Liegen erhebliche bauliche Mängel am gemieteten Wohnraum vor, kann das Amt für Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig werden.
Als Mieter*in von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eigentümer*innen sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, können wir zur Beseitigung der Mängel auffordern. Wichtig: Vorab zeigen Sie schriftlich ihrer*ihrem Vermieter*in aufgetretene Wohnungsmängel im Rahmen ihrer privatrechtlichen Mitteilungspflicht aus dem Mietvertrag an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung. Eine ausreichende Frist zur Beseitigung der Mängel muss dabei gegeben sein.
Benötigt werden
Wir können zur Beseitigung von erheblichen Mängeln nur einschreiten, wenn sie nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Um das festzustellen, wird in der Regel ein*e Mitarbeiter*in des Amtes für Wohnen die bemängelte Situation bei Ihnen vor Ort besichtigen.
Der bauliche Zustand Ihrer Wohnräume muss die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse erfüllen. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasserversorgung oder Stromversorgung funktioniert. Dächer, Wände, Fenster und Türen müssen ausreichend vor Feuchtigkeit schützen. Auch die Wasseranschlüsse, die Toilette und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie benutzen können.
Hat sich beispielsweise bereits ein Schimmelpilz gebildet, dann sind diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt. Sollte sich der*die Eigentümer*in Ihrer Wohnung nicht bereit erklären, die Mängel abzustellen, können wir diese*n zur Beseitigung auffordern. Nicht selten gibt es in Wohnräumen jedoch Schimmelbildung, ohne dass erhebliche bautechnische Mängel festgestellt werden. In diesen Fällen kann das Amt für Wohnen wegen fehlender rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten nicht helfen. Dies kann zur Unzufriedenheit von Mieter*innen führen, was verständlich ist, da das Problem nicht gelöst ist.
Richtig Heizen
Richtig Lüften
Rechtsgrundlage zum Wohnraumstärkungsgesetz und nützliche Tipps zum Thema Schimmelbildung und Lüften finden Sie im Internet in Broschüren von der Verbraucherzentrale.
Für ein persönliches Gespräch oder eine telefonische Beratung steht Ihnen das Team der Wohnungsaufsicht gerne zur Verfügung.
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist zwingend eine Anmeldung unter der Rufnummer 0231 50-23920 erforderlich.
Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.
Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Dortmund bietet Beratung nach Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz. Infos zu Förderungen und Verfahren finden Sie hier.
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