Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Inklusion & Menschen mit Behinderung
  4. Eingliederungshilfe
Sozialamt zur Fachbereichsstartseite

Inklusion & Menschen mit Behinderung

Hilfen zur Eingliederung, Gesundheit und Pflege für Menschen mit Behinderung

Es könnte ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulant) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe I bestehen.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll:

  • eine drohende Behinderung verhüten
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
  • es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Fragen & Antworten

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

  • Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Kinder und Jugendliche bis zu deren Volljährigkeit, längstens bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule bis zur Beendigung der Sekundarfstufe II.
  • Wenn Sie nicht vorrübergehend geistig oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt, sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträgern) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend kategorisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.

Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der Teilhabe an Bildung erbracht:

  • z.B. Schulbegleitung (Gewährung, Umfang und Dauer ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren festgestellt werden kann)
  • Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen, wenn diese erforderlich sind, den Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. Autismustherapie)

Beratung zum Thema Behinderung

In Dortmund gibt es unterschiedliche Beratungsangebote zum Thema Behinderung. Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie in der Liste (PDF zum Download).

Zielgruppe der Beratung sind chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Angehörige und Interessierte.

Stadt Dortmund - Sozialamt, Kompetenzteam Pflege und Behinderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund
Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten

Mehr zum Thema

Gemeinschaftliche Wohnformen

Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.

KUNST.DIVERS

Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.

Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.

Parkplatz für Menschen mit Behinderung

Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

Behindertenfahrdienst

Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.

Koordinierungsstelle Einsamkeit

Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund

Hilfen zur Eingliederung, Gesundheit und Pflege für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

Behindertenpolitisches Netzwerk

Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.

Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.