Führerschein (Erstmaliger Erwerb)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können.Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt notwendig.
Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden. Sollten Sie noch nicht volljährig sein und sich für das Begleitete Fahren beziehungsweise den Autoführerschein mit 17 Jahren interessieren, finden sie auf der Themenseite hier im Serviceportal Informationen. Weiterhin können Sie das
Online-Services und Formulare
Gebühren
- ab 44,70 € (Klassen:AM, A1, A2, A, B)
- zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahl B197
- 12,80 € Änderung des Prüfauftrags, z.B. bei Fahrschulwechsel
Links
Unterlagen
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Personalausweis oder Pass
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
- Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
- Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
Grundsätzlich muss der Name und die Anschrift der Fahrschule angegeben werden, bei der die Ausbildung durchgeführt werden soll.
Fristen
ca. 4 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlagen
§21 FeV
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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