szene Dortmund
- eine Person aus den BIPoC-Netzwerken in der Stadt Dortmund
- eine Person über 60 Jahre und eine Person unter 25 Jahre.
Die beiden Personen haben zusammen eine Stimme.
Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.
Die Mitglieder dürfen selbst keine Bewerbung für diese Förderung einreichen, solange sie in der Jury sind.
Die Mitglieder bekommen ein Honorar für ihre Arbeit in der Jury, wenn sie nicht für die Stadt Dortmund arbeiten.Die Jury darf eine Person dazu holen, die sich mit dem Thema Vielfalt auskennt oder die bei Uneinigkeit zwischen Mitgliedern vermittelt. Die Person hat keine eigene Stimme.
Informationen in Leichter Sprache
Wenn Sie auf "Förder-Richtlinien" klicken, öffnet sich eine Datei.
Eine Antragsstellung (für Projekte im Kalenderjahr 2025) ist ab dem 14. März bis zum 11. Mai 2025 möglich.
Zur Antragstellung und dem Verfahren.
Sie können auch unseren

In unserer Gesellschaft leben Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen, Voraussetzungen, Zugängen und Wünschen. Alle Menschen sind in sich schon vielfältig: Sie befinden uns in verschiedenen Lebenslagen, haben verschiedene Erfahrungen gemacht, haben verschiedene Voraussetzungen. All das beeinflusst ihr Leben, macht es leichter oder aber schwieriger.
Vielfalt umgibt uns jeden Tag. Doch leider wird sie noch nicht in allen Strukturen widergespiegelt. Das gilt auch für den Kulturbereich: In den Programmen finden sich viele Menschen nicht wieder und sind nicht im Publikum vertreten. Auch finden viele Menschen keinen Zugang zu einer Arbeit im Kulturbereich. Das Kulturbüro der Stadt Dortmund möchte darum gezielt künstlerische Perspektiven fördern, die bisher oft unterrepräsentiert sind.
Das diesem Förderprogramm zugrunde liegende Verständnis von Diversität basiert auf denen in der Charta der Vielfalt benannten Kerndimensionen von Diversität, die wie folgt lauten:
- Alter
- Soziale Herkunft
- Ethnische Herkunft & Nationalität
- Geschlecht & geschlechtliche Identität
- Körperliche und geistige Fähigkeiten
- Religion & Weltanschauung
- Sexuelle Orientierung
Die Jury
2025
Eine Jury entscheidet über die Förderungen. Die Jury ist unabhängig und wird divers besetzt. Die 10 Mitglieder der Jury sind Expert*innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Diversität, sind Teil von Interessensvertretungen oder stammen aus Verwaltung und Politik. Nach einem öffentlichen Aufruf des Kulturbüros in der Freien Szene, sich in der Jury zu engagieren, wurden die folgenden Personen vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als Jury für ein Jahr beschlossen.
Jurybesetzung:
- Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Barbara Brunsing (Bürgermeisterin der Stadt Dortmund)
- Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt) Hendrikje Spengler (Leitung)
- Ein*e Vertreter*in der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Susanne Hildebrandt (Leitung)
- Ein*e Vertreter*in des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Petra Schulz (Mitglied im BpN)
- Ein*e Vertreter*in des Integrationsrat der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Dominik De Marco (Mitglied im Rat der Stadt Dortmund, SPD- Ratsfraktion)
- Ein*e Vertreter*in der Freien Kulturzentren (stimmberechtigt) Nicola van der Wal (Mitglied des Vorstands, Kulturzentrum balou e.V.)
- Ein*e Vertreter*in des Forums der Freien Szene Dortmund (stimmberechtigt) Hartmut Salmen (Leiter, Literaturhaus Dortmund)
- Ein*e Vertreter*in von BIPoC-Netzwerke in der Stadt Dortmund (stimmberechtigt) Emilie Jelinek (Mitbegründerin Black Attitude Festival, EM & EM Awareness)
- Je ein*e Vertreter*in von Kulturschaffenden Ü60 und U25 als Tandem (mit einer Stimme stimmberechtigt)
U25: Jana Schumacher (Freiberufliche Künstlerin)
Ü60: Peter Lutz (Fotograf)
Die Jury entscheidet nach den Förderrichtlinien, die den Antragsteller*innen öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Die Jury bewertet die Projekte zusätzlich nach Qualität, Professionalität und Innovationsgehalt. Der Förderbedarf muss nachvollziehbar dargestellt werden. Basierend auf Erfahrungswerten und der zur Verfügung stehenden Mittel kann eine abweichende Förderung ausgesprochen werden.
Das Gremium entscheidet über die Bewilligung der Anträge im Rahmen der bereitgestellten Mittel des Haushaltes der Stadt Dortmund. Nach positiver Entscheidung ergeht ein schriftlicher Bescheid durch das Kulturbüro Dortmund. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragsstellung (für Projekte im Kalenderjahr 2025) ist ab dem 14. März bis zum 11. Mai 2025 möglich.
Die Projekte müssen im Jahr der Antragsstellung umgesetzt werden. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Jury trifft die Förderentscheidungen nach der Antragsfrist.
Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den
Eigenschaften des Projekts?
Förderfähig sind Projekte in Dortmund, die
- sich künstlerisch mit dem Thema Diversität beschäftigen und/oder
- künstlerische Sichtweisen von bislang unterrepräsentierten oder marginalisierten Gruppen sichtbar machen und/oder
- Strukturveränderung für mehr Diversität in der Kulturarbeit erreichen wollen oder Kulturorte öffnen wollen im Sinne der Vielfaltsdimensionen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die
- nicht eindeutig künstlerisch angelegt sind bzw. nicht eindeutig strukturverändernde Maßnahmen im Kunst- und Kulturbereich erreichen,
- nur einer bestimmten Person, einem bestimmten Verein helfen oder Feiertage feiern,
- andere Menschen diskriminieren, in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen,
- gewaltverherrlichende Inhalte verbreiten,
- rein kommerzielle Zwecken verfolgen,
- der Werbung für politische Parteien oder politischen, religiösen und weltanschaulichen Zielsetzungen dienen,
- bereits genug Mittel für die Umsetzung haben.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind eindeutig den Projektinhalten zuzuordnende Ausgaben in den Bereichen:
- Personalkosten, zum Beispiel für:
- Projektleitung, -koordination und -entwicklung
- Künstler*innenhonorare
- Expert*innenhonorare für Vorträge/Workshops, wie z.B. Bildungsmaßnahmen zur Förderung von Diversitätssensibilisierung
- Beratungsleistungen, wie z.B. für Barrierefreiheit
- projektinterne Kommunikation & Krisenmanagement
- zum Beispiel für die physische Barrierefreiheit des Projekts:
- Assistenz- und Unterstützungspersonen
- Awareness-Teams
- Kinderbetreuung
- Material-, Sach- und Reisekosten zum Beispiel:
- Mietkosten für Technik und Räume
- Ausstattung der Räume
- Verpflegung der Teilnehmer*innen
- zum Beispiel für die physische Barrierefreiheit des Projekts:
- Assistenztiere
- mobile Rampen, Hublift
- visuelle Hilfen (Eye-Able), akustische Hilfen und Tastmodelle
- Transporthilfen, wie z.B. Busse
- zum Beispiel für die kommunikative Barrierefreiheit des Projekts:
- Audiodeskription
- Übersetzungsleistungen (Zweisprachigkeit, Leichte & Einfache Sprache)
- Mehrsprachige Führungen (auch in Einfacher Sprache)
- Nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel:
- Netzwerkarbeit,-pflege und -veranstaltungen
- Ansprache von Kooperationspartner*innen
- Designleistungen - Einsatz von Social-Media
- Einsatz von Print- und Online-Produktione
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, kann aber eingebracht werden.
Es wird dazu geraten, weitere Fördermittel anderer Fördermittelgeber*innen einzuwerben.
Wer kann einen Antrag einreichen?
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben
- künstlerisch aktive Vereine, Verbände und Kollektive, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Dortmund haben
Die Förderung ist spartenoffen und spartenübergreifend angelegt.
Wie wird gefördert?
Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Terminen mindestens zweimal im Jahr.
Einzureichen sind im Original und unterschrieben:
Per Mail oder bei postalischer Einreichung an
aschmermbeck@stadtdo.de
Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Vor Antragsstellung sollte unbedingt eine Antragsberatung durch das Kulturbüro erfolgen. Falls Hürden bei der Antragseinreichung in Schriftform bestehen, kann im Rahmen dieser Beratung auch eine Unterstützungsperson in Anspruch genommen werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Eine Jury entscheidet über die Förderungen. Die Jury ist unabhängig und wird divers besetzt.
Zum Thema

