Service

Rentenkontenklärung/ Kontenklärung/ Rentenversicherungskonto

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Sie können sich jederzeit über das Portal der Deutschen Rentenversicherung über den Stand Ihrer Altersvorsorge informieren.

Hierfür benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktivierter eID .

Einen Erklärfilm zum Portal finden sie hier .

Wir sind eine reine antragsaufnehmende Stelle. Für die konkrete Berechnung Ihrer Rente und für alle Detailfragen zur Rente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Zur Klärung und Vervollständigung des Rentenversicherungskontos müssen Sie einen Antrag stellen.

Wir empfehlen Ihnen, schon in jüngeren Jahren, jedoch spätestens im Vorfeld Ihres Rentenantrages eine Klärung Ihres Rentenversicherungskontos vornehmen zu lassen. Über die Rentenkontenklärung erfahren Sie, welche Zeiten auf Ihrem Rentenkonto bereits gutgeschrieben wurden. Sie können mithelfen, die noch nicht erfassten Zeiten geltend zu machen.

Durch das Beibringen fehlender Unterlagen erreichen Sie, dass bei Ihrer Rentenversicherung alle maßgeblichen Sachverhalte, wie z. B. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfasst werden.

Ein geklärtes Rentenkonto verkürzt die Bearbeitung Ihres späteren Rentenverfahrens. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rentenbezüge, sofern Sie auch den Rentenantrag mit ausreichendem Zeitvorlauf stellen, zum Beginn des Ruhestands erhalten. Ferner können Sie dadurch jederzeit eine verlässliche Auskunft über die Höhe Ihrer bisher erreichten Rentenansprüche, die sog. Rentenauskunft, erhalten.

Soziales Gewerbe

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Der letzte Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Nachweise über die Lücken (bspw.: Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis über Beitragszeiten, Nachweis über Ausbildungszeiten, Nachweis über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr)

Fristen

Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.

Voraussetzungen

Pflichtversichert oder freiwillig versichert bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlagen

§ 149 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)

Digitaler Service der Dt. Rentenversicherung

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Erklärfilm Digitale Rentenübersicht: Mehr Durchblick bei Ihrer Altersvorsorge

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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