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Umgebungslärm

Lärmaktionsplanung

Im Rahmen der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume dazu verpflichtet, im 5-jährigen Turnus Lärmkartierungen durchzuführen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Diese sind nach ihrer Aufstellung ebenfalls turnusmäßig zu überprüfen und falls erforderlich zu überarbeiten.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den negativen Gesundheitsauswirkungen des Umgebungslärms entgegenzutreten. Für folgende Krankheitsbilder wurde bereits nachgewiesen, dass sich die Fallzahlen mit steigendem Umgebungslärmpegel signifikant erhöhen:

  • Ischämische Herzerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • pathologische Schlafstörung
  • pathologische Lärmbelästigung

Hohe Umgebungslärmpegel stehen außerdem im Verdacht weitere negative Gesundheitsfolgen hervorzurufen, wie z.B. eine schlechtere sprachliche und kognitive Entwicklung bei Kindern.

Für Dortmund wurde erstmals im Jahr 2014 ein Lärmaktionsplan aufgestellt, dessen Beibehaltung im Jahr 2020 nach einer Überprüfung durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde. In der vierten Runde der Lärmaktionsplanung wurde ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt.

Er wurde auf Basis der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2022, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Jahr 2023 und der formellen Offenlage im Herbst 2024 überarbeitet und befasst sich gemäß der Definition von Umgebungslärm mit der Minderung von

  • Umgebungslärm an Flugplätzen
  • Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe
  • Umgebungslärm durch Schienenwege
  • Umgebungslärm durch Straßen

Nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind andere Lärmarten, wie Baulärm, Lärm am Arbeitsplatz, Nachbarschafts- und Freizeitlärm (z.B. private Feiern, Sport- oder Musikveranstaltungen). Daneben legt der Lärmaktionsplan ruhige Gebiete fest.

Die aktuelle Fassung der Lärmaktionsplans kann hier, 8 MB, PDF heruntergeladen werden.

Die Anhänge des Lärmaktionsplans sind hier, 7 MB, PDF zusammengefasst, der Kartenanhang kann hier , 94 MB, PDF gesondert heruntergeladen werden.





Minderungsmaßnahmen und Inhalte des Lärmaktionsplan 2024

Nachstehend wird dargestellt, wie verschiedene Schallschutzmaßnahmen wirken und inwiefern sie im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt wurden.

Eine Liste über die Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 finden Sie hier, 69 KB, PDF .

Minderungsmaßnahmen allgemein

Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie sind abhängig von der Lärmquelle und der jeweiligen Situation vor Ort. Daher lassen sich keine Pauschallösungen zur grundsätzlichen Lärmminderung benennen.

Lärmminderungsmaßnahmen sollten möglichst direkt an der Lärmquelle ansetzten, sodass von vornherein weniger Schall entsteht, bzw. sich der Schall erst gar nicht ausbreiten kann. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung des Schalls am Entstehungsort (Emissionsort) werden als "aktiver" Schallschutz bezeichnet.

Quellenunabhängige und aktive Lärmminderungsmaßnahmen: Schallschutzwände und -wälle

Die Wirksamkeit einer Schallschutzwand oder eines Walls ist abhängig von:

  • der Höhe der Wand, bezogen auf den zu schützenden Bereich,
  • der Länge der Wand, bezogen auf den zu schützenden Bereich,
  • dem Abstand zwischen Lärmquelle und Wand und dem dahinter liegenden zu schützenden Bereich sowie
  • dem Höhenverhältnis zwischen Lärmquelle und Empfänger

Der Bau einer Schallschutzwand ist ein massiver Eingriff in das Orts- bzw. Landschaftsbild. Zwischen Eingriff und Wirkung muss daher immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Durch den Bau einer Schallschutzwand sollte eine Reduktion von mindestens 5 bis 8 dB(A) an den am stärksten betroffenen Immissionsorten erreicht werden. Im verdichteten städtischen Bereich ist der Bau einer Schallschutzwand meist keine geeignete Maßnahme, da oft schwerwiegende Gründe dagegensprechen (z.B. Platzmangel, Straßenquerungen, Zugänglichkeit, Verschattung, Platzmangel für Fundamente, etc.).

Beinhaltet der Dortmunder Lärmaktionsplan 2024 die Planung von Lärmschutzwänden oder -wällen?

Für folgende Autobahnabschnitte schlägt der Entwurf zum Dortmunder Lärmaktionsplan 2024 vor, eine Lärmsanierung zu prüfen:

  • A45 zwischen A2 und A40
  • A2 zwischen A45 und B236
  • A1 Bereich Lichtendorf

Zuständig hierfür ist die Autobahn GmbH. Bei einer Lärmsanierung kommen grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht, zu denen bevorzugt der Einsatz, bzw. die Erweiterung von Abschirmeinrichtungen gehört.

