Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Schornsteinfegerangelegenheiten
Seit 2013 dürfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für eine Vielzahl von Schornsteinfegertätigkeiten einen Betrieb ihrer Wahl beauftragen, sofern dieser mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.
Aktuelles
Am 30. Januar 2025 wurde vom Bundestag eine Novellierung des
Diese Änderung soll den Schornsteinfegerbetrieben mehr Flexibilität in der Personalplanung und -ausstattung bieten, ohne das Kehrbezirkssystem zu verändern und den hohen Standard bei der Betriebs- und Brandsicherheit einzuschränken. Außerdem soll die Änderung die Nachbesetzung von Kehrbezirken künftig erleichtern.
Freie und hoheitliche Tätigkeiten
Zu den hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung beziehungsweise Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen als staatlich beliehene Unternehmen in ihrem Bezirk. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach
Der Umfang der jährlich zu veranlassenden Schornsteinfegerarbeiten kann dem sogenannten Feuerstättenbescheid entnommen werden, der den Eigentümerinnen und Eigentümern von Feuerungsanlagen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die Bezirksschornsteinfegerin zugestellt wird.
Dies bedeutet allerdings auch, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerungsanlagen verpflichtet sind, die Kehr- und Überprüfungsarbeiten dieser Anlagen eigenverantwortlich zu veranlassen; sie müssen unter anderem einen Schornsteinfegerbetrieb auswählen und beauftragen, sich um die Einhaltung von gesetzlichen Fristen kümmern und Prüfbescheide sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt über die durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten, welches ihnen durch den beauftragten Schornsteinfegerbetrieb ausgestellt wird, an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die Bezirksschornsteinfegerin versenden.
Zum Thema
Schornsteinfegerbetriebe
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) listet die zugelassenen
Die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise Bauabnahmen oder die Feuerstättenschau, Mängelmeldungen oder die Überwachung von Anlagen gemäß dem Energieeinsparungsgesetz, ist jedoch weiterhin den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten.
Kehrbezirke/ Kehrbezirksinhaber
Um die Einhaltung der Pflichten durch die Hauseigentümer überprüfen zu können, ist das Dortmunder Stadtgebiet derzeit in 44 Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden Kehrbezirk wird ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger befristet für sieben Jahre behördlich bestellt.
Wer für Ihr Grundstück zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, erfahren Sie
Ansprechpersonen
Der Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl und/oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in ist für Sie Ansprechperson in vielen Fragen rund um die Themen Feuersicherheit und Umweltschutz.
Daneben können Sie sich selbstverständlich auch an die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unten wenden.
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
– Schornsteinfegerangelegenheiten –
44122 Dortmund
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