Frauen & Gleichstellung
Gleichstellung in der Stadtverwaltung
Das Landesgleichstellungsgesetzes NRW verpflichtet die Kommune zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung.
Trotz vieler erfolgreicher Schritte in Richtung Gleichstellung besteht noch Handlungsbedarf. Bei der Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten und des Teams des Gleichstellungsbüros, Handlungsbedarfe aufzuzeigen und Veränderungen einzufordern sowie die Dienststelle bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu beraten und zu unterstützen.
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