Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Im Team Aufenthalte nach Asylverfahren werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren sind. Ebenso werden hier Ausländer*innen bearbeitet, die aufgrund gewisser Umstände ein Ausreisehindernis haben. Konkret betrifft die Bearbeitung demnach alle Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 25 (1), (2), (3) und (5) AufenthG.
Aufenthaltsdokumente/Verlängerung
Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.
Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.
Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes
Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
- aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)
Für eine Anmeldung benötigen Sie außerdem:
- vollständig ausgefülltes
Anmeldeformular [pdf, 1,1 MB], 1 MB, PDF - vollständig ausgefüllte
Wohnungsgeberbescheinigung [pdf, 29 kB], 29 KB, PDF - Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Amt für Migration - Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.