Sozialamt
  1. Themen
  2. Inklusion & Menschen mit Behinderung
  3. Eingliederungshilfe

Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Pflege und Hilfen für Menschen mit Behinderung

Es könnte ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulant) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe I bestehen.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Sie soll

  • eine drohende Behinderung verhüten
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
  • es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Hinweis:

Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Fragen & Antworten

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

  • Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Kinder und Jugendliche bis zu deren Volljährigkeit, längstens bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule bis zur Beendigung der Sekundarfstufe II.
  • Wenn Sie nicht vorrübergehend geistig oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt, sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträgern) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend kategorisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.

Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der Teilhabe an Bildung erbracht:

  • z.B. Schulbegleitung (Gewährung, Umfang und Dauer ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren festgestellt werden kann)
  • Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen, wenn diese erforderlich sind, den Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. Autismustherapie)

Stadt Dortmund - Sozialamt, Kompetenzteam Pflege und Behinderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstr. 11-13
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten

Mehr zum Thema

KUNST.DIVERS

Informationen zu Interkultur des Kulturbüros in Dortmund.

Themen

Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Kontakt

Die Kontaktinformationen der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Services

Services Sozialamt

Beratungshaus Inklusion Dortmund

Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.

Koordinierungsstelle Einsamkeit

Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Parkplatz für Menschen mit Behinderung

Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.

Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Behindertenbeauftragten in Dortmund.

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.

Behindertengerechte WCs

Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.

Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.