Umwelt
Kostenlose Sperrmüll-Sammlung - EDG bittet um Beachtung der Vorgaben
Was darf bei der Sperrmüll-Sammlung vor die Tür gestellt werden, was nicht? Darüber informiert die Entsorgung Dortmund GmbH nun gesondert, denn bei der letzten Sammel-Aktion rund um den Borsigplatz wurde viel Müll abgeladen.
Die EDG bietet in jedem Stadtteil Dortmunds gebührenfreie Sperrmüll-Sammelaktionen an. Der
Sperrmüll am Abholtag bis 7:00 Uhr sicher bereitstellen
Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Sperrmüll muss ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Dabei darf er andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindern und muss, wenn nötig, gesichert werden.
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.
Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke. Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll.
Diese Gegenstände zählen z.B. zum Sperrmüll:
- Möbel jeglicher Art, z.B. Schränke, Küchenschränke, ohne E-Geräte
- Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
- Gartengeräte: nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß) ohne Technik
- Teppich (-fliesen, -läufer) gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat gebündelt
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen - unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden. Sperrmüll auf Privatgrundstücken wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, ist kostenpflichtig.
Diese Gegenstände sind z.B. kein Sperrmüll:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiato-ren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen
EDG kontrolliert Einhaltung der Vorgaben
Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u.a. festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen. Mitarbeiter*innen des Ermittlungsdienstes Abfall werden vor und am Aktionstag im Stadtteil Hafen insbesondere da unterwegs sein, wo viele Wohnungen sind.
Alle Termine für die gebührenfreie Sperrmüll-Sammlung in Dortmund
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