Service

Führerschein (Namensänderungen)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Nach einer Namensänderung (z. B. Eheschließung) muss der Führerschein nicht geändert werden. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten (z. B. im Ausland) aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Produkt EU-Führerschein-Umtausch.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

Bis zu 52,10 € (sofern bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist)

Unterlagen

  • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
  • Geänderter Personalausweis (oder Eheurkunde) oder Pass
  • Führerschein (sollte der Führerschein von einer anderen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift mitzubringen).

Fristen

Bis zu 4 Wochen, der Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden

Rechtsgrundlagen

§ 4 Fahrerlaubnisverordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
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      bis und bis
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      Geschlossen
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      Geschlossen

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