Führerschein (Namensänderungen)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Eheschließung) muss der Führerschein nicht geändert werden. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten (z. B. im Ausland) aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Produkt
Online-Services und Formulare
Gebühren
Bis zu 52,10 € (sofern bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist)
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Unterlagen
- Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
- Geänderter Personalausweis (oder Eheurkunde) oder Pass
- Führerschein (sollte der Führerschein von einer anderen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift mitzubringen).
Fristen
Bis zu 4 Wochen, der Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden
Rechtsgrundlagen
§ 4 Fahrerlaubnisverordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Schlagwörter
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