Luft & Luftreinhaltung
Luftreinhalteplanung für Dortmund
Die Städte und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK, ehemals LANUV) NRW führen seit vielen Jahren Messungen und Kartierungen durch, um Aufschlüsse über die Luftbelastungssituation zu erhalten. Da an mehreren Stellen in Dortmund Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) vorlagen, wurde erstmals 2006 ein Luftreinhalteplan auch für Dortmund durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde aufgestellt.
Gegenstand eines Luftreinhalteplans ist unter anderem:
- die Beschreibung der Überschreitungssituation,
- die Verursacheranalyse,
- die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation,
- die Bestimmung von Maßnahmen
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind so zu wählen, dass sie sich gegen die Verursacher richten (§ 47 Abs. 4 S. 1 BImSchG), das können z.B. Gewerbebetriebe oder allgemein der Straßenverkehr sein.
Als Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2006 ist der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost am 15.10.2011 in Kraft getreten. Er sieht eine Vielzahl von Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene vor, um die Belastung mit den Luftschadstoffen Stickstoffdioxid und Feinstaub zu begegnen. Ein Bestandteil war die Einführung der Umweltzone Ruhrgebiet.
Dennoch wurden auch im Jahr 2017 mittels Messstationen bzw. Passivsammler des Landes NRW am Rheinlanddamm, am Westfalendamm und in der Brackeler Straße sowie durch Passivsammler der Stadt Dortmund an der Ruhrallee Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes im Jahr 2017 festgestellt.
Dies führt auch zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land NRW aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte in Dortmund. Das Klageverfahren endete mit einem Vergleich, der weitere Maßnahmen zur Senkung der Belastung enthielt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat daraufhin zur weiteren Minderung der Stickstoffdioxidbelastung in Dortmund eine lokale Ergänzung für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost aufgestellt. Sie ist am 31.08.2020 in Kraft getreten.
Im Maßnahmenkonzept finden sich die Maßnahmen, die auch im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbart wurden. Mit Hilfe des Maßnahmenkonzeptes kam die Bezirksregierung auf Basis von Prognoseberechnungen des LANUK NRW zu dem Ergebnis, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid an allen problematischen Straßenabschnitten voraussichtlich bereits im Jahr 2020 eingehalten werden kann.
Wie die Messungen des LANUK NRW und der Stadt Dortmund zeigen, konnte dieses Ziel erreicht werden.
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