Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und dem Rat, wie es um die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Dortmund steht.
Thema ist, wie weit im Zusammenleben in unserer Stadtgesellschaft Menschen mit Behinderungen vorkommen, mitmachen und mitgestalten. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zu diesem Bericht Stellung. So liegen dem Rat und dem Sozialausschuss eine Einschätzung aus zwei verschiedenen Blickwinkeln vor.
Büro der Behindertenbeauftragten
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Informationen zur Beratung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und deren Familien durch das Jugendamt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund