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Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren (außer Besuchsaufenthalte, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler) in Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Auslandsvertretung sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung des ersten Aufenthaltstitels.

Vor der Einreise (wenn Sie ein Visum benötigen):

Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Das Amt für Migration wird von der deutschen Auslandsvertretung im Visa-Verfahren in der Regel beteiligt. Ob Sie ein Visum erhalten, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder beim Auswärtigen Amt.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Wir bitten deswegen, von Nachfragen zum Sachstand im Visa-Verfahren nach Antragstellung abzusehen.

Zum 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und mit diesem die Neuregelung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die Zuständigkeit hierfür liegt allein bei der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.zfe.nrw.de.

Nach der Einreise:

Sie müssen zeitnah nach der Einreise Ihren Wohnsitz bei Amt für Migration anmelden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, 1 MB, PDF
- vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung, 29 KB, PDF
- vollständig ausgefüllter Antrag, 31 KB, PDF

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Anmeldung zum Familiennachzug zum Drittstaatsangehörigen:
    • letzten drei Gehaltsabrechungen (Original & Kopie) der Bezugsperson
    • Arbeitgeberbescheinigung der Bezugsperson
  • Anmeldung zum Studium / Sprachkurs:
    • Finanzierungsnachweise
      • Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
      • Sperrkonto
    • aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
    • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Teilnahmebescheinigung am Sprachkurs
  • bei Anmeldung zur Erwerbstätigkeit

Download: Arbeitgeberbescheinigung, 11 KB, PDF

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Zugang: Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 47, 44137 Dortmund Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C -Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44135 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

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