Stadtentwässerung Dortmund
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Zustands- und Funktionsprüfung

Gebühreneinsparungen

Abwassergebühren in Dortmund – transparent und offen

Verschiedene Leistungen der Stadtentwässerung sind gebührenpflichtig.
Anders geht es leider nicht, um Ihnen kompetente Beratung zu bieten und optimale Lösungen zu liefern.

Für das Jahr 2023 beträgt die Abwassergebühr:

  • je m³ (= 1.000 l) Schmutzwasser 2,19 Euro (Schmutzwassergebühr)
  • je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche 1,45 Euro (Niederschlagswassergebühr)

Auch bei den Gebühren spielen wir mit offenen Karten. Wer die öffentlichen Abwasseranlagen benutzt, muss dafür eine Gebühr entrichten. Wer Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet, muss für jeden m² Grundstücksfläche, der daran angeschlossen ist, eine Niederschlagswassergebühr bezahlen. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Menge an Frischwasser, das Sie von den Stadtwerken beziehen. Bei der Gebührenermittlung geht man davon aus, dass jeder m³ Frischwasser den öffentlichen Abwasseranlagen als Abwasser zugeführt wird. Für die Niederschlagswassergebühr werden alle bebauten und befestigten Flächen herangezogen, von denen Niederschlagswasser in das Abwassernetz eingeleitet werden. Hier erklären wir, wie Sie die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser sparen.

Schmutzwassergebühren sparen

Zu sehen ist ein Taschenrechner liegend auf einem beschriebenem Blatt Papier.
Bild: Stadt Dortmund
Planung
Bild: Stadt Dortmund

Die Berechnung der Schmutzwassergebühren ergibt sich aus § 3 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.
Zunächst gibt es natürlich die Möglichkeit den Frischwasserverbrauch - und damit auch die Schmutzwassergebühren - durch wassersparende Haushaltsgegenstände zu senken.

Wenn Sie das Frischwasser auf dem Grundstück belassen (etwa für die Gartenbewässerung), zahlen Sie ebenfalls weniger Gebühren, indem Sie eine Reduzierung der Schmutzwassergebühren beantragen.
Für die Anerkennung der Reduzierung gibt es einige Voraussetzungen:

  • Geeichten Zwischenzähler in der Leitung zur Außenzapfstelle (möglichst frostsicher bzw. im Haus) einbauen (lassen). Der Zähler muss dauerhaft in das Leitungsnetz eingebunden sein. Wenn ein dauerhafter Einbau nicht umsetzbar ist (z.B. Leitungen hinter Fliesen), kann auch ein geeichter Zapfhahnzähler installiert werden. Der Zwischenzähler ist auf eigene Kosten durch Sie im Handel zu beschaffen, bzw. Sie beauftragen einen Installateur Ihrer Wahl. Rechnung und Einbaunachweis bitte in jedem Fall aufbewahren. Da ein solcher Zähler nach dem Eichgesetz nur für 6 Jahre geeicht ist, ist dieser nach Ablauf dieser Zeit auf eigene Kosten auszutauschen.
  • Eigenständiges, monatliches Protokollieren des Zählerstandes (am einfachsten geht das mit einem Zettel und Stift neben der Wasseruhr).
  • Schriftliche Mitteilung - dass die nicht eingeleitete Wassermenge von den Schmutzwassergebühren abgezogen werden soll - bis zum 30.09. eines jeden Jahres mit Angabe des Wasserverbrauches (Protokoll) beim Steueramt der Stadt Dortmund (Löwenstraße 11, 44147 Dortmund) stellen unter Angabe des Kassenzeichens (vom Grundsteuerbescheid).

Hinweis

Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken (Pools) verwendet wird, wird durch den Gebrauch zu Schmutzwasser und ist über die städtischen Abwasseranlagen zu entsorgen. Für dieses Wasser darf keine Schmutzwassergebührenreduzierung beantragt werden.

Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung des Antragsformulars auf der Internetseite der Stadtkasse und Steueramt gestellt werden.
Sofern Sie das Formular "Antrag auf Überprüfung der Schmutzwassermenge/ Verdunstungsmenge" nutzen möchten, finden Sie es bei dem Fachbereich Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.

Niederschlagswassergebühren sparen

Die Berechnung der Niederschlagswassergebühren ergibt sich aus § 4 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.Für jeden m² versiegelte Fläche, von der Niederschlagswasser in die städtischen Abwasseranlagen gelangen kann, zahlen Sie Niederschlagswassergebühren. Das Ziel, Niederschlagswassergebühren zu sparen, erreichen Sie also am einfachsten, indem Sie die versiegelte Fläche vom Kanalnetz "abkoppeln" und das Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern lassen.

