Umweltamt
Osterfeuer
An den Ostertagen steigen die
Osterfeuer dürfen nicht von Privatpersonen veranstaltet werden. Nur Vereine und größere Organisationen dürfen ein Osterfeuer durchführen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist.
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer und müssen in Dortmund beim Umweltamt angezeigt werden.
Was müssen Sie beim Abbrennen eines Osterfeuers beachten?
Achten Sie darauf, dass das Feuer nicht auf Gebäude, Bäume, Wallhecken oder andere angrenzende Flächen übergreifen kann. Vermeiden Sie außerdem erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft, zum Beispiel durch Rauch oder Funkenflug. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere die Windstärke und die Windrichtung.
Zum Schutz von Tieren müssen Sie den aufgeschichteten Brennstapel am Tag des Abbrennens vollständig umschichten.
Als Brennmaterial dürfen Sie ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz sowie unbehandeltes Holz verwenden. Handelsübliche Anzünder dürfen Sie nicht verwenden.
Weitere Vorgaben finden Sie in der
Wenn Sie gegen die Vorgaben verstoßen, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Wie zeige ich ein Osterfeuer an?
Wenn Sie ein Osterfeuer durchführen möchten, müssen Sie es als Veranstalter*in beim Umweltamt schriftlich anmelden. Dafür nutzen Sie bitte das Formular, das im
Das Umweltamt begrüßt es, wenn auf die Durchführung von Osterfeuern verzichtet wird. Wenn Sie ein Osterfeuer durchführen möchten, bitten wir Sie zu prüfen, ob dieses möglichst klein gehalten und beispielsweise auf ein symbolisches Feuer beschränkt werden kann. Auf diese Weise kann die Tradition des Osterfeuers gewahrt und gleichzeitig die mit der Durchführung verbundene Umweltbelastung reduziert werden.
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