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Bus & Bahn

Nahverkehrsplan / ÖPNV

Die Stadt Dortmund ist gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) Aufgabenträgerin des kommunalen ÖPNV. Innerhalb der Verwaltung liegt die Zuständigkeit beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt , Geschäftsbereich Mobilitätsplanung.

Hierzu zählen die Stadtbahn- und die Buslinien der DSW21 - Bus und Bahn sowie anderer im Stadtgebiet Dortmund fahrender Verkehrsunternehmen. (Für die S-Bahn und die Regionalbahnen ist der VRR - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Gelsenkirchen der Aufgabenträger.)

Nähere Informationen zur Stadtbahn erhalten Sie beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund.

Nahverkehrsplan Dortmund 2014 und Teilfortschreibungen

Als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat die Stadt Dortmund Angebote im ÖPNV zu sichern und zu verbessern. Die Stadt Dortmund hat gemäß § 8 des ÖPNV-Gesetzes NRW als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr den Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 15. Mai 2014 wurden die vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Empfehlungen der Verwaltung, 431 KB, PDF übernommen und in den Nahverkehrsplan 2014 eingearbeitet.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 27.03.2025 eine Ergänzung des Nahverkehrsplanes Dortmund 2014 beschlossen. Der Nahverkehrsplan Dortmund 2014 inkl. der Teilfortschreibungen steht zum Download bereit, 84 MB, PDF .

Die Fachbeiträge "Barrierefreie Bushaltestellen" und "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen" sowie zur "Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Dortmund" finden Sie hier, 22 MB, PDF .

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