Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Ausbildung & Studium (38/2-2)
Anmeldung
Sprechen Sie zur Anmeldung mit folgenden Unterlagen vor:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular, 558 KB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung, 544 KB, PDF - gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie).
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten, z.B. wenn Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Teilnahmebescheinigung der Sprachschule
Verlängerung
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Melden Sie sich bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels per E-Mail oder nutzen Sie das entsprechende Kontaktformular für die Terminvergabe. Folgende Unterlagen sind bei Ihrer Vorsprache mitzubringen:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuellen Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug)
beim Studium zusätzlich:
-
Prüfbescheinigung , 540 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule) - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
Bei Absolvierung studienvorbereitender Maßnahmen oder eines Sprachkurses zusätzlich:
- Teilnahmebescheinigung des Deutschkurses (Original & Kopie) oder
- aktuelle Studienbescheinigung des Studienkollegs oder
- Nachweis über Feststellungsprüfung.
Wichtig: Beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden könnten.
Gebühren:
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Das Amt für Migration bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Wechsels des Aufenthaltszwecks
Erforderliche Unterlagen beim Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung), sofern Sie noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes sind:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
-
Prüfbescheinigung, 540 KB, PDF (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule), - Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen.
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 Euro
Das Amt für Migration bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen bei Wechsel des Aufenthaltszwecks (Wechsel der Hochschule und/oder der Fachrichtung) und gleichzeitiger Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- Prüfbescheinigung (ausgefüllt vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule),
- Studienverlaufsplan bzw. Nachweise über Ihre während des gesamten Studiums erbrachten Leistungen,
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Das Amt für Migration bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Sie haben Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun studieren:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie),
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- formlosen Antrag auf Genehmigung des Wechsels des Aufenthaltszwecks,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- DSH-Zeugnis bzw. TestDAF-Bestätigung (Original & Kopie),
- aktuelle Finanzierungsnachweise
- Nachweis über eine Verpflichtungserklärung zum Studium und aktuellen Kontoauszug oder
- Sperrkonto,
- aktueller Krankenversicherungsnachweis (Einzahlungsbeleg / Kontoauszug).
Gebühren
Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98,00 €
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 €
Wechsel des Aufenthaltszwecks & Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 98,00 €
eventuell Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthaltstitel): 13,00 €
Das Amt für Migration bittet darum, Gebühren für erbrachte Dienstleistungen nur noch mit der EC-Karte zu bezahlen.
Amt für Migration - Ausbildung & Studium (38/2-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
-Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.
Wenn Sie mit einem D-Visum neu nach Dortmund eingereist sind, wenden Sie sich an das Team 38/2-1 Einreise und Beschäftigung zur Terminvergabe zwecks Anmeldung und Antragstellung.
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.