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Anwohner*innen vor Lärm schützen: Tempo 30 auf weiteren Abschnitten im Dortmunder Straßennetz

Verkehrslärm belastet und kann krank machen. Untersuchungen zeigen: Eine geringere Höchstgeschwindigkeit schützt erheblich vor Lärm. In Hörde und der Innenstadt gilt daher bald Tempo 30 auf weiteren Abschnitten.

Auf mehreren Straßen in den Stadtbezirken Mitte und Hörde gilt ab Freitag, 20. Dezember, abschnittsweise Tempo 30. Die Beschilderung wurde bereits aufgebaut, ist bisher aber noch verhängt. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag werden die neuen Verkehrszeichen dann enthüllt. Die Ampelschaltungen sind bereits an die künftige Höchstgeschwindigkeit angepasst – auch, um die „Grüne Welle“ zu erhalten.

Um welche Abschnitte geht es genau?

  • Willem-van-Vloten-Straße und Faßstraße, zwischen den Einmündungen Semerteichstraße und Seekante: Hier gilt dann dauerhaft Tempo 30.
  • Willem-van-Vloten-Straße und Märkische Straße, zwischen Semerteichstraße und Westfalendamm (B1): Hier gilt Tempo 30 zwischen 6 und 0 Uhr. In den Nachtstunden bleibt vorerst Tempo 50 erhalten, damit der NachtExpress weiterhin die regional bedeutsamen Anschlüsse ab dem Bahnhof Hörde erreicht. DSW21 prüft derzeit, ob und wie Tempo 30 im NachtExpress-Netz funktionieren kann.

Warum wird die Höchstgeschwindigkeit reduziert?

Der Rat der Stadt Dortmund hatte bereits im März 2023 beschlossen, dass für einige stark befahrene Hauptverkehrsstraßen abschnittsweise eine geringere Höchstgeschwindigkeit gelten soll. Das vorrangige Ziel: weniger Lärm. Im vergangenen Jahr wurde dies auf der Mallinckrodtstraße und mehreren kürzeren Abschnitten bereits realisiert, zum Beispiel auf der Kreuzstraße oder der Saarlandstraße. Nun folgen die Abschnitte der Märkische Straße, Willem-van-Vloten-Straße und Faßstraße.

Kostengünstig und kurzfristig umsetzbar

Die Anordnung von Tempo 30 ist im Vergleich zu anderen, baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung ein vergleichsweise einfacher Weg: Sie ist relativ kurzfristig und kostengünstig umzusetzen.

Welchen Effekt hat Tempo 30 auf den Verkehrslärm?

An vielbefahrenen und dabei beidseitig bebauten Straßen ist es besonders laut, das hat die Lärmkartierung gezeigt. Geschwindigkeitsbeschränkungen können den Lärm deutlich reduzieren. Wo Tempo 30 statt 50 gilt, verringern sich die mittleren Immissionspegel um 2 bis 3 dB(A) und verringert sich der Maximalpegel einer Vorbeifahrt um etwa 6 dB(A).

Viele Messungen und Untersuchungen haben das bestätigt. Ähnliche Effekte erzielt nur eine Reduktion der Verkehrsmenge um etwa 40 bis 50 Prozent.

Ampelschaltungen müssen ans neue Tempo angepasst werden

Die Ampelschaltungen sind an die neue Höchstgeschwindigkeit bereits angepasst. Das ist wichtig, um die „Grüne Welle“ beizubehalten und den Verkehrsfluss in ähnlicher oder sogar besserer Qualität zu erhalten. Je gleichmäßiger der Verkehr fließt, desto weniger Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge gibt es. Auch das reduziert den Lärm, aber auch Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen.

Nicht nur die Anwohner*innen haben etwas von Tempo 30

Zwar steht bei den neuen Tempo-30-Abschnitten der Schutz der Anwohner*innen vor Lärm im Fokus, aber: Auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen profitieren in zweifacher Hinsicht. Zum einen erhöht sich für sie die objektive und wahrgenommene Sicherheit. Zum anderen verbessert sich die Aufenthaltsqualität auf Bürgersteigen oder in Grünflächen.

Lärmaktionsplanung

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Mobilität & Verkehr

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