Zustands- und Funktionsprüfung
Grundsätzlich müssen Schäden an Abwasserleitungen behoben werden. Typische Leitungsschäden sind:
Der Sachkundige legt bei der Zustands- und Funktionsprüfung die Schwere des Schadens fest. Dabei gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:
Wenn bei Ihrer Zustands- und Funktionsprüfung ein Schaden festgestellt wurde, sollten Sie in jedem Fall noch vor einer Sanierung das Gespräch mit uns suchen. Wir beraten Sie unabhängig und verfolgen dabei das Ziel einer möglichst kostengünstigen Sanierung mit Augenmaß.
Es gibt drei verschiedene Sanierungsverfahren – die Reparatur, die Renovierung und die Erneuerung:
Wenn Schäden vereinzelt auftreten und örtlich begrenzt sind, kommen häufig Reparaturverfahren zum Einsatz. Reparaturverfahren ohne Aufgrabung sind z. B. Kurzliner, Flutungsverfahren, Roboterverfahren und Innenmanschetten. Auch die Aufgrabung eines sehr kurzen Abschnitts zum Austausch einzelner Rohre (Kleinbaugrube) gilt als Reparatur.
Wenn die Leitung zahlreiche Schäden aufweist, kommen häufig Renovierungsverfahren über die gesamte Leitungslänge zum Einsatz. Renovierungen sind ohne Aufgrabung möglich. Ein sehr häufig eingesetztes Verfahren ist die Renovierung durch Schlauchlining.
Wenn die Leitung stark beschädigt ist, muss häufig erneuert werden. Dies geschieht in der Regel in offener Bauweise. Bei schwer zugänglichen Leitungen unter der Bodenplatte im Keller ist oftmals eine einfache und sinnvolle Alternative möglich: Die Neuverlegung abgehängter Leitungen unter der Kellerdecke.
Im Anschluss an eine Sanierung ist erneut eine Zustands- und Funktionsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollte jedoch auch in Ihrem Interesse sein, da nur so der Sanierungserfolg der ausführenden Firma tatsächlich belegt ist. Dabei empfiehlt es sich für die Zustands- und Funktionsprüfung nicht dieselbe Firma zu beauftragen, die auch schon die Abwasserleitungen saniert hat.
Für Sanierungskosten können Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten. Informieren Sie sich über Förderprogramme bei Ihrer Hausbank und prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung Sanierungskosten übernimmt.
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