Wohnungsmängel
Liegen erhebliche bauliche Mängel am gemieteten Wohnraum vor, kann das Amt für Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig werden.
Als Mieter*in von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eigentümer*innen sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, können wir zur Beseitigung der Mängel auffordern. Wichtig: Vorab zeigen Sie schriftlich ihrer*ihrem Vermieter*in aufgetretene Wohnungsmängel im Rahmen ihrer privatrechtlichen Mitteilungspflicht aus dem Mietvertrag an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung. Eine ausreichende Frist zur Beseitigung der Mängel muss dabei gegeben sein.
Benötigt werden:
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter*in
- Fotos der Mängel (wenn möglich/vorhanden)
Wir können zur Beseitigung von erheblichen Mängeln nur einschreiten, wenn sie nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Um das festzustellen, wird in der Regel ein*e Mitarbeiter*in des Amtes für Wohnen die bemängelte Situation bei Ihnen vor Ort besichtigen.
Fragen rund um Wohnungsmängel
Wann ist ein baulicher Mangel erheblich?
Der bauliche Zustand Ihrer Wohnräume muss die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse erfüllen. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasserversorgung oder Stromversorgung funktioniert. Dächer, Wände, Fenster und Türen müssen ausreichend vor Feuchtigkeit schützen. Auch die Wasseranschlüsse, die Toilette und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie benutzen können.
Hat sich beispielsweise bereits ein Schimmelpilz gebildet, dann sind diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt. Sollte sich der*die Eigentümer*in Ihrer Wohnung nicht bereit erklären, die Mängel abzustellen, können wir diese*n zur Beseitigung auffordern. Nicht selten gibt es in Wohnräumen jedoch Schimmelbildung, ohne dass erhebliche bautechnische Mängel festgestellt werden. In diesen Fällen kann das Amt für Wohnen wegen fehlender rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten nicht helfen. Dies kann zur Unzufriedenheit von Mieter*innen führen, was verständlich ist, da das Problem nicht gelöst ist.
Wie heize und lüfte ich richtig, um Feuchtigkeit und Schimmel in meiner Wohnung zu vermeiden?
Richtig Heizen
- Stellen Sie die Heizung bei kühlen Außentemperaturen auch bei Abwesenheit nicht ganz ab. Heizen Sie gleichmäßig und lassen Sie die Wände nicht auskühlen.
- Halten Sie Innentüren zwischen unterschiedlich stark beheizten Räumen möglichst geschlossen.
- Stellen oder hängen Sie Heizkörper nicht zu.
- Wir empfehlen Ihnen folgende Tagestemperaturen: In Ihren Wohnräumen + 20 Grad, in Bädern + 21 Grad, in Schlafräumen +16 Grad.
- Überprüfen Sie die Luftfeuchte in Ihrer Wohnung mittels eines Hygrometers. Die Luftfeuchte sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen.
- Stellen Sie Möbel möglichst nicht direkt an kalte Außenwände – ein Abstand von mindestens 5 Zentimetern von der Wand ist zu empfehlen.
Richtig Lüften
- Öffnen Sie die Fenster mehrmals täglich 3 bis 5 Minuten vollständig und stellen Sie dabei die Heizung ab.
- Sorgen Sie für einen kompletten Luftaustausch in den Räumen.
- Stoß- oder Querlüften ist besser als Dauerlüften, während der Heizperiode die Fenster möglichst nicht auf Kipp stellen.
- Leiten Sie Wasserdampf (durch Baden, Duschen oder Kochen) nach draußen ab. Halten Sie die Türen geschlossen, damit sich der Dampf nicht in der Wohnung verteilt.
- Trocknen Sie die Wäsche nicht in der Wohnung. Wenn möglich und vorhanden, nutzen Sie hierfür den Balkon, den Keller oder einen Dachboden.
Downloads & Links
Rechtsgrundlage zum Wohnraumstärkungsgesetz und nützliche Tipps zum Thema Schimmelbildung und Lüften finden Sie im Internet in Broschüren von der Verbraucherzentrale.
Für ein persönliches Gespräch oder eine telefonische Beratung steht Ihnen das Team der Wohnungsaufsicht gerne zur Verfügung.
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist zwingend eine Anmeldung unter der Rufnummer
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnungsaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Ansprechpartner*innen nach Straßennamen
| Straßennamen beginnend mit | Telefon |
|---|---|
| A, B | |
| C, D, E, F, G + W | |
| H, I, J, K, L | |
| M, N, O, P, Q, R | |
| S, T, U, V, X, Y, Z |
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