Service

Holdienst aus den Dortmunder Geburtenkliniken

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Mehr Zeit fürs Kind: Lassen Sie die Verwaltung arbeiten, während Sie bei Ihrem Baby sind. Das Standesamt holt die Geburtsanzeige Ihres Kindes im Krankenhaus ab und sendet die Geburtsurkunde direkt zu Ihnen nach Hause. Seit Mitte 2004 sind die zehn Dortmunder Standesamtsbezirke aufgehoben und das Standesamt Dortmund ist gegründet worden. Eine der tragenden Säulen in dieser Entwicklung ist der sogenannte „Holservice“ aus den Dortmunder Entbindungskliniken und dem Geburtshaus.

Der Servicegedanke beinhaltet, dass das Standesamt Dortmund die von den Krankenhausverwaltungen bzw. vom Geburtshaus erstellte Geburtsanzeige mit entsprechenden Urkunden dort in regelmäßigem Rhythmus abholt, die Beurkundung vornimmt und Ihnen als Eltern Ihre Unterlagen per Post wieder zukommen lässt. Damit wird es Ihnen als Eltern von neugeborenen Kindern erheblich erleichtert, die Geburt Ihres Babys anzumelden, da Sie in der Regel nicht mehr persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen und Ihnen mit diesem neuen Bürger-, aber auch Patientenservice eventuelle Wege- und Wartezeiten erspart bleiben.

Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache beim Standesamt zur Beurkundung (z.B. einer Vaterschaftsanerkennung) notwendig sein, so werden mit Ihnen verbindliche Termine vereinbart. Die Inanspruchnahme des Services ist kostenlos und freiwillig. Sie können selbstverständlich die Geburt Ihres Kindes auch persönlich beim Standesamt Dortmund beurkunden lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

Kinder, Jugendliche & Familie

Gebühren

Keine zusätzlichen Gebühren neben den Gebühren für die gewünschten Urkunden

Unterlagen

Geburtsnachweis für das Kind:

  • Geburtsanzeige des Krankenhauses
  • Ausgefüllte und (von beiden Elternteile) unterschriebene Anlage zur
  • Geburtsanzeige bzw. die Geburtsbescheinigung der Hebamme
2. Unterlagen der Mutter:
  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde
Zusätzlich (wenn die Mutter mit dem Vater verheiratet ist):
  • Eheurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ist nur erforderlich, wenn die Ehe in Deutschland vor dem 31.12.2008 geschlossen wurde)
  • Heiratsurkunde – wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "Internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, so ist zusätzlich eine durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzulegen.
Zusätzlich (wenn die Mutter nicht verheiratet ist):
  • Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden
Zusätzlich (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist):
  • Eheurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ist nur erforderlich, wenn die Ehe in Deutschland vor dem 31.12.2008 geschlossen wurde)
  • Heiratsurkunde – wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "Internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, so ist zusätzlich eine durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung vorzulegen.
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde (wenn die Ehe durch Tod des Partners aufgelöst wurde)
  • Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden

Lebenspartnerschaft:
Wichtiger Hinweis: Sollte die Mutter in einer bestehenden Lebenspartnerschaft leben bzw. diese bereits aufgehoben worden sein, so sind keine Eheurkunden sondern Lebenspartnerschaftsurkunden vorzulegen und ggfls. die Aufhebung derselben durch Aufhebungsurteil nachzuweisen.

3. Unterlagen des Vaters:

  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde
Allgemeine Hinweise zu den Unterlagen:
  • alle Urkunden müssen im Original vorliegen (keine Fotokopien, Faxe o.ä)
  • fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder in nationaler Form zusammen mit einer Übersetzung benötigt (durch einen ermächtigten Übersetzer)

Wenn Eltern den Holdienst des Krankenhauses in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihre Urkunden und Pässe bzw. Personalausweise mit in das Krankenhaus nehmen und dort im Büro vorlegen. Das Krankenhaus macht eine einfache Kopie von den Unterlagen und sendet diese mit den anderen Unterlagen dem Standesamt zu. Das reicht regelmäßig aus. Eine beglaubigte Kopie von deutschen Ausweisen ist nicht notwendig. Da der Teufel stets im Detail liegt, können sich trotzdem bei der Prüfung der aufgegebenen Urkunden und Unterlagen zusätzliche Tatbestände ergeben, die zur Vorlage weiterer Unterlagen führen können! Das Standesamt wird sich dann mit den Beteiligten in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit des Kindes:

  • Ist ein Elternteil deutsch, bekommt das Kind automatisch auch die deutsche Staatsbürgeschaft.
  • Bei zwei ausländischen Elternteilen muss erst geprüft werden, ob die Voraussetzungen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Friedensplatz 5
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Nur nach Terminvereinbarung

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

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