Stau auf der B1 in der Dämmerung

Tiefbauamt

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Barrierefreier Ausbau der B1-Haltestellen – Baulos 70-73

Die Ausgangslage

Der Umbau der Haltestellen Vosskuhle und Lübkestraße sollte ursprünglich im Rahmen des Oberflächenrückbaus nach dem B1-Tunnelbau erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte auch die barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen berücksichtigt werden.

Der Umbau der Haltestellen Kohlgartenstraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost ist als Folgemaßnahme des B1-Tunnelbaus gesehen worden. Im Rahmen des Tunnelbaus sollten die Haltestellen unter anderem barrierefrei ausgebaut werden.

Diese Planungen wurden durch die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.08.2009 und 02.09.2009 gegenstandslos.

Stau auf der B1 in der Dämmerung

In der Planungsvorlage wurden unter anderem die Belange der Verkehrssicherheit, der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der B1, des Eingriffs in den geschützten Landschaftsbestandteil der Allee / dem Landschaftschutz berücksichtigt.
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Die Beschlusslage

Der Rat der Stadt Dortmund hat dann am 28.06.2012 den Planungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Voßkuhle zu planen, unter Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes der Stadtbahnführung im Westfalendamm von der Haltestelle Kohlgartenstraße bis zur Haltestelle Stadtkrone Ost (Vorlage DS Nr. 06303-12).

2013 wurde des Weiteren das Personenbeförderungsgesetzt novelliert: bis 2022 ist es bundespolitisches Ziel geworden, die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 möglichst vollständig herzustellen.

Auch die Fahrzeugneubeschaffung von DSW21 muss bei er Planung berücksichtigt werden.

Die neue Vorlage – Konzept- und Planungsbeschluss

Das Tiefbauamt hat gemeinsam mit DSW21 ein B1-Haltestellenkonzept erarbeitet.
Dabei wurde ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen und die Schaffung barrierefreier Haltestellenzugänge untersucht. Auch der stadtbahngerechter Ausbau des Streckenabschnitts (Trassierung, Bahnsteighöhe, Ausstattung, Betriebssicherheit) wurde mit in die Untersuchung einbezogen. Dabei sollte die Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsteilnehmer/innen gewährleistet sein und eine Verbesserung der Nahmobilität nach sich ziehen.

Dieser Bericht wurde in den zuständigen Gremien behandelt. Der Rat hat im September 2016 einen Beschluss zur weiteren Qualifizierung der Planung gefasst. (DS Nr. 04055-16)

Konzeptentwicklung

In einem Arbeitskreis mit Vertreter/innen aus den Fachbereichen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes und des Tiefbauamtes sowie von DSW21 als Betreiberin der Stadtbahn wurden die konzeptionellen Randbedingungen erarbeitet. Dann wurden zahlreiche Varianten entwickelt und untersucht. Um diese Untersuchungen nachvollziehbar darzustellen, wurden sogenannte Bewertungsmatrizen erstellt, die dem Bericht beigefügt wurden.
Bewertungskriterien bei allen entwickelten Varianten waren zum Beispiel:

  • Barrierefreiheit
  • Eingriff/Erhalt der Baumallee
  • Bewertung der Streckenführung
  • Abschätzung der Folgen der Maßnahme auf die B1/A40 Planung
  • Unterhaltungs- und Betriebsbelange von DSW21
  • Kosten.

Berichtsteile
Untersuchung: Anzahl der Haltestellen

Bericht Vorzugsvariante 1 Beibehaltung aller Haltestellen

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Ergebnis: Die möglichen Kosteneinsparungen beim Wegfall von Haltestellen können die Nachteile der reduzierten Funktionalität nicht ausgleichen. Damit ist der Variante 1 „Alle Haltestellen beibehalten“ der Vorzug zu geben.

Untersuchung: Haltestellen und Zugänge

Für jede Haltestellen wurden verschiedene Varianten untersucht und im „Haltestellenkonzept B1“ dargestellt. Die Entscheidungsfindung wurde in den jeweiligen Bewertungsmatrizen dokumentiert. Ein Hauptaugenmerk bestand darin, vorzugsweise Mittelbahnsteige zu realisieren. Diese werden von den Fahrgästen positv wahrgenommen und die Orientierung fällt leichter. Zu dem können bei Mittelbahnsteigen Kosten gespart werden ohne an Komfort einzubüßen. Besonders umfangreich war die Variantenuntersuchung in Bezug auf die Zugänglichkeit der Haltestellen, da sie ein Kernbereich des barrierefreien Ausbaus des Streckenabschnitts darstellen.

