Stadtentwässerung Dortmund
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  2. Sauberkeit & Entsorgung
  3. Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen
  4. Autowäsche

Zustands- und Funktionsprüfung

Autowäsche

Das Autowaschen ist im Dortmunder Stadtgebiet nur erlaubt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt und bestimmte Regeln eingehalten werden. Wenn Sie sich daran halten, tragen Sie dazu bei, den nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser und somit auch sauberes Trinkwasser zu hinterlassen.

Es ist zu unterscheiden zwischen Fahrzeugwäschen

  • auf gewerbsmäßig betriebenen Reparatur- und Autowaschplätzen,
  • auf Privatgrundstücken und
  • am Rand von öffentlichen Straßen.

Fahrzeugwäsche auf gewerbsmäßig betriebenen Reparatur- und Autowaschplätzen

Betriebe (Fahrzeugwerkstätten, Fahrzeugwaschanlagen usw.) benötigen für das Waschen von Fahrzeugen eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde (Umweltamt) nach § 59 Landeswassergesetz und Anhang 49 zur Abwasserverordnung.

Grundsätzlich sind nach den zuvor genannten Rechtsgrundlagen in Garagen und auf Stellplätzen alle Abläufe von Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge gewartet werden, über einen Abscheider für Leichtflüssigkeit an das Entwässerungsnetz anzuschließen.

Autowaschen am Rand von öffentlichen Straßen

Das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist gestattet, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind:

  • Es dürfen keine Motor- bzw. Unterbodenwäschen durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine aggressiven, feuergefährlichen, explosiven oder giftigen Reinigungs- und Waschmittel verwendet werden.
  • Es dürfen keine sogenannten Hochdruckreiniger verwendet werden.
  • Das Schmutzwasser muss dem Mischwasserkanal zugeführt werden.
  • Die öffentlichen Flächen, wie z. B. Straßen, Parkstreifen oder Gehwege, müssen im Bereich des abfließenden Schmutzwassers bis zur Einleitung in die Straßenabläufe wasserundurchlässig sein (z. B. asphaltiert, betoniert oder gepflastert mit Fugenverguss).
  • Das durch den Waschvorgang anfallende Schmutzwasser muss über ein natürliches Gefälle in die Straßenkanalisation abfließen, damit kein Schmutzwasser durch Versickerung in das Grundwasser gelangen kann.

Im Bereich mit Trennkanalisation ist das Waschen von Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Ob ein Trenn- oder Mischsystem in Ihrer Straße vorhanden ist, erfahren Sie telefonisch bei dem Team Grundstücksentwässerung Dortmund.

Autowaschen auf Privatgrundstücken

Zu sehen ist ein kleiner Kanal an einem Parkplatz eines Grundstücks.
Bild: Stadt Dortmund
Kleiner Wasserkanal am Grundstücksparkplatz
Bild: Stadt Dortmund

Bei privaten Grundstücken kann von einem Leichtflüssigkeitsabscheider unter folgenden Voraussetzungen abgesehen werden:

Es dürfen

  • nur eigene Personenkraftwagen gewaschen werden.
  • keine Motor- bzw. Unterbodenwäschen durchgeführt werden.
  • keine aggressiven, feuergefährlichen, explosiven oder giftigen Reinigungs- und Waschmittel verwendet werden.
  • keine sogenannten Hochdruckreiniger verwendet werden, da hier die Öle und Benzine in derart kleine Teilchen aufgelöst werden, dass sie nur durch einen Koaleszenzabscheider aus dem Wasser zu trennen sind.
  • die Fahrzeuge nur auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen (z. B. asphaltiert, betoniert, gepflastert mit Fugenverguss) gewaschen werden, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind.

Im Bereich mit Trennkanalisation ist das Waschen von Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Ob ein Trenn- oder Mischsystem in Ihrer Straße vorhanden ist, erfahren Sie telefonisch bei dem Team Grundstücksentwässerung Dortmund.

Hinweis

Die hier aufgeführten Bedingungen berücksichtigen nur die wasserrechtlichen Aspekte. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung müssen ebenfalls beachtet werden. Dies gilt vor allem für die §§ 1, 12 und 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der § 12 StVO regelt das Halten und Parken. Gemäß § 32 StVO ist es verboten, die Straße zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf die Straße zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Zum Thema

Die Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers ist ein wesentliches Ziel der Wasserwirtschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Gesetze und Vorschriften leider unumgänglich. Als Rechtsgrundlage ist hier die "Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund" zu nennen. Darin wird auf die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die vom Deutschen Normenausschuss herausgegebene DIN 1986-100 verwiesen, die somit auch für diesen Bereich Gültigkeit haben.

Die Entwässerung des Stadtgebietes der Stadt Dortmund erfolgt zum größten Teil über ein sogenanntes Mischsystem, wobei Schmutz- und Regenwasser zusammen über eine Abwasserleitung zum Klärwerk gelangen. Ein geringer Teil wird über ein Trennsystem, d.h. Schmutzwasser und Regenwasser getrennt, abgeleitet. Dabei wird nur das Schmutzwasser über einen langen Kanal der Kläranlage zugeführt. Das Regenwasser gelangt durch den Regenwasserkanal zum größten Teil direkt in ein Gewässer (Bach, Fluss) oder durch Versickerung ins Grundwasser.

Stadt Dortmund - Grundstücksentwässerung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Sunderweg 86
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
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  • Sonntag
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