Service

Kinderreisepass

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Änderung zu Kinderreisepässen

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hierzu

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedokument erforderlich.

Möglichkeiten

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 31.12.2023)
  • Ausstellung eines Reisepasses
  • Ausstellung eines Personalausweises

Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.
Sie finden Hinweise zu den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.

Antragsteller*in

  • Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung eines (Kinder-)Reisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden (gemeinsames Sorgerecht).
  • Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen Antrag und Pass selbst unterschreiben.
  • Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis benötigt.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts sollte bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Gültigkeitsdauer

  • Ein Jahr
  • Der Pass gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Kinder, Jugendliche & Familie

Links

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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    Aplerbecker Marktplatz 21
    44287 Dortmund
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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
    44225 Dortmund
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    Limbecker Straße 31
    44388 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Anschrift:
    Am Amtshaus 1
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