Energie und Verkehr
Bundesstraße 1 erhält smarte LED-Straßenbeleuchtung
Im Stadtbezirk Ost wird die Erneuerung der Straßenbeleuchtung fortgesetzt. Neue LED-Leuchten sorgen für innovative und energieeffiziente Beleuchtung. Seit Montag, 11. September, finden Arbeiten an den Lichtpunkten entlang der B 1 in Fahrtrichtung Bochum von Abfahrt B 236 bis zur Abfahrt Ruhrallee statt.
Während der Ausführung kommt es zu Fahrbahneinengungen, daher wird der Leuchtenwechsel in den verkehrsärmeren Zeiten von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr erfolgen. Bis zum Ende der Woche (Kalenderwoche 37) sollen die Arbeiten diesem Bereich abgeschlossen sein.
Warum werden die Leuchten erneuert?
Um sicherzustellen, dass in den kommenden Jahren der Betrieb der Straßenbeleuchtung bezahlbar bleibt, die Laternenmasten überall standfest sind und durch altersbedingte Ausfälle keine Lawine von teuren Störfällen an veralteten Geräten ausgelöst wird, erfolgt im Auftrag des Tiefbauamtes eine umfangreiche Erneuerung. Bis Ende 2024 werden im gesamten Stadtgebiet 8.500 Laternenmasten und 30.500 Leuchten ausgetauscht.
Das sind die Vorteile der smarten LED-Technik
Geringerer Energieverbrauch, weniger Stör- und Ausfälle, individuelle Steuerung – das sind Vorteile der smarten LEDs im Vergleich zur bisher verwendeten Technik. Die neuen Leuchten bringen neben der deutlich höheren Lebenserwartung auch eine erhebliche Energieersparnis mit sich und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Abfederung der Folgen von Energie- und Klimakrise.
Die Lichtstärke der Leuchten kann individuell gesteuert und eine Absenkung der Beleuchtungsstärke in den verkehrsarmen Nachtstunden vorgenommen werden. Gleichzeitig meldet die smarte Technik Informationen über den Betriebszustand der Leuchten für die Wartung.
Konsortium StraBelDo verbaut die neue Technik
Die Maßnahmen werden vom Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund (StraBelDo) umgesetzt. Dies ist ein Zusammenschluss der Unternehmen DEW21 und "SPIE SAG".
Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund bittet die Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis für die auftretenden Behinderungen und Einschränkungen durch die anstehenden Arbeiten.
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