Wohnungsmängel
Liegen erhebliche bauliche Mängel am gemieteten Wohnraum vor, kann das Amt für Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig werden.
Als Mieter*in von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eigentümer*innen sind grundsätzlich verpflichtet, Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, können wir zur Beseitigung der Mängel auffordern. Wichtig: Vorab zeigen Sie schriftlich ihrer*ihrem Vermieter*in aufgetretene Wohnungsmängel im Rahmen ihrer privatrechtlichen Mitteilungspflicht aus dem Mietvertrag an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung. Eine ausreichende Frist zur Beseitigung der Mängel muss dabei gegeben sein.
Benötigt werden
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieterin oder Vermieter
- Fotos der Mängel (wenn möglich/vorhanden)
Wir können zur Beseitigung von erheblichen Mängeln nur einschreiten, wenn sie nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Um das festzustellen, wird in der Regel ein*e Mitarbeiter*in des Amtes für Wohnen die bemängelte Situation bei Ihnen vor Ort besichtigen.
Fragen rund um Wohnungsmängel
Wann ist ein baulicher Mangel erheblich?
Der bauliche Zustand Ihrer Wohnräume muss die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse erfüllen. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasserversorgung oder Stromversorgung funktioniert. Dächer, Wände, Fenster und Türen müssen ausreichend vor Feuchtigkeit schützen. Auch die Wasseranschlüsse, die Toilette und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie benutzen können.
Hat sich beispielsweise bereits ein Schimmelpilz gebildet, dann sind diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt. Sollte sich der*die Eigentümer*in Ihrer Wohnung nicht bereit erklären, die Mängel abzustellen, können wir diese*n zur Beseitigung auffordern. Nicht selten gibt es in Wohnräumen jedoch Schimmelbildung, ohne dass erhebliche bautechnische Mängel festgestellt werden. In diesen Fällen kann das Amt für Wohnen wegen fehlender rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten nicht helfen. Dies kann zur Unzufriedenheit von Mieter*innen führen, was verständlich ist, da das Problem nicht gelöst ist.
Wie heize und lüfte ich richtig, um Feuchtigkeit und Schimmel in meiner Wohnung zu vermeiden?
Richtig Heizen
- Stellen Sie die Heizung bei kühlen Außentemperaturen auch bei Abwesenheit nicht ganz ab, heizen Sie gleichmäßig und lassen Sie die Wände nicht auskühlen.
- Halten Sie Innentüren zwischen unterschiedlich stark beheizten Räumen möglichst geschlossen.
- Stellen oder hängen Sie Heizkörper nicht zu.
- Wir empfehlen Ihnen folgende Tagestemperaturen: In Ihren Wohnräumen + 20 Grad, in Bädern + 21 Grad, in Schlafräumen +16 Grad.
- Überprüfen Sie die Luftfeuchte in Ihrer Wohnung mittels eines Hygrometers, sie sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen.
- Stellen Sie Möbel möglichst nicht direkt an kalte Außenwände, ein Abstand von mindestens 5 Zentimeter von der Wand ist
Richtig Lüften
- Öffnen Sie die Fenster mehrmals täglich 3 bis 5 Minuten vollständig und stellen Sie dabei die Heizung ab.
- Sorgen Sie für einen kompletten Luftaustausch in den Räumen.
- Stoß- oder Querlüften ist besser als Dauerlüften, während der Heizperiode die Fenster möglichst nicht auf Kippe stellen.
- Leiten Sie Wasserdampf (durch Baden, Duschen oder Kochen) nach draußen ab. Halten Sie die Türen geschlossen, damit sich der Dampf nicht in der Wohnung verteilt.
- Trocknen Sie die Wäsche nicht in der Wohnung.
Downloads & Links
Rechtsgrundlage zum Wohnraumstärkungsgesetz und nützliche Tipps zum Thema Schimmelbildung und Lüften finden Sie im Internet in Broschüren von der Verbraucherzentrale.
Für ein persönliches Gespräch oder eine telefonische Beratung steht Ihnen das Team der Wohnungsaufsicht gerne zur Verfügung.
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist zwingend eine Anmeldung unter der Rufnummer 0231 50-23920 erforderlich.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnungsaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Wohnungsaufsicht ist während der Öffnungszeiten für Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Telefonnummern geöffnet.
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Dienstag ab 13 Uhr nur mit Termin.
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Das Team Immobilien im Quartiersmanagement Nordstadt
Informationen der Stadt Dortmund zu den Ansprechpartner*innen im Bereich Wohngeld des Amtes für Wohnen.
Kostenlose Wohnberatung im Kreuzviertel Dortmund für Anpassungen an Ihre Wohnung/ Haus für Senioren, Pflegebedürftige & Menschen mit Behinderungen.
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Nützliche Hinweise und weiterführende Links zum Thema Wohnen in Dortmund.
Die Wohnungsbaukoordination im Amt für Wohnen unterstützt die Zusammenarbeit zwischen planungsbeteiligten Ämtern der Stadt & der Wohnungswirtschaft.
Erfahren Sie mehr über das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und wie es bezahlbaren Wohnraum in der Stadt fördert.
Benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Künftige Baugebiete, welche von der Stadt Dortmund angeboten werden – Mehr Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Liegenschaften.
Hier finden Sie Informationen, Geobasis- und Geofachdaten sowie benötigte Auszüge aus dem ALKIS (Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem).
Erhalten Sie wichtige Informationen zum Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot in Dortmund. Genehmigungen sind erforderlich. Erfahren Sie mehr.
Erfahren Sie mehr über gemeinschaftliche Wohnformen in Dortmund und wie sie das Wohnungsangebot bunter und vielfältiger gestalten.
Erfahren Sie, wie das Amt für Wohnen bei erheblichen Wohnungsmängeln tätig werden kann und welche Schritte Sie unternehmen sollten.
Informationen zu Dienstleistungen der Stadt Dortmund im Bereich des Immobilienmanagements sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.