Umweltamt
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Umgebungslärm

Lärmaktionsplanung

Im Rahmen der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume dazu verpflichtet, im 5-jährigen Turnus Lärmkartierungen durchzuführen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Diese sind nach ihrer Aufstellung ebenfalls turnusmäßig zu überprüfen und falls erforderlich zu überarbeiten.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es den negativen Gesundheitsauswirkungen des Umgebungslärms entgegenzutreten. Für folgende Krankheitsbilder wurde bereits nachgewiesen, dass sich die Fallzahlen mit steigendem Umgebungslärmpegel signifikant erhöhen:

  • Ischämische Herzerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • pathologische Schlafstörung
  • pathologische Lärmbelästigung

Hohe Umgebungslärmpegel stehen außerdem im Verdacht weitere negative Gesundheitsfolgen hervorzurufen, wie z.B. eine schlechtere sprachliche und kognitive Entwicklung bei Kindern.

Für Dortmund wurde erstmals im Jahr 2014 ein Lärmaktionsplan aufgestellt, dessen Beibehaltung im Jahr 2020 nach einer Überprüfung durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde. Eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans 2014 kann hier, 3 MB, PDF heruntergeladen werden.

Ebenso der Bericht zur Überprüfung der Lärmaktionsplanung aus 2020, 657 KB, PDF

Lärmaktionsplan Dortmund 2024

Das Umweltamt hat einen Entwurf des neuen Lärmaktionsplans für Dortmund erstellt. Er wurde auf Basis der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2022 und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet.

Er befasst sich gemäß der Definition von Umgebungslärm mit der Minderung von

  • Umgebungslärm an Flugplätzen
  • Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe
  • Umgebungslärm durch Schienenwege
  • Umgebungslärm durch Straßen

Nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind andere Lärmarten, wie Baulärm, Lärm am Arbeitsplatz, Nachbarschafts- und Freizeitlärm (z.B. private Feiern, Sport- oder Musikveranstaltungen). Daneben legt der Lärmaktionsplan ruhige Gebiete fest.

Wenn die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Dortmunder Lärmaktionsplan 2024 erfolgt, wird auf dieser Seite darüber informiert.

Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange können sich dann über das Beteiligungsportal.NRW einbringen.

Nach Abschluss der Offenlage werden die Eingaben ausgewertet und der Entwurf bei Bedarf angepasst. Im Anschluss wird dann eine Ratsvorlage erstellt, mit welcher der Lärmaktionsplan 2024 beschlossen werden kann und in Kraft tritt.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Immissionsschutz

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