Aktuelle Informationen
Hinweis
Aufgrund der Vielzahl von eingehenden Kontaktformularen, E-Mails und Terminnachfragen kommt es in einzelnen Bereichen der Ausländerbehörde, insbesondere bei den Bürgerdienste International und dem Team 32/4-6 Visa-Angelegenheiten, bei der Beantwortung zu Verzögerungen von bis zu 10 Werktagen.
Bitte haben Sie deshalb bezüglich der Rückantwort Geduld und senden Sie das Kontaktformular und die E-Mail nicht erneut!
Durch das wiederholte Zusenden von E- Mails und Kontaktformularen wird der Vorgang nicht beschleunigt. Im Gegenteil: Es führt zu einer weiteren Verzögerung, da jede E-Mail und jedes Kontaktformular einzeln gesichtet und bearbeitet werden muss.Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Antragstellung und Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde Dortmund
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde Dortmund ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über ein Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde Dortmund arbeitet nach fachlichen Zuständigkeiten, entsprechend bitten wir Sie Ihre Anfrage direkt an das für Sie zuständige Team zu übermitteln.
Sofern Sie unsicher sind, welches Team für die Erledigung Ihres Anliegens zuständig ist, orientieren Sie sich an Ihrem Aktenzeichen (Bsp. 32/4-9 (=Teambezeichnung)). Alternativ hilft Ihnen ggf. der Name des Teams weiter oder Ihr aktueller Aufenthaltsstatus.
- Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)
- Freizügigkeit/EU-Angelegenheiten (32/4-5)
- Visa-Angelegenheiten, ausländische Studierende und Fachkräfte (32/4-6)
- Städtische Asylstelle (32/4-7)
- Aufenthaltsbeendigung (32/4-8)
- Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9)
Sofern Sie aus Dringlichkeitsgründen einen zeitnahen Termin benötigen, können Sie im Kontaktformular unter Bemerkungen entsprechende Ausführungen vornehmen und Nachweise als Anlage übermitteln.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:
- wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers) oder
- wenn Sie aus dringenden persönlichen Gründen verreisen müssen (Angaben zum Reisegrund, bspw. Trauerfall)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen, da es sich hier in der Regel um planbare Ereignisse handelt.
Weitere Informationen - FAQ: Stand 24.09.2020
Die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln bestimmen auch die Publikumssteuerung bei der Ausländerbehörde. Die Anzahl der Wartenden in den Wartebereichen, auf den Fluren und die Bearbeitungssituation in den Sachbearbeitungsbüros mussten angepasst werden. Entsprechend ist das Terminangebot reduziert.
Derzeit werden alle Kund*innen bei denen das derzeitige Aufenthaltsdokument abläuft, prioritär bei Terminvergaben berücksichtigt, da ein gültiges Aufenthaltsdokument für Dritte (Leistungsbehörden, Arbeitgeber, Polizei etc.) den rechtmäßigen Aufenthalt dokumentiert und für die Kund*innen erforderlich ist.
Außerdem werden alle Anliegen rund um das Thema „Arbeit/Beschäftigung“ (Auflagen-Änderung bei Arbeitgeberwechsel etc.) prioritär berücksichtigt, ebenso Anmeldungen nach Zuzug oder Erteilung von Aufenthaltsdokumenten bspw. nach Geburt.
Alle weiteren Anliegen werden nach objektiven Kriterien und orientiert an noch freien Terminkapazitäten priorisiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anliegen rund um das Thema „touristisches Reisen“ keine oberste Priorität haben.
Für die Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) benötigen Sie ab sofort einen Termin. Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich.
Die Abholung des eAT ist auch mit Vollmacht möglich. Eine Vollmacht finden Sie im Dowonload-Bereich.
Für die Terminvereinbarung zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) informieren Sie sich hier.
Bei Zuzug aus dem Ausland mit einem Visum nutzen Sie das Kontaktformular des Teams für Visa-Angelegenheiten (32/4-6).
Bei Zuzug aus dem Inland orientieren Sie sich bei der Teamauswahl an Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel (humanitärer Aufenthalt, studentischer Aufenthalt)
Für eine Anmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie Ihres gültigen Passes
- Kopie Ihres gültigen aufenthaltsrechtlichen Dokuments einschließlich Zusatzblättern (sämtliche Seiten)
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (in der Rubrik downloads)
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (in der Rubrik downloads)
hr alter Aufenthaltstitel bleibt gültig. Führen Sie Ihren alten und neuen Pass mit sich.
Aufgrund des reduzierten Terminangebotes werden Terminwünsche für eine "Übertragung" nicht prioritär bearbeitet.
Wenn Sie ihren alten Pass abgegeben haben, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular des für Sie zuständigen Teams.
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
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Anfahrt planen:
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
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