Auf kommunalen Straßen und oftmals anliegender Wohnbebauung können Abschirmungen aus städtebaulichen und praktischen Gründen, wie Zugänglichkeit, Feuerwehrzufahrten, Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr oder Verschattungen oft nicht sinnvoll eingesetzt werden.

Im Rahmen der Lärmsanierung von Bundesschienenwegen wurden bereits zwischen 2012 und 2014 zahlreiche Schallschutzwände im Rahmen eines Lärmsanierungsprogramms auf Dortmunder Stadtgebiet errichtet.

Quellenunabhängige und passive Lärmminderungsmaßnahmen: Schallschutzfenster

Maßnahmen zur Lärmminderung am Wirkungsort (Immissionsort) bezeichnet man als passiven Schallschutz.

Sind die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes (Maßnahmen an der Quelle oder am Übertragungsweg) ausgeschöpft oder nicht umsetzbar, kommt eine Erhöhung der Schalldämmung am Immissionsort in Betracht. Der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern, die ein Öffnen des Fensters nicht erforderlich machen, sind die wichtigsten Elemente des passiven Schallschutzes. Das Schalldämmmaß ist eine Größe zur Beschreibung der Lärmpegelminderung durch ein Bauteil. Je höher das Schalldämmmaß, desto besser die Wirkung. Fenster werden anhand ihres Schalldämmmaßes in unterschiedliche Schutzklassen eingestuft, wobei die Schutzklasse 1 dem geringsten Schallschutz (vgl. Einfachverglasung) und Schallschutzklasse 6 dem höchsten Schallschutz (Sonderbauweisen) entsprechen. Das Schalldämmmaß wird u.a. von der Stärke der Glasscheiben, dem Abstand zwischen den Glasscheiben, den Dichtungen, der Einbauweise und dem Rahmenmaterial beeinflusst.

Grundsätzlich ist der aktive Schallschutz immer dem passiven Schallschutz vorzuziehen, da durch aktiven Schallschutz auch die Außenbereiche (z.B. Balkon und Garten) geschützt werden.

Bei Neubauten kann der passive Schallschutz auch durch architektonische Gestaltung sichergestellt werden. So können an lauten Fassaden Räume mit einem geringeren Schutzanspruch (z.B. Flure oder gewerblich genutzte Räume) vorgesehen werden. Dieses Verfahren wird regelmäßig bei Baugenehmigungen und Bebauungsplanverfahren angewandt.

Wird passiver Schallschutz im Rahmen des Dortmunder Lärmaktionsplans 2024 gefördert?

Für Wohngebäude mit Lärmpegeln von mehr als 67 dB(A) tags oder 57 dB(A) nachts aus kommunalen Straßen ist eine Förderung nach dem Dortmunder Schallschutzfensterprogramm möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Unabhängig vom Dortmunder Lärmaktionsplan gibt es weitere Förderprogramme für passiven Schallschutz aus Umgebungslärmquellen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund liegen. Dazu gehören:

  • Autobahn GmbH
  • Deutsche Bahn
  • Flughafen Dortmund
  • Straßen.NRW

Minderungsmaßnahmen Straßenverkehr

Fahrgeräusche

Das Fahrgeräusch setzt sich aus Rollgeräusch und Antriebsgeräusch von Motor und Abgasanlage zusammen. Welches der beiden Geräusche lauter ist, hängt von der Geschwindigkeit, dem Fahrzeugtyp und dem Straßenbelag ab.

Beim Pkw hat das Rollgeräusch in den letzten Jahren durch immer breiter werdende Reifen und ein steigendes Fahrzeuggewicht im Durchschnitt zugenommen. Die Lärmemissionen der Motoren und Abgasanlagen hingegen wurden in den letzten Jahren weiter reduziert. Beim Elektrofahrzeug entfallen diese Lärmquellen zwar ganz, dafür ist seit 2021 ein akustisches Warnsystem vorgeschrieben, wenn weniger als 20 km/h gefahren wird. Bei Geschwindigkeiten darüber hinaus ist die Lärmemission eines Elektroautos vergleichbar mit der eines modernen Verbrenners. Ab 50 km/h ist kein Unterschied mehr feststellbar. Ein steigender Anteil von Elektroautos leistet somit zwar beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung einen wichtigen Beitrag, ist für die Lärmemissionen aber unbedeutend. Ab einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 25 km/h wird das Rollgeräusch beim Pkw zur dominierenden Lärmquelle.

