Inklusion & Menschen mit Behinderung
Hilfen zur Eingliederung, Gesundheit und Pflege für Menschen mit Behinderung
Es könnte ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulant) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ab dem Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe I bestehen.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll:
- eine drohende Behinderung verhüten
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
- es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Fragen & Antworten
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
- Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Kinder und Jugendliche bis zu deren Volljährigkeit, längstens bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule bis zur Beendigung der Sekundarfstufe II.
- Wenn Sie nicht vorrübergehend geistig oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt, sie wird also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträgern) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.
Welche Leistungen gibt es?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nicht abschließend kategorisiert und hängen von den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person ab.
Im Wesentlichen werden Leistungen im Bereich der Teilhabe an Bildung erbracht:
- z.B. Schulbegleitung (Gewährung, Umfang und Dauer ist je nach schulischer Situation immer abhängig davon, ob ein individueller Bedarf für das Kind in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Faktoren festgestellt werden kann)
- Heilpädagogische oder sonstige Maßnahmen, wenn diese erforderlich sind, den Schulbesuch zu ermöglichen (z.B. Autismustherapie)
Beratung zum Thema Behinderung
In Dortmund gibt es unterschiedliche Beratungsangebote zum Thema Behinderung. Nähere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie in der Liste (PDF zum Download).
Zielgruppe der Beratung sind chronisch kranke Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Angehörige und Interessierte.
Stadt Dortmund - Sozialamt, Kompetenzteam Pflege und Behinderung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.
Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.
Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.