Die Luftqualität in den Ruhrgebietsstädten wird, im Wesentlichen durch Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) erheblich belastet.
Die Städte und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW führen deshalb seit vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luftbelastungssituation zu erhalten. Da an mehreren Stellen des Ruhrgebietes Überschreitungen der Grenzwerte für NO2 und PM10 vorlagen, wurde erstmals 2006 ein Luftreinhalteplan für Dortmund durch die Bezirksregierung aufgestellt, dieser wurde 2011 aktualisiert und fortgeschrieben.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost , der am 15.10.2011 in Kraft getreten ist, sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um den Luftschadstoffen Stickstoffdioxid und Feinstaub zu begegnen.
Gegenstand eines Luftreinhalteplans ist unter anderem:
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind so zu wählen, dass sie sich gegen die Verursacher richten (§ 47 Abs. 4 S. 1 BImSchG), das können z.B. Gewerbebetriebe oder allgemein der Straßenverkehr sein.
Die Anträge "Beschwerde durch Lärm-/Rauchbelästigung" und "Anzeige Ordnungswidrigkeit durch Lärm-/Rauchbelästigung" stehen zum Download im Service-Portal unter den nachstehenden Links bereit.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung in Dortmund eine lokale Ergänzung für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost aufgestellt. Sie ist am 31.08.2020 in Kraft getreten.
Ursächlich für die Aufstellung der lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost waren die mittels Messstationen bzw. Passivsammler des Landes NRW am Rheinlanddamm, am Westfalendamm und in der Brackeler Straße festgestellten Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes im Jahr 2017.
Die Maßnahmen der lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten des Immissionsgrenzwertes beitragen.
Als Hauptverursacher für die Immissionsbelastung im Bereich der o. g. Belastungsschwerpunkte wurde der Straßenverkehr ermittelt. Dementsprechend wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen entwickelt, die die Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr reduzieren sollen. Darüber hinaus enthält die lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum LRP Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost noch weitere Maßnahmen zur Minderung der Immissionsbelastung.
Im Maßnahmenkonzept finden sich die Maßnahmen, die auch im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbart wurden. Mit Hilfe des Maßnahmenkonzeptes kommt die Bezirksregierung auf Basis von Prognoseberechnungen des LANUV NRW zu dem Ergebnis, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid an allen problematischen Straßenabschnitten voraussichtlich bereits im Jahr 2020 eingehalten werden kann.
Die lokale Ergänzung steht hier zum Download zur Verfügung.
Am 28.03.2018 hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, wegen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in Dortmund eingereicht.
Hierzu fanden auf Initiative des Oberverwaltungsgerichts in Münster am 14.01.2020 Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land NRW als Beklagte, der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin und der Stadt Dortmund als Beigeladende statt.
Die Beteiligten haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet (Teilplan Ost) der Bezirksregierung Arnsberg geeinigt.
Den Gesamttext des Vergleichs können sie hier einsehen:
Die Einigung umfasst 2 Maßnahmenpakete. Die Punkte des ersten Pakets werden vollständig umgesetzt. Damit beginnt die Stadt Dortmund unverzüglich und nicht erst, wenn sie in den für Dortmund geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen worden sind.
Das Maßnahmenpaket 1 ist individuell auf die Situation in der Stadt Dortmund zugeschnitten und führt an neuralgischen Punkten zu einschränkenden Veränderungen. Hierbei handelt es sich um die 3 Messstellen, an denen die Grenzwerte weiterhin überschritten sind. Dies sind die Messstellen am Rheinlanddamm, der Ruhrallee und der Brackeler Straße.
Des Weiteren sind viele der im Maßnahmenpaket 1 enthaltenen Vorhaben bereits bekannt und wurden vom Rat der Stadt Dortmund zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschlossen. Sie finden sich nun im Vergleich zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe wieder. Die Stadt Dortmund wertet das als Anerkennung ihres nachhaltigen Bemühens um gute Luft in der Stadt.
Eine Übersicht der Maßnahmen mit dem jeweiligen Umsetzungsstand sowie die Zähl- und Messergebnisse für die Brackeler Straße und für die Ruhrallee stehen Ihnen hier zur Verfügung:
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