Schiedspersonen für den Stadtbezirk Eving
Die Zuständigkeit richtet sich grds. nach dem Bezirk, in dem die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat. Bei Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden.
Wenn zu Ihrem Stadtteil oder Ihrer Straße keine Schiedsperson aufgeführt wird, wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Ansprechpartner des Rechtsamtes.
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