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Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.

  • Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Prüfung zur Aberkennung der Freizügigkeit bei straffälligen Unionsbürgern
  • Bearbeitung von Täuschungs- und Missbrauchshandlungen
  • Bearbeitung von Haftangelegenheiten

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Mehr zum Thema

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Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

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Brexit

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Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

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Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

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Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

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Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.