Verkehrsgutachten

In einem Verkehrsgutachten wurden dazu die Auswirkungen von niveaugleichen Übergängen im Bereich der Haltestellen Kohlgartenstraße, Max-Eyth-Straße und Lübkestraße überprüft. Für den Fußgängerverkehr hat diese Lösung erhebliche Vorteile durch kürzere Wege und die Barrierefreiheit. Es zeigte sich, dass der Verkehr auch bei niveaugleichen Querungen abzuwickeln ist.

Prüfung niveaufreie Querung

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Eine niveaufreie Querung wird jedoch zunächst nur im Bereich der vorhandenen Lichtsignalanlage Lübkestraße hergestellt. Mit der Realisierung des B1-Tunnels ist auch im Bereich der Max-Eyth-Straße ein solcher Übergang entsprechend der bisherigen Oberflächenausbauplanung vorgesehen.

Bericht Variante niveaufreie Querung Lübkestraße

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Baumgutachten

Das Baumgutachten zeigt, dass die Platanen der B1-Allee erhalten bleiben sollen. Die mittel- bis langfristige Funktionserfüllung ist gewährleistet.
Der Lindenbestand der Allee ist relativ heterogen, d.h. unterschiedlich – in Bezug auf Art, Alter und Vitalität.
Eine geprüfte Verlegung der Trasse in den Reitweg würde einen erheblichen Eingriff in die Kronen- und Wurzelbereiche darstellen und ist unter Gesichtspunkten des Baumschutzes nicht sinnvoll!

Eine „Aufständerung“ der Trasse (Hochbahn) wurde geprüft, diese ist jedoch technisch schwierig sehr aufwändig und fürht zu Eingriffen im Kronenbereich durch den erforderlichen Maschineneinsatz.
Auch ohne die Stadtbahnmaßnahme ist in den nächsten 20 Jahren der Ersatz von 108 der 217 Lindenbäume erforderlich, um eine in etwa homogene Alleestruktur herzustellen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Nach den o.g. Bewertungskriterien und Radbedingungen kommt die Verwaltung bei den einzelnen Untersuchungen zu folgendem Ergebnis:

  • Alle fünf Haltestellen (Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße, Stadtkrone Ost) werden beibehalten.
  • Die optimale Lage und Ausbildung der Haltestelle wurde mit Hilfe der Bewertungsmatrizen abgewogen ermittelt.
  • Die Stecke wird größtenteils im Bestand geführt, lediglich Verschwenkungen in den Haltestellenbereichen erfolgen. Dadurch wird der Eingriff in die B1-Allee auf die Haltestellenbereich begrenzt.
  • Bis auf die Haltestelle Kohlgartenstraße erhalten alle Haltestellen Mittelbahnsteige
  • Ein Brückenbauwerk (Lübkestraße) entfällt, drei Neu-/Umbauten sind notwendig
  • Die Haltestelle Lübkestraße erhält einen niveaugleichen Zugang

Darstellung der Lösungen für die einzelnen Haltestellen

Bericht Haltestellenlösung Kohlgartenstraße

Haltestelle Kohlgartenstr.: Vorzugsvariante 7
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Haltestellenlösung Voßkuhle

Haltestelle Kohlgartenstr.: Vorzugsvariante 1
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Bericht Haltestellenlösung Lübkestraße

Haltestelle Kohlgartenstr.: Vorzugsvariante 1
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Bericht Haltestellenlösung Max Eyth Straße

Haltestelle Kohlgartenstr.: Vorzugsvariante 1
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Bericht Haltestellenlösung Stradtkrone Ost

Haltestelle Kohlgartenstr.: Vorzugsvariante 3
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Darstellung der Lösung für die Streckenvariante

Bericht Lösung Streckenvariante

Vorzugsvariante 4 mit begrenzten Eingriff in B1 Allee
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Allee mit Linden

Blick in einen mit Linden bepflanzten Alleeabschnitt der B1
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Baumbilanz

Der Baumbestand umfasst heute 413 Bäume. Davon sind 196 Platanen und 217 Linden. Sollten die Planungen so umgesetzt werden, müssten im Mittelestreifen der b1 76 Bäume gefällt werden (35 Platanen und 41 Linden für den Haltestellenumbau). Vor Ort könnten etwa 24 Bäume ausgeglichen werden, so dass noch etwa 52 Bäume in anderen Bereichen ersetzt würden. Mit der weiteren Qualifizierung der Planung werden die Ziele verfolgt, die Engriffe zu minimieren und den vor Ort möglichen Ausgleich weiter zu maximieren.

Aufgrund von Anregungen und Anträgen zur Ergänzung der betrachteten Planungsvarianten von Bürgerinitiativen hat der Rat beschlossen, den Alternativvorschlag zu ergänzen und ein Dialogverfahren zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Dieses Dialogverfahren wird nun durchgeführt.