Information Einbürgerung (38/4-3)
Im Team Information Einbürgerung (38/4-3) werden Anliegen bearbeitet, die sich auf bereits laufende Einbürgerungsverfahren – ein persönliches Aktenzeichen muss vorliegen – beziehen.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen nachzureichen oder grundsätzliche Fragen zum bereits bestehenden Einbürgerungsantrag zu klären.
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.