Bei schweren Lkw hingegen ist der Motor bis etwa 60 km/h die größere Lärmquelle. Eine Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, Müllwagen, etc.) hätte daher einen hohen schalltechnischen Nutzen. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, bis wann ein nennenswerter Teil der Schwerverkehrsflotte elektrisch betrieben wird.

Werden Maßnahmen zur Reduzierung des Motorgeräusches im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 vorgeschlagen?

Im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Dortmund wird daher festgelegt, die Lärmemissionen von Fahrzeugen im ÖPNV bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen. Damit soll die ohnehin schon stattfindende Elektrifizierung des ÖPNV bzw. der Einsatz geräuscharmer und klimafreundlicher Brennstoffzellen beschleunigt werden.

Eine Verdopplung der Geschwindigkeit führt übrigens zum vierfachen Rollgeräusch oder anders ausgedrückt, zu einem Anstieg von 6 dB. Auf städtischen Hauptverkehrsstraßen mit üblicher Verkehrszusammensetzung lässt sich durch eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h eine Minderung von etwa 3 dB(A) erreichen.

Sind im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen?

Daher wurden im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen mit anliegender Wohnbebauung und gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln Geschwindigkeitsreduzierungen geprüft. Als Ergebnis der Prüfung sollen an 26 Straßen in kommunaler Baulast bis 2029 sukzessive Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 bzw. 40 km/h angeordnet werden. Eine Liste der Straßen kann hier, 74 KB, PDF heruntergeladen werden. Dem vorausgegangen ist bereits eine 2023 beschlossene Ratsvorlage zur Umsetzung von Geschwindigkeitsreduzierungen an 19 weiteren Abschnitten, 27 KB, PNG , die zwischen 2023 und 2026 umgesetzt werden.

Eine Geschwindigkeitsreduktion auf 100 km/h auf Autobahnen würde eine Reduktion von 1,8 dB(A) gegenüber Tempo 130 km/h bedeuten. Für die Autobahnabschnitte, die gesundheitsgefährdende Lärmpegel im Umfeld hervorrufen, wurde im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 die Prüfung einer Lärmsanierung vorgeschlagen (siehe allgemeine Minderungsmaßnahmen). Dies betrifft die Abschnitte:

  • A45 zwischen A2 und A40
  • A2 zwischen A45 und B236
  • A1 Bereich Lichtendorf

Bis zur Umsetzung einer Sanierung sieht die Stadt Dortmund im Rahmen des Lärmaktionsplans eine vorübergehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h als verhältnismäßige Minderungsmaßnahme.

Auch für zwei Abschnitte von Landes- und Bundesstraßen in der Baulast von Straßen.NRW wurden gesundheitsgefährdende Pegel im Umfeld festgestellt. Dies trifft auf die Abschnitte Zillestraße zwischen Wellinghofer Straße und Preinstraße mit einer Länge von 400 m und auf die Kurler Straße zwischen Flemerskamp und der Kurler Straße Hausnummer 35 mit einer Länge von 550 m zu. Daher wird hier eine Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 50 km/h auf 30 km/h als Maßnahme im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 festgelegt.

Durch den Einsatz geräuscharmer Asphaltmischungen auf städtischen Straßen kann die Lärmemission unabhängig von der Geschwindigkeit ebenfalls um etwa 3 dB(A) im Vergleich zu einem Referenzasphalt („nicht geriffelter Gussasphalt“) gesenkt werden.

Sieht der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 den Einbau von geräuschmindernden Fahrbahnbelägen vor?

Entsprechende Asphaltbetone und Splittmastixasphalte mit Minderungswirkungen von 2,6 bis 2,7 dB(A) für Pkw werden bereits seit vielen Jahren standardmäßig verbaut. Der noch stärker wirkende LOA 5 D mit einer Minderungswirkung von 3,2 dB(A) für Pkw wird in Dortmund seit den 2010er Jahren bei Sanierungen an besonders stark belasteten Straßenabschnitten verbaut. Die Verwendung geeigneter, lärmarmer Asphaltmischungen auf kommunalen Straßen wurde bereits im Lärmaktionsplan 2014 festgeschrieben. Dieser Grundsatz ist auch im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 enthalten.

Auf Autobahnen können offenporige Asphalte eingesetzt werden, die sogar eine Minderungswirkung von 5 bis 8 dB(A) erreichen. Im Bereich Lichtendorf wird bereits offenporiger Asphalt eingesetzt. Bei Ausbau- oder Sanierungsvorhaben sind offenporige Asphalte ebenfalls als eine mögliche Minderungsmaßnahme zu berücksichtigen.

