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Bauaufsicht geht gegen Schottergärten in Brackel vor

Die Stadt Dortmund geht bauordnungsrechtlich gegen Schottergärten in Brackel vor. Eine politische Anfrage und zahlreiche Beschwerden gegen Schottergärten im Wohngebiet Hohenbuschei sind der Anlass.

Die städtische Bauaufsicht schreibt nun die betroffenen Grundstückseigentümer*innen an und fordert sie auf, unzulässige Bebauung und Versiegelung zurückzubauen.

Zu sehen ist ein Schottergarten vor einem Einfamilienhaus.
Einige Gartenbesitzer*innen setzen auf Schotter statt auf Pflanzen.

Rechtliche Grundlage ist die Vorschrift in der Bauordnung für das Land NRW (§8 BauO NRW), nicht überbaute Grundstückflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, sie zu begrünen oder zu bepflanzen. Damit sind Schottergärten auf bebauten Grundstücken verboten. Dieses Verbot wird in der neuen BauO NRW noch einmal konkretisiert, die ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Klimaschutz beim Bauen ist Grundsatz

Die Verpflichtung zum Klimaschutz beim Bauen ist ohnehin ein wichtiger Grundsatz. Unabhängig davon enthält der Bebauungsplan "Br 203" für das Gebiet Hohenbuschei Festsetzungen, gegen die teilweise erheblich verstoßen wird. Je nach Lage im Bebauungsplan dürfen bis zu 60 Prozent, auf einigen Flächen bis zu 75 Prozent der Grundstücksflächen versiegelt werden. Stellplätze dürfen ausschließlich auf den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden, und Abstellbereiche für Müllbehälter sind dauerhaft einzugrünen.

220 Verstöße in Hohenbuschei

Über mehrere Wochen hatten Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht mit großem Aufwand im Sinne des Klimaschutzes kontrolliert und mehr als 220 Verstöße in Hohenbuschei dokumentiert.

Die Eigentümer*innen bekommen nun straßenweise Post von der Stadt Dortmund. Stefan Thabe, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, appelliert: "Nur wenn Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung nachkommen, sorgsam mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen, kann Klimaschutz in unserer Stadt gelingen. Pflanzen und Grünflächen tragen wesentlich zum Wohlbefinden und zur Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld bei. Davon profitieren wir alle."

Die Bauaufsicht wird immer dann aktiv, wenn sich Hinweise auf Verstöße verdichten. Permanente oder vorbeugende Kontrollen im gesamten Stadtgebiet sind nicht möglich. Wer der Aufforderung der Bauaufsicht nicht nachkommt, muss mit weiteren Schritten im ordnungsrechtlichen Verfahren rechnen.

Schlagwörter

Planen & Bauen Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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