Lokalpolitik
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 16 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sowie Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben
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