Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Tiere
  4. Artenschutz
  5. Artgeschützte heimische Tiere
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Artenschutz

Artgeschützte heimische Tiere

Der Schutz der heimischen Tierwelt ist im Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Danach ist es verboten, sich wild lebenden Tieren und Pflanzen unnötig zu nähern, damit ihnen kein Schaden zugefügt wird und ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.

Eichhörnchen und Igel

Eine wichtige Ausnahme lässt das Gesetz jedoch zu. Kranke oder verletzte artgeschützte Tiere dürfen aufgenommen werden, wenn sie ohne Hilfe nicht überleben würden. Sobald die Tiere wieder gesund sind und sich selbständig erhalten können, müssen sie wieder in die Freiheit entlassen werden.

Dies gilt zum Beispiel für Eichhörnchen und Igel, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören. Für diese und weitere wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten gelten nach Paragraf 44 BNatSchG Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote, wobei es auch hier gesetzliche Ausnahmeregelungen gibt.

Hinweis

Über die Aufnahme eines solchen Tieres informieren Sie bitte das Umweltamt , Untere Landschaftsbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Hummeln und Hornissen, Mehlschwalbe und Amsel

Diese Arten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise die Vogelschutz-Richtlinie besonders geschützt. Es gelten besondere Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote, wobei es auch hier gesetzliche oder behördliche Ausnahmeregelungen gibt.

So kann in Ausnahmefällen auf Antrag zum Beispiel die Beseitigung eines Hornissennestes genehmigt werden, wenn dadurch Schaden für Menschen abgewendet werden kann.

Links zum Thema

Mehr zum Thema

Tiervermittlungsübersicht

Finden Sie treue Begleiter aus dem Tierschutzzentrum in unserer Vermittlungsübersicht! Adoptieren Sie ein Tier, das ein liebevolles Zuhause sucht. Geben Sie einem herzlichen Freund eine zweite Chance – jetzt stöbern und adoptieren!

Ausgewählte Tierarten im Zoo Dortmund

Vorstellung ausgewählter Tierarten im Zoo Dortmund

Tierschutzbeauftragte

Informationen über den/ die ehrenamtliche*n Tierschutzbeauftragte*n der Stadt Dortmund

Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe

Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe" des Zoos Dortmund.

Ameisenbären

Der Große Ameisenbär ist weder Ameise noch Bär. Jedoch ernährt er sich nahezu ausschließlich von Ameisen und Termiten.

Arterhaltung Evers-Reisfisch

Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Evers-Reisfisch" des Zoos Dortmund.

Reptilien

Eine Übersicht und Informationen über Reptilien, Amphibien und Wirbellose im Zoo Dortmund

Rattenbekämpfung

Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund

Tierbestands-Liste

Informationen zum Tierbestand im Zoo Dortmund

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.

Zooangebote und Führungen

Informationen zu Führungsangeboten und -buchungen im Zoo Dortmund

Öffnungszeiten

Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund

Erteilung eines Sonderfischereischeins

Sonderfischereischein für Menschen mit Behinderungen in Dortmund: Informationen und Anfragen bei der Unteren Fischereibehörde.

Gecko-Schutz

Informationen zum Artenschutz-Projekt "Gecko-Schutz" des Dortmunder Zoos.

Breitmaulnashorn

In den Savannen Afrikas ist das Breitmaulnashorn zuhause. Als reiner Pflanzenfresser und Nichtwiederkäuer verbringt es viel Zeit mit Äsen von Gräsern.