Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
- Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- Prüfung zur Aberkennung der Freizügigkeit bei straffälligen Unionsbürgern
- Bearbeitung von Täuschungs- und Missbrauchshandlungen
- Bearbeitung von Haftangelegenheiten
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).