Klimaschutz
Emschergenossenschaft fördert "10.000 grüne Dächer" in der Region
Starkregen, Dürre oder Hitze - auch die Städte in der Emscher-Region haben mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Ein wirksames Mittel bei der Anpassung sind begrünte Dächer. Die Emschergenossenschaft hat nun ein neues Förderprogramm vorgestellt, von dem Dortmunder*innen profitieren können.
"Grüne Oasen auf dem Dach sehen nicht nur schön aus, sondern sie sind gut für Gesundheit, Luft- und Lebensqualität, Artenvielfalt und Stadtklima", sagte Dr. Frank Dudda, Ratsvorsitzender der
"So viele Dächer von Garagen, An- und Vorbauten oder Carports sind noch grau, das wollen wir gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern ändern", erklärte Dudda weiter. Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer*innen in allen 16 Emscher-Kommunen - und damit auch in Dortmund. Es bietet eine Förderung, die zentral über ein digitales Förderportal beantragt wird.
Grüne Dächer verbessern das Stadtklima
Ein begrüntes Dach ist ein Gewinn: Weil es zum Beispiel Regenwasser speichert, verdunstet und so eine Kühl-Wirkung fürs Stadtklima hat. "Dachbegrünungen sind ein wichtiger Baustein beim (...) Umbau der Region nach dem Prinzip der Schwammstadt", sagte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft.
Der Wasserwirtschaftsverband arbeitet in der Zukunftsinitiative Klima.Werk gemeinsam mit den Emscher-Kommunen wie Dortmund für die wasserbewusste Stadtentwicklung. "Alle unsere Maßnahmen zielen darauf ab, dass die wertvolle Ressource Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet, sondern vor Ort versickert oder gespeichert wird", so Paetzel weiter.
Die Infrastruktur an den Klimawandel anzupassen, gelingt nur gemeinsam: Städte, Unternehmen und Bürger*innen müssen mitmachen. "Deshalb machen wir mit unserer neuen Förderung für Hausbesitzerinnen und -Besitzer ein starkes Angebot", appellierte Paetzel. 50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen.
Förderung auch für mehrere Dächer möglich
Die Förderung kann für mehrere Dächer eines Grundstücks bei gleicher Postanschrift beantragt werden, die Gesamtgröße des zu begrünenden Daches oder der Dachflächen insgesamt darf dabei nicht mehr als 60 Quadratmeter betragen. Für die Dachbegrünung kann eine Fachfirma beauftragt werden, eine Umsetzung in Eigenarbeit ist ebenfalls möglich.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung
Wer kann Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind alle Grundstückseigentümer*innen innerhalb des festgelegten Fördergebiets.
Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert?
Zum Fördergebiet gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage der Emschergenossenschaft fließen. Damit entspricht das Fördergebiet weitgehend dem Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft.
In fast allen der 16 Emscher-Kommunen liegen einige Stadtgebiete nicht im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft, sondern in dem eines anderen Wasserwirtschaftsverbandes. Hier ist eine Förderung über das "10.000 Grüne Dächer"-Programm leider nicht möglich. Interessierte können unter
Die zu begrünende Dachfläche ist zwar an die Kanalisation angeschlossen. Doch Ziel des Förderprogramms ist ein klimaresilienter Umgang mit der Ressource Regenwasser. Dieses soll nicht länger in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern zum Beispiel in einem Gründach gespeichert werden und verdunsten. Nur wenn eine Dachfläche an die Kanalisation angeschlossen ist, trägt eine Begrünung dieses Daches dazu bei, dass Regenwasser nicht mehr unnötig abgeleitet wird. Dachbegrünung wird sowohl im Misch- als auch im Trennsystem gefördert!
Weitere Vorgaben lauten:
- mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- die Dachbegrünung ist nicht verpflichtend (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, einer Satzung, etc.).
- für die Umsetzung der Maßnahme werden/wurden keine Gelder aus anderen Förderprogrammen beantragt bzw. eingesetzt.
- die Dachbegrünung entspricht den Anforderungen an den Aufbau. Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von zehn Zentimetern hergestellt werden. Das betrifft die Gesamtdicke der Speicher- und Substratschicht (inklusive Filterschicht). Für dünnere Aufbauten muss ein Abflussbeiwert von max. 0,3 eingehalten werden. In diesen Fällen muss die Einhaltung des Abflussbeiwerts vom Hersteller bestätigt werden. Der Beleg ist über die Dauer der Zweckbindungsfrist aufzubewahren.
Klima Werk Grünförderung
Förderantrag
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