Verkehrsplanung

Die Verkehrsplanung beeinflusst die Wahl der Verkehrsroute und des Verkehrsmittels.

Durch die Festlegung eines Vorrangnetzes und des Lkw-Routenkonzeptes wird eine Bündelung des motorisierten Straßenverkehrs erreicht, was auch unter dem Aspekt des Lärmschutzes gut und sinnvoll ist.

Durch eine Stärkung des Umweltverbundes kann der motorisierte Individualverkehr reduziert werden. Der Umweltverbund ist ein Sammelbegriff für "umweltverträgliche" Verkehrsmittel (Fuß, Rad und ÖPNV). Für kurze Strecken im städtischen Bereich ist das Fahrrad oft das schnellste Fortbewegungsmittel. Der wichtigste Bestandteil des Umweltverbundes ist aber der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Von den Verkehrsträgern des Umweltverbundes ist er am leistungsfähigsten und verursacht, bezogen auf die Fahrgastzahlen (Personenkilometer), erheblich weniger Lärm und Abgasemissionen als ein vergleichbarer PKW-Verkehr.

Die Leitlinien für die lokale Verkehrsplanung gibt der Dortmunder Masterplan Mobilität vor. Hierauf aufbauend wurden bereits verschiedene Teilkonzepte erarbeitet, bei deren Umsetzung der Umweltverbund gestärkt wird. Zuständig ist der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund beinhaltet keine gesonderten Maßnahmen zur Verkehrsplanung, um ineffiziente Doppelstrukturen zu vermeiden.

Minderungsmaßnahmen Schienenverkehr

Ähnlich wie im Straßenverkehr, wo das Reifen-Fahrbahn-Geräusch eine wesentliche Geräuschquelle darstellt, ist im Schienenverkehr das Rad-Schienen-Geräusch die maßgebliche Geräuschquelle. Der Lärm wird durch Unebenheiten am Rad oder der Schiene hervorgerufen. Darüber hinaus entstehen Geräusche beim Bremsen (Bremsquietschen), in Kurven (Kurvenquietschen) oder durch den Aufbau der Wagons (Güterzüge) und durch die technischen Aggregate, wie z.B. Klimaanlagen.

Im Fall des Schienengüterverkehrs wurden bis Ende 2020 alle Güterwaggons mit „Flüsterbremsen“ ausgerüstet. Der Ersatz der Graugussklötze durch Bremsklotzsohlen aus Verbundstoff vermindert die Aufrauhung der Radfahrflächen und reduziert so die Geräuschemissionen um bis zu 10 dB(A).

Die Lärmminderung durch den Bau von Schallschutzwänden lässt sich durch die Trassenführung in erster Linie an Schienenwegen des Bundes realisieren.

Sieht der Entwurf des Lärmaktionsplans Maßnahmen im Schienenverkehr vor?

Im Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 wird vorgeschlagen, niederschwellige Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Schienenstegdämpfer) im Rahmen der Hochleistungs-Korridor-Sanierung auf der Strecke Hamm – Köln zu prüfen.

Für die kommunalen Schienenwege wurde festgelegt zu prüfen, ob bei der Erneuerung und Sanierung Rasengleise umsetzbar sind, wenn die Stadtbahn auf gesondertem Gleiskörper verkehrt und die Trasse an Wohnbebauung vorbeiführt.

Minderungsmaßnahmen Industrie- und Gewerbelärm

Dem Industrie- und Gewerbelärm werden durch nationale Regelungen, insbesondere durch die "TA-Lärm", Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sind deutlich strenger als die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung. Aus diesem Grund gibt es bzw. kann es im Rahmen der Umgebungslärmkartierung und der Lärmaktionsplanung keinen Handlungsbedarf geben.

Im Einzelnen kann es, insbesondere bei geringen Abständen zwischen Wohnbebauung und Gewerbebetrieben, zu einer Beschwerdelage kommen.

Lärmprobleme durch Störungen im Betriebsablauf oder durch nicht genehmigungskonforme Betriebsabläufe werden unabhängig der Umgebungslärmrichtlinie über das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.

Minderungsmaßnahmen Flugverkehr

Minderungsmaßnahmen des Fluglärms ergeben sich ebenfalls vorwiegend durch die Gesetzgebung von Bund und Land. Wichtigste Lärmschutzmaßnahme im Fall des Dortmunder Flughafens ist wahrscheinlich das Start- und Landeverbot zwischen 23:30 und 6:00 Uhr auf Basis des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Weiterhin wurden im Rahmen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) Nutzungsbeschränkungen und bauliche Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft geregelt und auf Landesebene durch die Fluglärmschutzverordnung Dortmund (FluLärmDortmundV) konkretisiert.

