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Kommunale Pflegeplanung

§ 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)

Das Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) bestimmt, dass Kreise und kreisfreie Städte eine Pflegeplanung erstellen und diese in einem zweijährigen Rhythmus aktualisieren müssen.

Die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur zielt im Kern darauf ab, auf der Grundlage eines fortlaufenden Pflegemarktmonitorings eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur zu fördern, die auch Wahlmöglichkeiten zulässt.

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Verwaltung ab 2019 beauftragt, die kommunale Pflegeplanung unter Berücksichtigung aller Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifischen Angebote bezirksorientiert zu erarbeiten.

Kommunale Konferenz für Alter und Pflege gemäß § 8 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)

Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege, nach den Bestimmungen des APG NRW hat die Aufgabe, vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen die Versorgung und Projekte im Bereich der Altenhilfe und Pflege laufend zu beraten.

Das Gremium erarbeitet Vorschläge für den künftigen Bedarf oder für das Schließen von Versorgungslücken. Zudem werden in der Konferenz alle Bauvorhaben im Bereich der Pflegeinfrastruktur beraten. An der Konferenz nehmen ausgewählte Expert*innen aus dem Bereich der pflegerischen Versorgung und des Gesundheitswesens sowie Vertreter*innen des Rates und der Beiräte teil.

Zum Service "Kommunale Pflegeplanung"

Beratung bei Investitionsvorhaben im Bereich Alter und Pflege

Die Stadt Dortmund bietet Beratung nach dem Alten- und Pflegegesetz sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz an.

Im Zusammenhang mit § 7 (örtliche Planung) und § 8 (Kommunale Konferenz Alter und Pflege) ist es Aufgabe der Kommune, Investor*innen für Bauvorhaben von Pflegeeinrichtungen (Neu- und Umbau) oder anderen Wohnformen im Alter zu beraten.

Die Beratung orientiert sich am Pflegebedarf und beinhaltet Informationen über die Förderbestimmungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG) und dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sowie die damit verbundenen Verfahren.

Die Beratungsgespräche werden gemeinsam mit der WTG Behörde (Dortmunder Heimaufsicht) durchgeführt.
Zudem sind ab einem bestimmten Planungsstadium der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und bei Bedarf weitere Fachämter (Planungsamt, Bauordnungsamt, Feuerwehr, Gesundheitsamt) zu beteiligen.

Alle Bauvorhaben müssen der kommunalen Konferenz für Alter- und Pflege zur Kenntnis und Beratung weitergegeben werden. Die für die Gewährung von Pflegewohngeld erforderlichen Beratungszertifikate erteilt die WTG Behörde.

Zum Service "Investitionsberatung für Seniorenimmobilien"

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Stadt Dortmund - Sozialamt - Fachdienst für Senioren

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44137 Dortmund
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