Umweltamt
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Da regelmäßig über Ostern in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens, auch in Dortmund, extrem stark erhöhte Feinstaubmesswerte zu verzeichnen sind, hat die Stadt 2005 hierzu eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die zum Ziel hat, die Zahl der Osterfeuer zu begrenzen. Deshalb dürfen Osterfeuer nicht von jedermann, sondern lediglich von Vereinen sowie größeren Organisationen unter der Bedingung der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Osterfeuer in Dortmund sind anzeigepflichtig.
Das Abbrennen von Osterfeuern muss so geschehen, dass das Übergreifen des Feuers auf benachbarte bauliche Anlagen und Landschaftsbestandteile, wie Bäume und Wallhecken etc. ausgeschlossen ist. Außerdem müssen erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft, z. B. durch Rauch oder Funkenflug, vermieden werden. Hierbei sind Windstärke und Windrichtung zu beachten.
Aus Gründen des Tierschutzes ist ein aufgeschichteter Brennstapel am Tage des Abbrennens unbedingt umzuschichten.
Als Brennmaterialien dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum, Schnittholz oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Die Verwendung handelsüblicher Anzünder ist nicht erlaubt.
Weitere Einzelheiten können der Ordnungsbehördlichen Verordnung entnommen werden
Wer gegen diese Auflagen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € belangt werden.
Die Anzeige auf Durchführung eines Osterfeuers ist dem Umweltamt schriftlich mitzuteilen. Bitte verwenden Sie dafür das bereitgestellte Formular. Die Anmeldefrist für das Anzeigen von Osterfeuern für das Jahr 2023 ist Montag, der 13. März.
Das Umweltamt begrüßt es, wenn viele Veranstaltungsberechtigte auf die Durchführung von Osterfeuern verzichten. Veranstalter, die sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden können, sollten darüber nachdenken, das Feuer deutlich kleiner ausfallen zulassen. Vielleicht kann es im Hinblick auf die Tradition auf ein symbolisches Feuer beschränkt werden.
Der Antrag "Osterfeuer" steht zum Download im Service-Portal unter dem nachstehenden Link bereit.
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