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Auswirkungen von Umzügen vor der Europawahl 2024

Wahlen
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Wahlhandlung - Symbolbild
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Umzüge und Wahlen - Was muss ich beachten?

Sobald eine Wahl bevorsteht, können Umzüge Auswirkungen haben, wo Sie als Wahlberechtigte*r wählen gehen können.

Deshalb finden Sie hier entsprechende Erklärungen, Fragen und Antworten ab wann ein Umzug Auswirkungen hat und welche Wahlmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie beim Kommunalen Wahlbüro.

Rechtliche Hinweise

Wohnsitzwechsel oder Zuzüge aus dem Ausland wirken sich im Zeitraum vor einer Wahl auf das Wählerverzeichnis und somit auf den Ort aus, wo jemand das Wahlrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

Die Regelungen betreffen alle Personen, die in Deutschland für die Europawahl wahlberechtigt sind. Gemeint sind

  • alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, sowie
  • Unionsbürger*innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben oder bis zum 19. Mai 2024 stellen.

Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds bis zum 28. April 2024 um.

Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen bis zum 28. April 2024

  • Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des ggf. neuen Wahlbezirks, zu dem Ihre Adresse gehört, eingetragen und können im zugehörigen Wahlraum wählen.

Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds in der Zeit vom 29. April bis zum 09. Juni 2024 (Wahltag) um.

Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 29. April bis zum 09. Juni 2024 (Wahltag)

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes, zu dem Ihre bisherige Adresse gehört. Sie können in dem dortigen Wahlraum das Wahlrecht ausüben oder durch Briefwahl wählen.

Ich melde meinen Wohnsitz bis zum 28. April 2024 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 28. April 2024

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und zurück nach Deutschland ziehen.

Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt ins Ausland verziehen, werden Sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können dann bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag für im Ausland lebende Deutsche stellen (Anlage 2 der EuWO).

Ich melde meinen Wohnsitz in der Zeit vom 29. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 29. April 2024 bis zum 19. Mai 2024

Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Sie verbleiben auch im Wählerverzeichnis, wenn Sie in das Ausland verziehen.

Ziehen Sie aus dem Ausland kommend zurück nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen (Antrag nach Anlage 1 EuWO).

Ich melde meinen Wohnsitz nach dem 19. Mai 2024 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen nach dem 19. Mai 2024

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort im Wahlraum oder durch Briefwahl. Das gilt auch dann, wenn Sie in das Ausland verziehen.

Ich ziehe aus dem Ausland nach Deutschland zurück und melde mich bis zum Wahltag in Deutschland an.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurück, müssen Sie bereits bis zum 19. Mai 2024 – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen (Antrag nach Anlage 2 EuWO).

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
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    bis und bis
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    bis
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    Geschlossen
  • Sonntag
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