Lokalpolitik
Mitgliedschaften in Organen
Auskünfte nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 16 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sowie Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben
über:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
(Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem/der meldepflichtigen Mandatsträger*in.)
Rat der Stadt
Die Informationen zu den entsprechenden Mitgliedschaften der Ratsmitglieder werden nach Abschluss der Erhebung hier veröffentlicht.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ansprechpartner*innen des Projektes "nordwärts" der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund.
Informationen zum Integrationsrat der Stadt Dortmund
Links & Downloads der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Initiative Dortmunder Talent der Stadt Dortmund.
Vom 3. bis 26. August 2021 war Oberbürgermeister Thomas Westphal hautnah bei den Bürgern: Von Kleingärten bis zu Ferienfreizeit-Angeboten.
Kontaktinformationen des Büros für internationale Beziehungen
Informationen zum Rat der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2015 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, der die unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt ist.
Informationen zum Haushalt 2022 der Stadt Dortmund.
Informationen zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Wichtige Informationen für Wahlberechtigte, die vor einer Wahl umziehen
Kontaktinformationen des Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Informationen zu den Ausschüssen der Stadt Dortmund.