Service

Führerschein (Erstmaliger Erwerb)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können.Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt notwendig.

Sollten Sie während Ihrer Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis die Ausbildungsfahrschule wechseln, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden. Sollten Sie noch nicht volljährig sein und sich für das Begleitete Fahren beziehungsweise den Autoführerschein mit 17 Jahren interessieren, finden sie auf der Themenseite hier im Serviceportal Informationen. Weiterhin können Sie das Kontaktformular und/oder den Link zur Terminreservierung nutzen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • ab 44,70 € (Klassen:AM, A1, A2, A, B)
  • zzgl. 28,60 € bei Eintragung der Schlüsselzahl B197
  • 12,80 € Änderung des Prüfauftrags, z.B. bei Fahrschulwechsel

Links

Unterlagen

Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
  • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)

Grundsätzlich muss der Name und die Anschrift der Fahrschule angegeben werden, bei der die Ausbildung durchgeführt werden soll.

Fristen

ca. 4 bis 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

§21 FeV

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

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    Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

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