Stadt Dortmund - Kulturbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Kontakt
Formulare und Förderbereiche
Formulare, Ausfüllhilfen und weitere Unterlagen
Förderbereiche der Bildenden Künste

Förderbereich der Darstellenden Künste

Förderbereich der Filmkultur

Förderbereiche KUNST.TRANSFER

Förderbereich der Kulturarbeit in den Stadtbezirken

Förderbereich der Kulturellen Bildung

Förderung von Professionalsierungsmaßnahmen für Künstler*innen und Kulturschaffende.

Förderbereich der Literatur

Förderbereich der Musik

Infos
Hier kommen Sie zur Seite des Kulturbüros Dortmund
Informationen zu den Förderprogrammen, Richtlinien und wie ein Antrag gestellt werden kann.
Alle Ansprechpartner*innen des Kulturbüros Dortmund.
Der kostenlose Newsletter des Kulturbüros informiert über aktuelle Programme und Förderungen.
Informationen zum Dortmunder Clubpreis
Informationen zu Kulturkitas & Aufzählung der Einrichtungen in Dortmund
Literatur des Kulturbüros aus Dortmund.
Informationen zu Kulturarbeit in den Stadtbezirken des Kulturbüros aus Dortmund.
Informationen zum Thema Professionalisierung aus dem Kulturbüro in Dortmund.
Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen des Kulturbüros aus Dortmund.
Informationen und Angebote kultureller Bildungseinrichtungen in Dortmund
Informationen zu Förderprogrammen für Bildende Künste des Kulturbüros in Dortmund.
Informationen zur Kunstausstellung von historischen Stadtmauersteinen der Stadt Dortmund
Informationen zum Nelly-Sachs-Literaturpreis, der alle zwei Jahre durch die Stadt Dortmund vergeben wird.
Informationen zum Städtische Galerie Torhaus in Dortmund.
Informationen zu Förderprogrammen im Bereich Filmkultur des Kulturbüros in Dortmund.
Informationen zum Kulturpreise und Stipendien des Kulturbüros aus Dortmund
Informationen zu KUNST.TRANSFER Werkförderung des Kulturbüros aus Dortmund.
Informationen zum Projekt EIN BLICK in Dortmunder Kunst.