Kontakt
Kontaktformulare/Online-Services & Rufnummern:
Eine Vorsprache beim Amt für Migration ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über ein Kontaktformular möglich.
Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Terminbuchung - Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
E-Mail: eat-abholung@stadtdo.de
Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Kontaktformular – Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Telefon: +49 231 50-25875
Ausbildung & Studium (38/2-2)
Kontaktformular – Ausbildung & Studium (38/2-2)
Telefon: +49 231 50-25875
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
Online-Service - Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
Nachname | Telefon |
---|---|
A-An | +49 231 50-29865 |
Ao-Be | +49 231 50-16358 |
Bf-D | +49 231 50-28649 |
E-Fa | +49 231 50-27686 |
Fb-Hr | +49 231 50-22356 |
Hs-K | +49 231 50-28658 |
L-Mi | +49 231 50-28683 |
Mj-Pn | +49 231 50-27174 |
Po-S | +49 231 50-28648 |
T-Z | +49 231 50-27671 |
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Kontaktformular – Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Kontaktformular – Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A-Alab | +49 231 50-25338 |
Alac-Als | +49 231 50-27683 |
Alt-Bar | +49 231 50-24819 |
Bas-De | +49 231 50-23711 |
Im-Kor | +49 231 50-25554 |
Fb-Il | +49 231 50-25393 |
Df-Fa | +49 231 50-25888 |
Kos-Oma | +49 231 50-25846 |
Omb-Saf | +49 231 50-16730 |
Sag-Tat | +49 231 50-22338 |
Tau-Z | +49 231 50-26306 |
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Kontaktformular – Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Telefon: +49 231 50-26399
Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Kontaktformular – Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Telefon: +49 231 50-10789
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Online-Service - Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Einbürgerung (38/4-2)
Kontaktformular – Einbürgerung (38/4-2)
Telefon: +49 231 50-26999
Information Einbürgerung (38/4-3)
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A | +49 231 50-27317 |
B, Ci-Cz | +49 231 50-16351 |
C-Ch, E-G, Q | +49 231 50-29855 |
D, T | +49 231 50-16350 |
H, P | +49 231 50-27386 |
I-Ke | +49 231 50-23883 |
M-N | +49 231 50-29633 |
R | +49 231 50-27364 |
O, S | +49 231 50-24478 |
Kf-L | +49 231 50-27313 |
U-Z | +49 231 50-16100 |
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund