Heimbewohner*innen, Gäste von Einrichtungen der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege sowie Angehörige und Interessenten sollen sich umfassend über das bestehende Wohn- und Betreuungsangebot informieren können. Deshalb schreibt das am 16.10.2014 in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz eine Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der wiederkehrenden Regelprüfungen der örtlichen Heimaufsicht vor. Die durch die Heimaufsicht gewonnenen Erkenntnisse sind in einem standardisierten Ergebnisbericht zusammenzufassen und im Internet-Portal der Behörde zu veröffentlichen. Der Ergebnisbericht bleibt zwei Jahre öffentlich und wird zum auf diesen Zeitraum folgenden 1. Oktober wieder aus dem Internet entfernt. Die Inhalte dieses Ergebnisberichtes sind durch den Gesetzgeber landeseinheitlich vorgegeben und betreffen folgende Kategorien:
- Wohnqualität
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Gemeinschaftsleben und die Alltagsgestaltung
- Information und die Beratung
- Mitwirkung und die Mitbestimmung
- Personelle Ausstattung
- Pflege und die Betreuung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt
Die Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Kategorien werden in drei Stufen abgebildet – Mängelfreiheit, geringfügige Mängel oder wesentliche Mängel. Um einen geringfügigen Mangel handelt es sich, wenn zur Behebung des festgestellten Defizits eine Beratung der Heimaufsicht ausreicht. Ein wesentlicher Mangel liegt immer dann vor, wenn die Heimaufsicht eine rechtlich verpflichtende Anordnung erlassen muss.
Im Folgenden finden Sie die Ergebnisberichte, unterteilt nach sog. "Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot", "Gasteinrichtungen" und "Anbieterverantworteten Wohngemeinschaften".
"Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot" bezeichnen stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit "Gasteinrichtungen" sind Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize gemeint. Von "Anbieterverantworteten Wohngemeinschaften" ist u.a. immer auszugehen, wenn Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen rechtlich nicht voneinander unabhängig sind.
Weitergehende Informationen und Ansprechpartner*innen zu den in Dortmund vorhandenen Betreuungseinrichtungen finden sie hier: Dortmunder Wegweiser Pflege
Beratung von Menschen mit Behinderungen bei Problemen in stationären Wohneinrichtungen.
Wir sind telefonisch erreichbar Mo - Fr vormittags 08.00 - 12.00 Uhr; Mo- Mi nachmittags 13.00 - 15.00 Uhr; Do nachmittags 13.00 - 16.30 Uhr; Öffnungszeiten nach individueller Terminvereinbarung wie folgt:
Services Sozialamt
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Dortmunder Seniorentag: Kulturelle Vielfalt, Informationen und Angebote für Senior*innen. Alle zwei Jahre Generationen verbindend in Dortmund.
Der Dortmunder Wegweiser Pflege bietet Ihnen eine umfassende Übersicht an ambulanten Diensten & Pflegeeinrichtungen. Kontaktdetails finden Sie hier.
Von Vorträgen bis Tanz bieten Dortmunds städtische Begegnungszentren vielseitige Aktivitäten für Senior*innen. Alle Standorte sind barrierefrei.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
Beratung für zukünftige Altenhilfe und Pflegeprojekte. Expert*innen diskutieren Versorgungsbedarf und Bauvorhaben in Dortmund. Mehr erfahren.
Erfahren Sie mehr zu Dortmunds Pflegeplanung für bedarfsgerechte Versorgung & vielfältige Wohn- & Pflegeoptionen gemäß Alten- & Pflegegesetz.
Dortmund bietet Beratung nach Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz. Infos zu Förderungen und Verfahren finden Sie hier.
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