Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Inklusionsplan
Der Dortmunder Inklusionsplan 2020 ist ein Baustein für den anstehenden strukturierten Inklusionsprozess in Dortmund. Er ist kein statisches Instrument, sondern wird schrittweise fortgeführt. Die Stadt Dortmund und zahlreiche Akteur*innen haben in der Vergangenheit auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt bereits zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und gehen diesen Weg weiter.
Auf dieser Seite werden Informationen über Inklusion in Dortmund veröffentlicht. Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu den hier veröffentlichen Beiträgen haben, können Sie sich gerne an die Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund wenden.
Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe
2014 startete das Projekt "Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT)" in Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und der Technischen Universität München. Weitere Beteiligte waren unter anderem die Fakultät für Rehabilitationswissenschaften der Technischen Universität Dortmund und die dortige Sozialforschungsstelle.
Ergebnis dieses gemeinsamen Projektes ist der Bericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund, der eine Basis für den Dortmunder Inklusionsplan 2020 darstellt. Eine Begleitgruppe "Inklusion in Dortmund" wurde an der Erstellung des Berichtes beteiligt.
Vertreten waren das Behindertenpolitische Netzwerk, die Behindertenbeauftragte, die Wohlfahrtspflege, die Kostenträger der Eingliederungshilfe und der Behindertenhilfe, Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund, Expert*innen in eigener Sache.
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Lisa Stiller
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation eines Nachteils.
Informationen, Hilfe und Beratungsmöglichkeiten bei einer vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.
Die Jährliche Überprüfung (JÜ) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung bei schulischer Inklusion.
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.
Informationen zur Beratung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung und deren Familien durch das Jugendamt der Stadt Dortmund.
Informationen über die verschiedenen Förderschwerpunkte der Inklusion im schulischen Bereich.
Informationen zur Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen im Bereich der schulischen Inklusion.