Weitere InformationenDie verschiedenen Möglichkeiten zur Versickerung finden Sie im Menüpunkt Umgang mit Regenwasser näher erläutert.

Wenn die Voraussetzungen auf Ihrem Grundstück gegeben sind (gute Versickerungsfähigkeit des Bodens, ausreichend Fläche etc.), lässt sich beispielsweise über eine Flächenversickerung oder eine Mulde ohne Überlauf an die städtischen Abwasseranlagen die gesamte Niederschlagswassergebühr einsparen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben und sie versehen die Versickerungsanlage mit einem Überlauf an die städtischen Abwasseranlagen, können Sie 50 % der Niederschlagswassergebühren einsparen, wenn die Versickerungsanlage ein Volumen von mindestens 30 Litern je angeschlossenem Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche gewährleistet.

Ist Ihr Boden für eine Versickerung nicht geeignet, können Sie dennoch über nicht abgedichtete Rückhalteanlagen 50 % der Niederschlagswassergebühren einsparen (Anleitung zum Versickerungsversuch befindet sich weiter unten). Bei Rückhalteanlagen für Regenwasser erfolgt nur eine teilweise Verdunstung und/oder Versickerung des Regenwassers z.B. in offenen Erdbecken, Mulden, Rigolen, Baumrigolen. Auch hier muss die Anlage ein Volumen von mindestens 30 Litern je angeschlossenem Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche gewährleisten.

Die Niederschlagswassergebühr lässt sich ebenfalls um 50 % einsparen, wenn auf dem Grundstück eine "qualifizierte Regenwassernutzungsanlage" mit Überlauf an die städtischen Abwasseranlagen betrieben wird. Eine qualifizierte Regenwassernutzungsanlage ist eine Anlage, die mindestens ein Fassungsvolumen von 4 Kubikmeter und ein Rückhaltevolumen von 30 Litern je angeschlossenem Quadratmeter aufweist.

Wird auf dem Grundstück eine qualifizierte Regenwassernutzungsanlage als Brauchwassernutzungsanlage betrieben, fällt durch die Nutzung des Niederschlagswassers (z.B. durch Verwendung als Toilettenspülwasser oder zum Wäsche waschen) Schmutzwasser an, welches der städtischen Abwasseranlage zugeführt werden muss. In diesem Fall wird hierfür die Schmutzwassergebühr erhoben.

Um die Schmutzwassermenge zu ermitteln, installieren Sie einen messrichtig funktionierenden (geeicht oder mit Konformitätserklärung des Herstellers) Wasserzähler. Die aus der Brauchwassernutzungsanlage entnommenen Wassermengen müssen Sie bis zum 30. September vor Beginn des jeweiligen Veranlagungszeitraumes dem Steueramt der Stadt Dortmund (Löwenstraße 11, 44147) mitteilen.

Dachbegrünung

Haben Sie eine oder mehrere Dachflächen dauerhaft begrünt, können Sie auch hier Niederschlagswassergebühren sparen.

Eine Einsparung von 50 % können Sie beantragen, wenn Sie eine extensive Dachbegrünung mit einem Substrataufbau von mindestens 8 cm hergestellt haben.

Eine Einsparung von 70 % können Sie beantragen, wenn Sie eine intensive Dachbegrünung mit einem Substrataufbau von mindestens 30 cm oder ein Retentionsgründach mit gleichwertiger Rückhaltewirkung hergestellt haben. Bei dieser Art der Dachbegrünung fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Fachunternehmerbescheinigung oder einen vergleichbaren Nachweis bei.

Versickerungsfähiges Pflaster

In Dortmund wird keine Reduzierung der Niederschlagswassergebühren für Flächen gewährt, die mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt sind. Gleichwohl leisten Sie hiermit einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und den Klimaschutz.Formular und HinweisUm die Reduzierung anzuerkennen, reicht ein formloser Antrag an das Steueramt der Stadt Dortmund (Löwenstraße 11, 44147 Dortmund). Im Regelfall schickt das Steueramt dann eine*n Mitarbeiter*in des Vermessungsamts zur Aufnahme der reduzierten Fläche. Dem Antrag sollten bereits aussagekräftige Unterlagen über die Ableitung des Niederschlagswassers beigefügt werden. Das erleichtert die Bearbeitung des Antrages.

Falls Sie das Formular "Antrag auf Überprüfung der gebührenpflichtigen Grundstücksfläche" nutzen möchten, finden Sie es im Downloadbereich des Steueramts der Stadt Dortmund.

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Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Sunderweg 86
44147 Dortmund
Öffnungszeiten:
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