Co2-Einsparung
Stadt setzt ab 2023 neue Standards für klimagerechtes Bauen
Photovoltaikanlagen, Fernwärme und Effizienzstandard 40: Mit diesen Maßnahmen will die Stadt die Weichen für klimagerechte Neubauten stellen. Der Gebäudesektor ist entscheidend, um in Dortmund Klimaneutralität zu erreichen. Die Standards sollen bereits 2023 in Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

Der Rat hatte 2021 beschlossen, dass Dortmund bis 2035 klimaneutral werden soll. Um das ambitionierte Ziel zu erreichen, muss der Gebäudesektor, der heute zu einem großen Anteil an den gesamten CO2-Emissionen beteiligt ist, einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Stadt hat einen Handlungsspielraum u.a. bei der Schaffung von Planungsrecht für den Neubau.
Vier Maßnahmen für Neubauten
Mit vier konkreten Maßnahmen sollen zukünftig in Bebauungsplänen die Weichen für klimagerechteren Neubau gestellt werden.
Solarenergie: Alle Dächer von neuen Gebäuden müssen mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung ausgerüstet werden. Flachdächer müssen mindestens zu 40 Prozent mit PV-Modulen bestückt werden, andere Dachformen wie Satteldächer zu 30 Prozent.
Effizienzstandard 40: Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen den Effizienzstandard 40 der Nachhaltigkeitsklasse einhalten, entsprechend den Förderrichtlinien der Bundesförderung für Effiziente Gebäude - BEG.
Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht.
Fern- bzw. Nahwärme: Neue Baugebiete müssen grundsätzlich an die Fernwärme angeschlossen werden. Ist keine Fernwärme in der Nähe, wird das neue Quartier mit eigener Nahwärme versorgt. Die dezentrale Versorgung einzelner Gebäude ist nur im Ausnahmefall möglich.
Neue KlimaQuartiere.NRW: Neue Quartiere, wie an der Sckellstraße, der ehemaligen Feuerwache in Hörde oder der ehemaligen Erstaufnahme in Hacheney sollen im Sinne des
Die Maßnahmen führen zu höheren Baukosten. Die eigentlichen Kostentreiber sind derzeit jedoch der Fachkräftemangel, die Baustoffverfügbarkeit, Baulandpreise, steigende Zinsen und Inflation.
Effizienzhaus 40 soll ab 2025 bundesweiter Standard sein
Der Bund hat aktuell die Förderung für Effizienzhäuser 40 gekürzt, da sich die Maßnahmen aufgrund der gestiegenen Energiepreise schneller amortisieren. Amortisation heißt, dass die Kosten durch die Erträge wieder ausgeglichen werden. Aktuelle Studien zu den Amortisationszeiten liegen nicht vor, da sich alle Variablen für eine Berechnung allein in diesem Jahr mehrfach verändert haben. Ebenso schwierig sind Prognosen. Die Einführung der Solardachpflicht wird aktuell auch bereits auf Bundes- oder Landesebene beraten. Der Bund beabsichtigt das Effizienzhaus 40 schon ab 2025 zum allgemeinen Mindeststandard zu machen. Die Förderung für Fern – und Nahwärmenetze wurde deutlich verbessert.
Berücksichtigung ggf. auch in laufenden Verfahren
Die genannten Maßnahmen sollen soweit möglich auch schon in laufenden Planverfahren berücksichtigt werden. Die Solardachpflicht kann im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Effizienzhaus-40-Standard wird in den städtebaulichen Verträgen vereinbart.
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