Darüber hinaus gehen die Lärmemissionen der Flugzeuge in das Start- und Landeentgelt mit ein, sodass für die Fluggesellschaften ein ökonomischer Anreiz besteht leisere Flugzeuge am Dortmunder Flughafen einzusetzen.

Mehr Informationen rund um das Thema Lärm am Dortmunder Flughafen erhalten Sie unter folgendem Link: dortmund-airport.de/nachbarn/betriebszeiten

Der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund enthält keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm.

Für den Flughafen Dortmund ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Genehmigungsbehörde.

Informationen zu ruhigen Gebieten

Der Zugang zu Ruhigen Gebieten wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus und ist daher insbesondere für Menschen wichtig, die einer hohen Verkehrslärmbelastung ausgesetzt sind. Diesen gesundheitsfördernden Ansatz spiegelt die Umgebungslärmrichtlinie wider, indem sie jeden Ballungsraum verpflichtet, im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete auszuweisen. Allerdings legen weder die EU-Richtlinie, noch die nationale Gesetzgebung einheitliche Kriterien zur Identifikation Ruhiger Gebiete fest. Daher bestimmen die deutschen Kommunen diese Kriterien selbst.

Welche Kriterien legt der Lärmaktionsplan 2024 für ruhige Gebiete fest?

Die Stadt Dortmund hat die alten Kriterien aus dem Lärmaktionsplan 2014 überarbeitet und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nun im Lärmaktionsplan 2024 erstmals die Kategorie „Stadtoasen“ eingeführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien zur Festlegung:

Kriterien
Kriterium Ruhiges Gebiet
LAP 2014
Stadtoase
LAP 2024
Naturnahes ruhiges Gebiet LAP 2024
Mindestgröße 50 ha 3 ha 30 ha
Flächennutzung Wald und Landwirtschaft, Grünflächen (z.B. auch Parks und Friedhöfe), Parks, Friedhöfe, abgeschlossene Halden, Wald, Gewässer, Kleingartenanlage Wald, Landwirtschaft, Gewässer, ...
Berechneter Lärmpegel LDEN < 55 dB(A) auf der gesamten Fläche 50% der Fläche mit einem LDEN < 60 dB(A) 30ha mit einem LDEN < 55 dB(A)
oder
75% der Fläche mit einem LDEN < 55 dB(A)

Welche ruhigen Gebiete legt der Lärmaktionsplan 2024 fest?

Im Vergleich zu 2014 sind einige Gebiete aufgrund ihrer Lärmbelastung entfallen, andere sind zusammengefasst worden oder haben veränderte Gebietsgrenzen. Den 32 ruhigen Gebieten aus dem Lärmaktionsplan 2014 mit einer Gesamtfläche von 3700 Hektar stehen nun 28 ruhige Gebiete mit einer Fläche von 4500 Hektar gegenüber. Einen Überblick gibt die nachfolgende Karte.

Karte: ruhige Gebiete Dortmund
Karte: Ruhige Gebiete in Dortmund

Nach der Festlegung gelten Ruhige Gebiete zwar bei weiteren Planungen als „abwägungsrelevant“, aktive Schutz- oder Entwicklungsmaßnahmen wurden von der Bundesgesetzgebung jedoch nicht vorgesehen. In der Realität können ruhige Gebiete damit in direkter Konkurrenz zur Ausweisung von Bauflächen oder der Trassierung neuer Verkehrswege stehen. Andererseits erfahren insbesondere attraktiv gestaltete Grünanlagen, wie Parks und Friedhöfe im verdichteten Stadtraum eine hohe Akzeptanz als urbaner Rückzugs- und Erholungsraum.

Welche Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete sieht der Lärmaktionsplan 2024 vor?

Als Maßnahme des Lärmaktionsplans 2024 soll in Kooperation mit der TU Dortmund ein Konzept erstellt werden, um für Bewohner*innen von Lärm-Hot-Spots den Zugang zu ruhigen Gebieten zu verbessern. Weiterhin sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in (potenziellen) ruhigen Gebieten entwickelt werden. Erste Pilotmaßnahmen sollen bis zur nächsten Überprüfung des Lärmaktionsplans im Jahr 2029 umgesetzt und evaluiert werden.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Lärmaktionsplanung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Freistuhl 7
44137 Dortmund

Postanschrift

Brückstr. 45
44135 Dortmund

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