Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Im Team Aufenthalte nach Asylverfahren werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren sind. Ebenso werden hier Ausländer*innen bearbeitet, die aufgrund gewisser Umstände ein Ausreisehindernis haben. Konkret betrifft die Bearbeitung demnach alle Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25 (1), (2), (3) und (5) AufenthG.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren?
Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes
Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular, 558 KB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung, 544 KB, PDF - Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Amt für Migration - Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.