Zustands- und Funktionsprüfung
Sanierung von Abwasserleitungen
Grundsätzlich müssen Schäden an Abwasserleitungen behoben werden. Typische Leitungsschäden sind:
- Risse
- Rohrbruch
- Wurzeleinwuchs
- Lageabweichung
- Schadhaft oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
- Abflusshindernisse
- Verformung oder Deformation
- Korrosion
Der Sachkundige legt bei der Zustands- und Funktionsprüfung die Schwere des Schadens fest. Dabei gelten grundsätzlich folgende Sanierungsfristen:
- große Schäden (Klasse A): innerhalb von 6 Monaten
- mittlere Schäden (Klasse B): innerhalb von 10 Jahren
- Bagatellschäden (Klasse C): in der Regel nicht vor einer Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren.
Wenn bei Ihrer Zustands- und Funktionsprüfung ein Schaden festgestellt wurde, sollten Sie in jedem Fall noch vor einer Sanierung das Gespräch mit uns suchen. Wir beraten Sie unabhängig und verfolgen dabei das Ziel einer möglichst kostengünstigen Sanierung mit Augenmaß.
Sanierungsverfahren
Es gibt drei verschiedene Sanierungsverfahren – die Reparatur, die Renovierung und die Erneuerung:
Reparatur
Wenn Schäden vereinzelt auftreten und örtlich begrenzt sind, kommen häufig Reparaturverfahren zum Einsatz. Reparaturverfahren ohne Aufgrabung sind z. B. Kurzliner, Flutungsverfahren, Roboterverfahren und Innenmanschetten. Auch die Aufgrabung eines sehr kurzen Abschnitts zum Austausch einzelner Rohre (Kleinbaugrube) gilt als Reparatur.
Renovierung
Wenn die Leitung zahlreiche Schäden aufweist, kommen häufig Renovierungsverfahren über die gesamte Leitungslänge zum Einsatz. Renovierungen sind ohne Aufgrabung möglich. Ein sehr häufig eingesetztes Verfahren ist die Renovierung durch Schlauchlining.
Erneuerung
Wenn die Leitung stark beschädigt ist, muss häufig erneuert werden. Dies geschieht in der Regel in offener Bauweise. Bei schwer zugänglichen Leitungen unter der Bodenplatte im Keller ist oftmals eine einfache und sinnvolle Alternative möglich: Die Neuverlegung abgehängter Leitungen unter der Kellerdecke.
Im Anschluss an eine Sanierung ist erneut eine Zustands- und Funktionsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollte jedoch auch in Ihrem Interesse sein, da nur so der Sanierungserfolg der ausführenden Firma tatsächlich belegt ist. Dabei empfiehlt es sich für die Zustands- und Funktionsprüfung nicht dieselbe Firma zu beauftragen, die auch schon die Abwasserleitungen saniert hat.
Für Sanierungskosten können Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine finanzielle Förderung erhalten. Informieren Sie sich über Förderprogramme bei Ihrer Hausbank und prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung Sanierungskosten übernimmt.
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