Haushaltspläne
Im Anschluss an die Beratungen der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen hat der Rat der Stadt Dortmund am 19.02.2015 den Haushalt 2015 beschlossen.
Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedurfte diese der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg ist bei der Stadt Dortmund am 09.04.2015 eingegangen.
Für das Haushaltsjahr 2015 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,048 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,123 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 74,4 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst.
Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2015 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 73,8 Mio. Euro vorgesehen. Im Jahr 2016 sinkt diese auf rund 61,8 Mio. Euro. Für 2017 ist ein Wert von rund 54,3 Mio. Euro und für 2018 von rund 50,5 Mio. Euro vorgesehen.
Die Stadt Dortmund behält auch weiterhin ihre Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.
Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten.
Informationen zum Gesamtabschluss 2021 im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Gesamtabschlüsse" im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
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Informationen zum Haushalt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Eröffnungsbilanz" im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Jahresabschluss 2022 im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
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